Die Spielersperre stellt ein spielformübergreifendes, bundesweites Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht dar.
Nach § 8d Abs. 1 GlüStV 2021 werden die Datenbestände des übergreifenden Sperrsystems, das durch den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (OASIS GlüStV "alt") geschaffen wurde, und der hessischen (OASIS HSpielhG) und rheinland-pfälzischen (OASIS LGlüG RP) Sperrdatei für Spielhallen in das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem überführt.
Die Verantwortung für dieses Spielersperrsystem liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt.