Skip to main content

Verpflichtende IT-Systeme für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Ordner-Symbol als schwebendes Hologramm über einem Smartphone

Verpflichtende IT-Systeme

für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Ordner Hologramm von Handy

Verpflichtende IT-Systeme

Verpflichtende
IT-Systeme

für Veranstalter
und Vermittler
von Glücksspielen

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Neben der Spielersperrdatei OASIS stehen zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung:

  • ein Auswertesystem der Safe-Server gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
  • die Zentraldateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).

Beide informationstechnischen Systeme werden seit 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.

 

Informationen zur Beantragung der Technischen Richtlinien und zur Beantragung der Anbindung an die Testumgebung erhalten Sie auf den Seiten Technische Richt­linien und Zugang zum Test­system des länder­über­grei­fen­den Glücks­spiel­aufsichts­systems LUGAS.

Wir suchen Sie!

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder sucht engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Alle Details und aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unseren Karriere-Seiten.

Jetzt bewerben!

Weiterlesen

Auswertesystem / Safe Server

System

Auswerte­system / Safe-Server

Auswertesystem / Safe-Server

Das Auswertesystem dient der zuständigen Glücksspielbehörde als Werkzeug zur Überwachung der Aktivitäten von Glücksspielanbietern. Hierzu sind die Glücksspielanbieter verpflichtet, alle erforderlichen Daten zutreffend zu erfassen. Die Erfassung der Daten erfolgt selbständig durch die Glücksspielanbieter auf sogenannten Safe-Servern die von den Glücksspielanbietern auf eigene Kosten eingerichtet und betrieben werden müssen. Das Auswertesystem greift regelmäßig auf die Safe-Server zu und lädt die Daten zur Verarbeitung herunter. Welche Daten erforderlich sind und in welcher Struktur diese von den Glücksspielanbietern auf den Safe-Servern gespeichert werden müssen, wird neben den technischen Anforderungen an die Safe-Server und deren Schnittstellen in der "Technischen Richtlinie für die Safe-Server" angegeben.

Hier finden Sie die Datenschutzhinweise zum LUGAS Auswertesystem der Safe-Server.

 

Weiterlesen

Zentraldateien für Einzahlungslimitierung und Parallelspielverhinderung (Limitdatei und Aktivitätsdatei)

Werte auf Hologramm checken

Zentraldateien

für Ein­zahl­ungs­limi­tier­ung und Verhinderung von Parallelspiel (Limit­datei und Aktivitäts­datei)

Werte auf Hologramm checken

Zentraldateien

Zentraldateien

für Einzahlungslimitierung und Parallelspielverhinderung (Limitdatei und Aktivitätsdatei)

Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits (Limitdatei) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei). Die anbieterübergreifende Zuordnung von Einzahlungslimits zu einem Spieler und das Verhindern parallelen Spiels erfolgt über Pseudonyme, die den Spielern zugewiesen sind. Das Pseudonym eines Spielers wird bei dessen erstmaliger Registrierung durch einen Glücksspielanbieter in den Zentraldateien erstellt. Dabei übermittelt der Glücksspielanbieter auch eine von ihm festgelegte eindeutige Spieler-ID an die Zentraldateien, welche für die weitere spielerbezogene Kommunikation verwendet wird. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass Klardaten der Spieler in den Zentraldateien gespeichert werden.

Der Zugriff der Glücksspielanbieter auf die Zentraldateien wird durch Zertifikate ermöglicht, welche der Glücksspielanbieter mit Hilfe eines durch die Behörde zur Verfügung gestellten Tokens selbst erstellt. Die Schnittstellenbeschreibung findet sich in der „Technischen Richtlinie Zentraldateien wieder. Auf dieser Seite finden Sie auch die E-Mail Adresse zur Beantragung der Anbindung an die Zentraldateien.

 

Allgemein

Zur Verwaltung eines Spielers durch die Zentraldateien stehen den Glücksspielanbietern die Funktionen

  • Spieler registrieren,
  • Spielerdaten ändern (führt zur Änderung des Spielerpseudonyms),
  • Spieler-ID ändern,
  • Spieler deregistrieren

zur Verfügung. Die Registrierung eines Spielers in den Zentraldateien ist für jeden Glücksspielanbieter verpflichtend und vorzunehmen, sobald ein Spieler ein Spielkonto eröffnet. Die Deregistrierung ist vorzunehmen, sobald ein Spieler sein Spielkonto löscht. Bei der erstmaligen Registrierung eines Spielers in den Zentraldateien ist die Angabe des durch den Spieler bestimmten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits notwendig.

 

Limitdatei

Die Aufgabe der Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung besteht darin, die Einhaltung eines durch einen Spieler selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend zu ermöglichen. Dafür werden die Funktionen

  • Einzahlungslimit setzen,
  • Einzahlung vornehmen

angeboten, die von jedem Glücksspielanbieter für jeden bei ihm registrierten Spieler zu bedienen sind.

 

Aktivitätsdatei

Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern. Hierfür werden die Funktionen

  • Spielerstatus „Aktiv“ setzen,
  • Spielerstatus „Inaktiv“ setzen

angeboten. Unmittelbar bevor ein Spieler mit der Spielaktivität beginnen möchte, ist dieser in den Zentraldateien „Aktiv“ zu setzen. Meldet die Zentraldatei einem Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ setzen will, dass der Spieler bereits bei einem anderen Anbieter „Aktiv“ gesetzt ist, so darf der Glücksspielanbieter den Spieler die gewünschte Spielaktivität nicht ermöglichen. Jeder Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ gesetzt hat, muss diesen auf Veranlassung oder 30 Minuten nach der letzten Eingabe „Inaktiv“ setzen.

  

Datenschutzhinweise

Hier finden Sie die Datenschutzhinweise zur Antragsbearbeitung und zu den Zentraldateien LUGAS.

 

Preisliste

Hier finden Sie die Preisliste.

 

Weiterlesen

Technische Richtlinien und Zugang zum Testsystem des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems LUGAS

Computer und Laptop

Technische Richtlinien

Zugang zum Test­system

Technische
Richt­linien

und Zugang zum Test­system des länder­über­grei­fen­den Glücks­spiel­aufsichts­systems LUGAS

Potentielle zukünftige Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Interessenten), die die Voraussetzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllen, (Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) können einen Zugang zu den Technischen Richtlinien für die Zentraldateien und für das Auswertesystem sowie zur Testumgebung beantragen.

Dafür ist die im Downloadbereich abrufbare Erklärung auszufüllen und mit dem formlosen Antrag an folgende E-Mail-Adresse zu senden: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hinweis: Diese Erklärung ist nicht notwendig, wenn ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veran­stalt­ung von Online-Poker virtuellen Automatenspielen, Sportwetten oder gewerblicher Spielvermittlung gestellt wurde bzw. sehr zeitnah gestellt wird. In diesem Fall erhalten Interessenten, wenn die Voraus­setzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllt ist, im Rahmen des Antrags­verfahrens von Amts wegen eine E-Mail mit weiteren Informationen.

Diese Erklärung ist jedoch not­wendig, wenn Interessenten vorab das System testen möchten und entweder noch keinen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstalt­ung von Online-Poker oder virtuellen Automaten­spielen gestellt haben, dies aber künftig beabsichtigen, oder eine Erlaubnis eines anderen Landes notwendig ist und die Verpflicht­ung besteht, sich an die Zentral­dateien anzu­schließen.

Die Interessenten erhalten bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzung eine E-Mail mit weiteren Informationen. Die Technische Richtlinie Zentraldateien, welche die Limitdatei (§ 6c GlüStV 2021) und die Aktivitätsdatei (§ 6h GlüStV 2021) umfasst, und die Technische Richtlinie Safe-Server (§ 6i Abs. 2 GlüStV 2021) werden Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Für den Zugang zum Testsystem muss zunächst eine Anmeldung des Interessenten an die Testumgebung des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS) erfolgen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Anfragen kann die Aufnahme in die Testumgebung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Aufnahme in die Testumgebung erhält der Interessent eine E-Mail mit anbieterbezogenen Informationen zur Anbindung an das LUGAS-Testsystem.

 

Nutzungsbedingungen:

An das LUGAS-Testsystem für die Zentraldateien (Sandbox) dürfen keine personenbezogenen Echtdaten übermittelt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Interessenten.

Die Weitergabe der vorliegenden Informationen ist nur zum Zweck der Schnittstellenentwicklungen zur Anbindung an LUGAS gestattet. Eine Verwendung des Testsystems zu anderen als den vorgenannten Testzwecken ist ebenfalls untersagt.

Mit der Abgabe seiner o. g. Erklärung aus dem Downloadbereich stimmt der Interessent diesen Nutzungsbedingungen zu.

Sollten Interessenten insbesondere entgegen den vorgenannten personenbezogene Echtdaten übermitteln und/oder eine Nutzung des Testsystems zu anderen Zwecken vornehmen, wird eine Sperrung des Testzugangs für den entsprechenden Interessenten vorbehalten.



Weiterlesen

Spielersperrdatei

Handy mit System

Spieler­sperr­system

Spieler­sperr­system

Die Spielersperre stellt ein spielformübergreifendes, bundesweites Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht dar.

Nach § 8d Abs. 1 GlüStV 2021 werden die Datenbestände des übergreifenden Sperrsystems, das durch den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (OASIS GlüStV "alt") geschaffen wurde, und der hessischen (OASIS HSpielhG) und rheinland-pfälzischen (OASIS LGlüG RP) Sperrdatei für Spielhallen in das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem überführt. 

Die Verantwortung für dieses Spieler­sperr­system liegt dauerhaft beim Regierungs­präsidium Darmstadt.

Alle Informationen dazu finden Sie unter: Spielersperrsystem OASIS | Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)

 

Weiterlesen

Logo

Adresse

Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Telefon