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Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter

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Amtliche

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Gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder im Internet eine gemeinsame amtliche Liste (Whitelist), in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen.

Diese erlaubten Anbieter sind laut § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 dazu verpflichtet, auf der Startseite ihrer Internetseite aufzuführen, dass sie über die staatliche Erlaubnis verfügen. Sie müssen zudem Angaben dazu machen, welche Behörde diese Erlaubnis erteilt hat.

Die Whitelist führt auch Glücksspielangebote auf, die nicht unter der Aufsicht der GGL, sondern unter der Aufsicht anderer deutscher Glücksspielaufsichten stehen. Dazu gehören u. a. auch Lotterien des deutschen Lotto-Toto-Blocks oder Casinospiele in Spielbanken.  

Die Whitelist (Stand 07. Oktober 2024) können Sie hier downloaden:

Die Whitelist wird anlass­bezogen, mindestens jedoch einmal monatlich, aktualisiert. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erteilt auf Anfrage Auskünfte zum aktuellen Stand der Liste. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

In der Whitelist nicht aufgeführt werden

  • Spiel­hallen­betreiber und Auf­steller von Geld­spiel­geräten mit Gewinn­möglichkeit nach der Spiel­verordnung in der jeweils geltenden Fassung,

  • die Annahme­stellen der Veranstalter nach § 10 Absatz 2 GlüStV 2021,

  • gewerbliche Spiel­vermittler, die nur in einem Land tätig sind, 

  • örtliche Verkaufsstellen der Lotterie­ein­nehmer der Gemeinsamen Klassen­lotterie der Länder,

  • Anbieter von kleinen Lotterien nach § 18 GlüStV 2021,

  • Betreiber von örtlichen Wett­vermittlungs­stellen,

  • Totalisatoren und Buch­macher im Sinne des Renn­wett- und Lotterie­gesetzes.

 

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Hinweisportal

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Sie haben einen Verstoß beobachtet oder erfahren und möchten uns dazu Hinweise geben?

Hier können Sie uns Hinweise zu folgenden Inhalten geben:

  • unerlaubtes Glücksspiel im Internet
  • Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet
  • Werbung für erlaubte Glücksspielangebote im Internet
  • Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet
  • Verdacht der Geldwäsche

Bitte beachten Sie: Wir bearbeiten keine Beschwerden, die Transaktionen mit Ihrem Glücksspielanbieter betreffen.

Verstoß melden

In diesem geschützten Bereich können Sie Ihre Beobachtungen völlig anonym melden und in professionelle Hände geben. Somit können Sie sicher sein, dass Ihr Hinweis die richtigen AnsprechpartnerInnen erreicht und mit ebenso großer Sorgfalt wie Sensibilität behandelt wird.

Wichtiger Hinweis zur Anonymisierung

Links aus dem Internet verweisen immer auf die Quelle, also die Stelle, an der der Link platziert wurde. Möchten Sie unser Hinweisportal ohne verweisenden Link benutzen, kopieren Sie diese Adresse in das Adressfenster Ihres Browsers:

https://www.bkms-system.com/ggl

Leitfaden der GGL für die Eingabe von Hinweisen in das Hinweisgebersystem:

Prüfung des Glücksspielangebots

Prüfen Sie zunächst, ob es sich bei dem betroffenen Angebot um erlaubtes oder unerlaubtes Glücksspiel handelt. Orientierung bietet die Whitelist, in der erlaubte Anbieter aufgelistet sind. Fehlt ein Anbieter in dieser Liste, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel. Alle erlaubten Anbieter sind zudem dazu verpflichtet, ihre Erlaubnis auf der Startseite ihrer Webseite aufzuführen. Darüber hinaus dürfen sie ergänzend das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ verwenden.

Anbieter mit einer staatlichen Erlaubnis in Deutschland dürfen ausschließlich die Webseiten-Domain „.de“ verwenden. Bei Angeboten, deren Domains nicht auf „.de“ enden, handelt es sich immer um in Deutschland unerlaubte Glücksspielangebote. Hier erübrigt sich der Blick auf die Whitelist.

Detaillierte Angaben und Nachweise

Beschreiben Sie den Vorfall so genau wie möglich und beantworten Sie die fünf W-Fragen.

  • Wer hat den Verstoß begangen? (z. B. Glücksspielanbieter, Inhaber der Internetseite, TV-Sender o. ä.)

  • Was ist passiert? (z. B. Glücksspielanbieter steht nicht auf der Whitelist, Kurzzeitsperre/Panikbutton ist bei einem virtuellen Automatenspiel nicht vorhanden, Werbeausstrahlung für Glücksspiel zwischen 6-21 Uhr im Rundfunk oder Internet o. ä.)

  • Wann ist es passiert? (Datum, wenn möglich Uhrzeit)

  • Wo ist es passiert? (z. B. Fernsehen, Internet, Vorort bei einem Fußballspiel o. ä.)

  • Wie lässt sich der Verstoß belegen? (Screenshot, Foto, Video o. ä.)

Fügen Sie Nachweise wie Korrespondenzen mit dem Glücksspielanbieter, die vollständige URL der Domain, genaue Bezeichnung der Person von StreamerInnen und InfluencerInnen, Vergleichsportale und weitere Hintergrundinformationen hinzu, um Ihre Meldung zu untermauern.

Kontaktdaten für Nachfragen

Wenn für die Prüfung eines Hinweises unzureichende Daten oder wenig  aussagekräftige Dokumente vorliegen oder sich im Laufe der Prüfung ergibt, dass weitere Informationen erforderlich sind, muss die GGL Hinweisgebende noch einmal kontaktieren. Daher ist es hilfreich, wenn Sie ihre Kontaktdaten hinterlassen oder einen anonymen Postkasten im Hinweisgebersystem einrichten, den Sie regelmäßig prüfen.

Rückmeldung der Behörde an Spielende zu Ergebnissen der Überprüfung

Die GGL nimmt jeden Hinweis ernst und prüft alle konkret beschriebenen Verdachtsfälle gründlich. Die Behörde darf jedoch an Hinweisgebende keine Rückmeldung geben, ob ein Untersagungsverfahren oder andere Maßnahmen gegen einen Glücksspielanbieter eingeleitet wurden. Der GGL ist bewusst, dass dies bei den Hinweisgebenden zu Unverständnis führen kann. Sie bittet jedoch um Verständnis, dass solche Informationen aus rechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden dürfen.

Ergebnisse aus den Hinweisen

Oftmals ist es für Hinweisgebende frustrierend, wenn eine Website mit illegalen Glücksspielangeboten trotz ihres Hinweises weiterhin sichtbar und präsent ist. Entscheidend ist jedoch, ob eine Spielteilnahme aus Deutschland weiterhin möglich ist (Anmeldung und Einzahlung). Durch die Aktivitäten der GGL aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung ist in vielen Fällen eine Spielteilnahme nicht mehr möglich.

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In diesen Fällen ist die GGL nicht zuständig

Bei einigen Meldungen kann die GGL nicht tätig werden, da sie nicht zuständig ist. Anfragen, Hinweise und Beschwerden zu folgenden Themen nimmt die Behörde nicht entgegen:

  • die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (z. B. Auszahlung von Guthaben, Rückforderung von Spielverlusten)

  • eine Rechtsberatung (beispielsweise hinsichtlich zivilrechtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, Erlaubniserteilung, Prüfung von Glücksspielideen/-konzepten)

  • stationäre Glücksspielangebote

  • Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (Ansprechpartner sind die Datenschutzbeauftragten des Glücksspielveranstalters oder die Landesbeauftragten des Bundeslandes)

Wichtiger Hinweis: Zur anonymen Anzeige der Manipulation von sportlichen Wettbewerben und Sportwettbetrug nutzen Sie bitte folgenden Link: www.meldestelle-sportmanipulation.de

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Informationen für SpielerInnen

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Informationen
für Spielende - FAQs

Informationen für SpielerInnen

Informationen
für SpielerInnen

Frequently Asked Questions

Auf dieser Seite sind alle allgemeinen Fragen, die häufig bei Spielenden und Spielinteressierten aufkommen, zu finden. Zu spezifischen Themengebieten wie beispielsweise dem Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem LUGAS und den konkreten Spielerschutzmaßnahmen sind außerdem ausführliche seperate FAQ-Bereiche hinterlegt.

  • Wetten auf Amateurligaspiele

    Sind Wetten auf deutsche Amateurspiele bei in Deutschland abrufbaren Online-Wettangeboten erlaubt?

    Wie sehen im Ausland die Regelungen für Wetten auf (deutsche) Amateurspiele aus?

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  • Illegales Glücksspiel im Internet

    Welche Voraussetzungen muss ein Glücksspielanbieter erfüllen, um in Deutschland lizensiert zu werden?

    Woran kann illegales Glücksspiel erkannt und von legalem Glücksspiel unterschieden werden?

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  • LUGAS

    Wieso habe ich ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit?

    Wie lange dauert eine Limitänderung?

    Wieso kann ich in diesem Monat keine Einzahlungen mehr vornehmen?

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  • Netzsperren/

    IP Blocking

    Wann und warum werden Netzsperren/IP Blocking eingesetzt?

    Was ist die konkrete Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen zum IP Blocking/ Netzsperren der GGL?

    weiterlesen

Allgemeine Fragen zur GGL

Was sind die wichtigsten Aufgaben der GGL?

Kernaufgaben der GGL sind die Erlaubniserteilung und die Aufsicht über legale Glücksspielanbieter sowie die Bekämpfung illegaler Glücksspielangebote und der Werbung dafür. Eine detaillierte Übersicht zu Aufgaben, Zielen und Zuständigkeiten sind hier zu finden.

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Öffentliche Abmahnungen

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Öffentliche Abmahnungen

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Informationen zu

abgemahnten

Erlaubnisinhabern

Verletzt ein Erlaubnisinhaber eine nach § 4d Absatz 1, Absatz 2 Satz 5 und Absatz 3 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) bestehende Mitteilungspflicht oder die nach § 4c Absatz 2 GlüStV 2021 festgelegten Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis, kann die GGL ihn nach § 4d Absatz 4 Satz 1 GlüStV 2021 unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einhaltung der Pflichten auffordern. Wird die Pflicht nicht oder nicht vollständig nach Ablauf der Frist erfüllt, kann die GGL unter anderem nach § 4d Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 GlüStV 2021 eine öffentliche Abmahnung unter erneuter Fristsetzung vornehmen.

Die nachfolgende Übersicht dient der Veröffentlichung dieser Abmahnungen. Jeder Eintrag enthält den Namen des abgemahnten Erlaubnisinhabers, die verletzte Pflicht und die erneute Fristsetzung. Soweit ein Erlaubnisinhaber vor Ablauf der erneuten Frist der Pflicht nachkommt, wird dieser Umstand in der Eintragung ergänzt. Ein Eintrag einschließlich zusätzlicher Ergänzungen wird nach Ablauf der erneuten Frist entfernt.

Die GGL behält sich im Einzelfall weitere Maßnahmen nach § 4d Absatz 4 Satz 2 GlüStV 2021 und den weiteren Vorschriften und gesetzlichen Regelungen des Staatsvertrages vor oder hat diese bereits ergriffen.

Erlaubnisinhaber Verletzte Pflicht Erneute
Fristsetzung
Pflicht erfüllt

Aktuell keine Eintragungen

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XYZ Ltd. Inhalts- und Nebenbestimmung der Veranstaltererlaubnis für Sportwetten zur Bereitstellung eines Safe-Servers nach § 6i Absatz 2 GlüStV 2021 01.02.2024

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06108 Halle (Saale)

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