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Hinweise auf illegales Glücksspiel
Bitte verwenden Sie das nachstehende Kontaktformular nicht, wenn Sie uns Hinweise zum Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel, eine Beschwerde zur Werbung für erlaubte Glücksspielangebote im Internet, Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet oder den Verdacht der Geldwäsche geben wollen. Dies können Sie in unserem anonymen Hinweisgebersystem:
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Hinweise auf Geldwäsche
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Anstalt des öffentlichen Rechts Referat 22 - Bereich Geldwäsche - streng vertraulich - Hansering 15 06108 Halle (Saale)
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Anfragen zu Glücksspielkonzepten und -ideen
Beabsichtigen Sie, Spiele im Internet zu veranstalten oder haben Sie ein Konzept hierfür erarbeitet und möchten zu diesem Vorhaben durch die GGL prüfen lassen, ob es sich hierbei um Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages handelt? Hierzu darf die GGL keine Beratung durchführen. Sie ist gegenüber allen Marktteilnehmern zur Neutralität verpflichtet. Wenn Sie jedoch unsicher sind, ob es sich bei Ihrem beabsichtigten Spielangebot um öffentliches Glücksspiel handelt, können Sie sich gern rechtsanwaltlich beraten lassen. Die Rechtsberatung ist eine originäre Aufgabe der rechtsberatenden Berufe und kann durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nicht erfolgen.
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