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Über die GGL

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Über die GGL

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

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Über die GGL

Glücksspiele brauchen Regeln.

Glücksspiele brauchen Regeln, damit Spieler keine Spielsucht entwickeln und vor Manipulation geschützt sind.
Deshalb ist Glücksspiel nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle legal.
Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote, insbesondere im Internet, haben die 16 Länder der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen.

  • Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 01.07.2021 errichtet. Sitz ist Halle an der Saale.
  • Beauftragt wird die Behörde als Anstalt des öffentlichen Rechts durch die 16 Länder.
  • Die Wahrnehmung der durch die Länder zugewiesenen Aufgaben ist stufenweise erfolgt.

Die ausschließlichen Zuständigkeiten für

  • Spielhallen gem. § 2 Abs. 2 GlüStV 2021,
  • Kleine und Große Lotterien gem. § 18 und § 10 Abs. 1 GlüStV 2021,
  • Spielbanken gem. § 2 Abs. 2 GlüStV 2021,
  • terrestrische Vermittlung von Sportwetten,
  • terrestrische Veranstaltung von Pferdewetten gem. § 1 ff. Rennwett- und Lotteriegesetz,
  • Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33 c Gewerbeordnung
  • Online-Casinospiel gem. § 22c GlüStV 2021

verbleiben in den Ländern und deren zuständigen Glücks­spiel­aufsichts­behörden.

Die Satzung der GGL finden Sie in unserem Downloadbereich.

   Über die GGL

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Aufgabe, Ziele, Zuständigkeiten

Laptop auf Tisch

Aufgaben / Ziele / Zuständigkeiten

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Laptop auf Tisch

Aufgaben und Ziele

Wir regulieren den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland.


Kernaufgaben der GGL ab 1. Januar 2023 gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021

  • Die GGL reguliert den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland. Sie ist die Erlaubnis und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote insbesondere im Internet.

  • Die GGL sorgt dafür, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten und bekämpft Anbieter, die diese Regeln nicht umsetzen. Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht.

  • Die GGL bekämpft und unterbindet unerlaubtes Glücksspiel, insbesondere im Internet, und beugt den Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vor.

  • Die GGL stellt eine einheitliche Rechtsanwendung und –durchsetzung, vor allem beim Internetglücksspiel gemäß GlüStV 2021, sicher und ermöglicht den Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen.

  • Die GGL beobachtet die Entwicklung des Glücksspielmarktes, um aktiv auf neue Phänomene oder Fehlentwicklungen zu reagieren, sowie Politik und Verbände beraten zu können. Die Behörde beobachtet und fördert dazu auch die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen.

  • Die GGL unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden sowie bei der Zusammenarbeit mit den Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Staaten.

  • Die GGL ist zentraler Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen (Politik, Spieler, Glücksspielanbieter, Sucht- und Präventionsverbände) bei Fragen rund um das Thema Glücksspiel.


Gemäß § 27f Abs. 1 bis 5 des GlüStV 2021 ist die GGL insbesondere zuständig für

  • die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von
    • Online-Poker / Virtuelle Automatenspiele
    • Pferdewetten im Internet
    • Sportwetten
    • Bundesweite Soziallotterien
    • Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern
    • Klassenlotterien
  • für die Glücksspielaufsicht gegenüber den Erlaubnisinhabern
  • für die Führung des länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS)
  • die Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit sowie die Festsetzung von entsprechenden bindenden Rahmenregelungen
  • die Glücksspielaufsicht wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Bundesland angeboten wird
  • die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote und der Unterbindung von Zahlungsunterbindung
  • die Führung und Veröffentlichung einer gemeinsamen amtlichen Liste der Erlaubnisinhaber (Whitelist)

Wofür die GGL nicht zuständig ist

 Die GGL ist nicht zuständig für

  • das Spielersperrsystem OASIS.
    •  Die Verantwortung für das Spielersperrsystem liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt.

  • terrestrische/stationäre Glücksspielangebote - Glücksspiel an einem öffentlich zugänglichen Ort, nicht im Internet (z. B. Spielbanken, Spielhallen, Gaststätten, Wettvermittlungsstellen etc.).
    • Zuständig hierfür sind die Glücksspielaufsichten des jeweiligen Bundeslandes.
  • die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (beispielsweise Rückforderung von Verlusten oder Einsätzen aus dem Glücksspiel).
    • Die Glücksspielaufsichtsbehörden, somit auch die GGL, können zivilrechtliche Ansprüche nicht durchsetzen. Auch die Rechtsberatung und -durchsetzung darf durch die Glücksspielaufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben nicht durchgeführt werden.
  • Prüfung und Bewertung von Glücksspielkonzepten und -ideen.
    • Hierzu darf die GGL keine Beratung durchführen. Sie ist gegenüber allen Marktteilnehmern zur Neutralität verpflichtet.

   Über die GGL

Die GGL ist zentraler Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen bei Fragen rund um das Thema Glücksspiel.

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Zeitplan

Arbeiten an Laptop

Zeitplan

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Arbeiten an Laptop

Zeitplan

Der Zeitplan zum Aufbau der GGL
 

1. 7. 2021

Einrichtung GGL ohne operative Tätigkeiten

• Aufbau der notwendigen Strukturen
• Mitarbeitergewinnung
• Beobachtung des Glücksspielmarktes


1. 7. 2022

Erste operative Tätigkeiten

• Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels (Untersagung unerlaubten Glücksspiels im Internet und der Werbung dafür inkl. IP-Blocking und Zahlungsunterbindung
• Weitere Gewinnung von Experten für Glücksspielrecht/-markt


1. 1. 2023

Operativer START – vollumfängliche Aufgaben­übernahme

Wir regulieren den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland!

   Über die GGL

Aktuelle Übergangsverantwortungen bis 31.12.2022

Online Poker / Virtuelle Automatenspiele

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Pferdewetten im Internet

gem. § 27 Abs. 2 GlüStV 2021

Regierungspräsidium Darmstadt

Zur Website

Sportwetten

Regierungspräsidium Darmstadt

Zur Website


Bundesweite Soziallotterien

gem. §§ 12 ff. GlüStV 2021

Ministerium des Inneren
und für Sport Rheinland-Pfalz*

Zur Website

Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern

gem. § 19 Abs. 2 GlüStV 2021

Niedersächsisches Ministerium
für Inneres und Sport

Zur Website

Klassenlotterien

gem. § 10 Absatz 3 GlüStV 2021

Behörde für Inneres und Sport
Freie und Hansestadt Hamburg

Zur Website

* Zuständiges Referat für Bundesweite Soziallotterien im Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz ist das Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht.

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Vorstand

Brille vor Laptop

Der Vorstand

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Brille vor Laptop

Der Vorstand

Der Vorstand

  • Ronald Benter

    Ronald Benter

    Ronald Benter LL.M. (Com.), geboren 1976 in Güstrow/ Mecklenburg, wurde zum 01.07.2021 zum Vorstand der Gemeinsamen Glücks­spielbehörde der Länder bestellt. Der Diplom-Volkswirt steht seit 2002 im Landes­dienst Schleswig-Holstein und war dort ab 2003 als Leiter der Preis­bildungs- und prü­fungs­stelle im Wirt­schafts­ministerium tätig und anschließend als Referent für die wirt­schaft­lichen Betätigungen der Kommunen und Leiter der Projekt­gruppe Novellierung des Gemeinde­wirt­schafts­rechtes im Innen­minis­te­rium. 2015 wurde Ronald Benter mit der Lei­tung des Referates Glücks­spiel­wesen und Gemeinde­wirtschafts­recht im Minis­terium für Inneres des Landes Schleswig-Holstein beauf­tragt. Im Rahmen dieser Ver­ant­wortung prägte er die Entwicklung des Glücks­spiel­staats­vertrages 2021 aufgrund der in Schleswig-Holstein gewonnenen Erkennt­nisse bezüglich der dort bereits er­folg­ten Zu­lassung von Online-Glücks­spielen maßgeblich mit.

    Tel. +49 345 52352 0
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Verwaltungsrat

Büro

Der Verwaltungsrat

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

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Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und Steuerungsgremium der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Er besteht aus jeweils einem/ einer AmtschefIn / StaatssekretärIn / StaatsrätIn des jeweils für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministeriums der 16 Trägerländer.

Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt ein Trägerland (Vorsitzland), beginnend mit Sachsen-Anhalt. Jährlich zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz im Verwaltungsrat in alphabetischer Reihenfolge der Trägerländer.

Seit 1.7.2023 ist Udo Götze, Staatssekretär für Inneres und Amtschef im Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Thüringen, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.

   Über die GGL

Geschäftsstelle

Organisiert wird der Verwaltungsrat durch die Geschäftsstelle.

Diese hat ihren Sitz in Halle am Standort der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und wird durch diese geführt. Sie unterliegt den Weisungen der oder des Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

Kontakt

Geschäftsstelle des Verwaltungsrates der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

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Hansering 15
06108 Halle (Saale)

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