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Computer und Laptop

Technische Richtlinien

Zugang zum Test­system

Technische
Richt­linien

und Zugang zum Test­system des länder­über­grei­fen­den Glücks­spiel­aufsichts­systems LUGAS

Potentielle zukünftige Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Interessenten), die die Voraussetzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllen, (Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) können einen Zugang zu den Technischen Richtlinien für die Zentraldateien und für das Auswertesystem sowie zur Testumgebung beantragen.

Dafür ist die im Downloadbereich abrufbare Erklärung auszufüllen und mit dem formlosen Antrag an folgende E-Mail-Adresse zu senden: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hinweis: Diese Erklärung ist nicht notwendig, wenn ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veran­stalt­ung von Online-Poker virtuellen Automatenspielen, Sportwetten oder gewerblicher Spielvermittlung gestellt wurde bzw. sehr zeitnah gestellt wird. In diesem Fall erhalten Interessenten, wenn die Voraus­setzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) GlüStV 2021 erfüllt ist, im Rahmen des Antrags­verfahrens von Amts wegen eine E-Mail mit weiteren Informationen.

Diese Erklärung ist jedoch not­wendig, wenn Interessenten vorab das System testen möchten und entweder noch keinen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstalt­ung von Online-Poker oder virtuellen Automaten­spielen gestellt haben, dies aber künftig beabsichtigen, oder eine Erlaubnis eines anderen Landes notwendig ist und die Verpflicht­ung besteht, sich an die Zentral­dateien anzu­schließen.

Die Interessenten erhalten bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzung eine E-Mail mit weiteren Informationen. Die Technische Richtlinie Zentraldateien, welche die Limitdatei (§ 6c GlüStV 2021) und die Aktivitätsdatei (§ 6h GlüStV 2021) umfasst, und die Technische Richtlinie Safe-Server (§ 6i Abs. 2 GlüStV 2021) werden Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Für den Zugang zum Testsystem muss zunächst eine Anmeldung des Interessenten an die Testumgebung des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS) erfolgen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Anfragen kann die Aufnahme in die Testumgebung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Aufnahme in die Testumgebung erhält der Interessent eine E-Mail mit anbieterbezogenen Informationen zur Anbindung an das LUGAS-Testsystem.

 

Nutzungsbedingungen:

An das LUGAS-Testsystem für die Zentraldateien (Sandbox) dürfen keine personenbezogenen Echtdaten übermittelt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Interessenten.

Die Weitergabe der vorliegenden Informationen ist nur zum Zweck der Schnittstellenentwicklungen zur Anbindung an LUGAS gestattet. Eine Verwendung des Testsystems zu anderen als den vorgenannten Testzwecken ist ebenfalls untersagt.

Mit der Abgabe seiner o. g. Erklärung aus dem Downloadbereich stimmt der Interessent diesen Nutzungsbedingungen zu.

Sollten Interessenten insbesondere entgegen den vorgenannten personenbezogene Echtdaten übermitteln und/oder eine Nutzung des Testsystems zu anderen Zwecken vornehmen, wird eine Sperrung des Testzugangs für den entsprechenden Interessenten vorbehalten.



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