Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Anstalt des öffentlichen Rechts
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Beabsichtigen Sie Spiele im Internet zu veranstalten oder haben Sie ein Konzept hierfür erarbeitet und möchten zu diesem Vorhaben durch die GGL prüfen lassen, ob es sich hierbei um Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages handelt? Hierzu darf die GGL keine Beratung durchführen. Sie ist gegenüber allen Marktteilnehmern zur Neutralität verpflichtet. Wenn Sie jedoch unsicher sind, ob es sich bei Ihrem beabsichtigten Spielangebot um öffentliches Glücksspiel handelt, können Sie sich gern rechtsanwaltlich beraten lassen. Die Rechtsberatung ist eine originäre Aufgabe der rechtsberatenden Berufe und kann durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nicht erfolgen.
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