Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend.
LUGAS
LUGAS steht für ein „Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem“, dessen Anschluss für Glücksspielanbieter Pflicht ist.
LUGAS besteht aus zwei informationstechnischen Systemen. Beide werden seit dem 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt betrieben.
LUGAS Auswertesystem
Das Auswertesystem der Safe-Server wertet gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021 die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten aus. Es dient
der Überwachung der Einhaltung der Regulierungsvorgaben,
der Verhinderung von Manipulation vor allem durch Veranstalter,
dem Gewinn einer Datengrundlage zur Evaluierung des Glückspielstaatsvertrages 2021,
der Überprüfung der Spielsuchtfrüherkennung der Veranstalter.
der Limitdatei: Die Limitdatei ermöglicht Einhaltung der von Spielenden selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend. (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021)
der Aktivitätsdatei: Durch die Aktivitätsdatei soll paralleles Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindert werden. (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).
Die Preisliste, detaillierte Erklärung der technischen Richtlinie und wichtige Downloads und Informationen zur Beantragung der technischen Richtlinien und zur Beantragung der Anbindung an die Testumgebung erhalten Sie auf der Seite:
Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem LUGAS FAQ-Bereich.
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