
Online-Poker und virtuelle Automatenspiele

Online-Poker und virtuelle Automatenspiele

Informationen für Glücksspielanbieter
Im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben ist seit dem 1.1.2023 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder für die Erlaubniserteilung zur Veranstaltung von Virtuellen Automatenspielen und Online-Poker nach §§ 22a und 22b i.V.m. §§ 4 bis 4c Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) zuständig.
Neben der Erlaubniserteilung gehört die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bei der Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker zu den Aufgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Antragstellung
Erlaubnisanträge nach § 27f Abs. 1 in Verbindung mit § 9 a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021 für die Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen können bei der
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR)
Referat 21
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
gestellt werden. Für die zusätzlich notwendige Übersendung der Antragsunterlagen per E-Mail stehen
- für den Bereich virtuelle Automatenspiele das Postfach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , - für den Bereich Online-Poker das Postfach
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zur Verfügung.
Um Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele bzw. einzelner Virtueller Automatenspiele, von Online-Poker bzw. einzelner Varianten des Online-Pokerspiels bearbeiten zu können, werden Nachweise, Erklärungen und Unterlagen benötigt. Welche Antragsunterlagen einem Antrag mindestens beizufügen sind, ist den entsprechenden Merkblättern im Downloadbereich zu entnehmen.
Für die Antragstellung stehen im Downloadbereich zudem ein Antragsformular sowie die Anlage zu den Erklärungen zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Verfügung, diese Formulare sind zwingend zu verwenden.
Dort stehen Ihnen folgende Dokumente zum Download zur Verfügung:
- Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von erlaubnisfähigen Glücksspielarten
- Vom Antragsteller auszufüllende Erklärungen
- Musternebenbestimmungen Werbung
- Musterformulare
- Dokumente zu LUGAS
- Datenschutzhinweise
Erteilte Erlaubnisse
Anbietern, denen eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Online- Poker oder Virtuellen Automatenspielen erteilt wurde, sind auf der Whitelist aufgeführt.
Aufsicht
Neben der Erlaubniserteilung gehört die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bei der Veranstaltung von Online-Poker und Virtuellen Automatenspielen zu den Aufgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Erlaubnisinhaber und deren Veranstaltung von den genannten Glücksspielformen werden kontinuierlich und anlassbezogen geprüft. Darüber hinaus sind Maßnahmen wegen festgestellter Verstöße sowie die Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 28a GlüStV 2021 Teil der Aufgaben.
Hinweise zur Entscheidungsrichtline zur Festsetzung eines abweichenden gemäß § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021, das Merkblatt für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis einzelner virtueller Automatenspiele im Internet nach § 22a Abs. 1 S. 2 und 3 GlüStV 2021 sowie weitere Formulare, FAQ für Anbieter etc. sind in unserem Downloadbereichzu finden.
