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FAQ für Spielende: LUGAS

Safe Server Schränke mit Glasscheiben

Länderübergreifendes

Glücksspielaufsichtssystem

Limit- und Aktivitätsdatei

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FAQ: LUGAS

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Häufig gestellte Fragen zur Limit- und Aktivitätsdatei aus Sicht der Spielenden

im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen zur LUGAS Limit- und Aktivitätsdatei tauchen gewisse Fragestellungen immer wieder auf. Auf diese häufigen Fragen erhalten Sie im folgenden Überblick Antworten. Bitte lesen Sie sich diese zunächst aufmerksam durch. Im letzten Abschnitt wird beschrieben, in welchen Einzelfällen darüber hinaus eine Hilfestellung durch die Behörde erfolgen kann. In diesen Fällen  dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Allgemeine Informationen zum LUGAS Auswertesystem der Safes Server und den LUGAS Zentraldateien finden Sie unter Verpflichtende IT-Systeme für Veranstalter Glücksspielen.

Im diesem FAQ geht es vor allem um spezifische Fragen zum Einzahlungslimit, Umgang mit persönlichen Daten und Funktionen von LUGAS:

  • Wieso habe ich ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit? Kann ich dieses Limit löschen lassen?

    Das individuelle monatliche anbieterübergreifende Einzahlungslimit nach § 6c GlüStV 2021 ist gesetzlich vorgeschrieben und daher verpflichtend für die Teilnahme an bestimmten Glücksspielformen im Internet. Die Gründe für die Einführung einer solchen Einzahlungslimitierung können Sie den Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 entnehmen.

  • Welches Limit habe ich?

    Dieser Umstand sollte Ihnen bekannt sein, da Sie das Limit selbst gesetzt haben müssen. Dies erfolgte im Rahmen der Registrierung oder einer nachträglichen Aufforderung. In der Regel wird das Limit zwischen 1 € und 1.000 € liegen. Informationen zu einer möglichen Erhöhung des Einzahlungslimits finden Sie in usnerem FAQ "Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit".

    Im Ausnahmefall kann die Behörde unter Nennung der unten angeführten Informationen (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“) das Limit mitteilen. Eine Mitteilung ist nur unter Nennung dieser Informationen möglich.

  • Kann die Behörde mein Limit ändern?

    Eine Limitänderung durch die Behörde kann nicht erfolgen. Sie können dies aber jederzeit bei jedem erlaubten Anbieter vornehmen. Wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Anbieters, falls Sie die Option in Ihren Kontoeinstellungen nicht finden können.

  • Wie lange dauert eine Limitänderung?

    Eine Verringerung des Limits wird sofort wirksam. Eine Erhöhung des Limits greift erst nach einer Frist von 7 Tagen. Juristisch wird diese Frist so errechnet, dass die Erhöhung mit Ablauf des siebten Tages nach dem Tag der Limiterhöhung, also unmittelbar nach 24:00 Uhr, wirksam wird. Beide Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben.

  • Was kann ich tun, wenn meine Limitänderung nicht wirksam wird?

    In erster Linie müssen Sie das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ändern. Dies ist nicht mit den anbieterbezogenen Einzahlungs-, Einsatz- oder Verlustlimits gleichzusetzen. Diese Limits sind nicht Bestandteil der Aufsicht der Limitdatei. Wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Anbieters, falls Sie die Option in Ihren Kontoeinstellungen nicht finden können.

    Im Ausnahmefall kann die Behörde unter Nennung der unten angeführten Informationen (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“) überprüfen, ob der Veranstalter das Limit ordnungsgemäß übermittelt hat. Eine Mitteilung ist nur unter Nennung dieser Informationen möglich. Zusätzlich ist ein Screenshot der durch den Anbieter bestätigten Limitänderung zu übermitteln. Übermitteln Sie bitte auch ein ausdrückliches Einverständnis, dass sich die Behörde unter Nutzung Ihrer Daten zur Klärung des Falles ggf. an den Veranstalter wenden darf.

    Hinweis: Da es sich um ein anbieterübergreifendes Limit handelt, kann das Limit auch bei jedem Anbieter geändert werden. Es besteht somit keine Gewähr, dass Angaben  der Veranstalter zur Höhe Ihres Einzahlungslimits noch aktuell sind.

  • Was kann ich tun, wenn mir der Veranstalter kein erhöhtes Limit gewährt?

    Die Erteilung von erhöhten Limits obliegt genauso wie die Setzung und Änderung des anbieterübergreifenden Limits ausschließlich dem Anbieter. Es gibt keine Handhabe der Behörde gegenüber den Veranstaltern erhöhte Limits für Spieleende durchzusetzen.  Diese Entscheidung trifft ein Veranstalter allein. Bitte übersenden Sie keine Kontoauszüge, sonstige Einkommensnachweise oder Personaldokumente an die Behörde. Diese werden ohne nochmalige Rückmeldung gelöscht.

  • Wieso kann ich in diesem Monat keine Einzahlungen mehr vornehmen?

    In diesen Situationen sind eine oder mehrere der folgenden Gründe die Ursache für das bestehende Problem:

    • Sie haben durch Ihre Einzahlungen Ihr anbieterübergreifendes Limit erreicht: Das anbieterübergreifende Limit wird jeweils am Monatsersten zurückgesetzt. Unbeachtlich sind Anzeigen der Veranstalter, dass Sie noch über einen Restbetrag verfügen. Diese Anzeigen können allein schon deshalb im Einzelfall inkorrekt sein, weil der Veranstalter diesen Umstand gar nicht kennen kann. Er verfügt schließlich nicht über die Information, ob und welcher Höhe Sie bei anderen Veranstaltern Einzahlungen getätigt haben.
    • Es werden auch fehlgeschlagene Einzahlungen (Abbruch durch schlechte Internetverbindung, gesperrter Zahlungsweg, gescheiterter Login etc.) erfasst, durch welche Ihr Limit ausgeschöpft werden kann. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Veranstalter hat aber die Möglichkeit, dies durch eine entsprechende Gestaltung der Zahlungsabwicklung zu verhindern.
    • Sie gehen von einem anderen anbieterübergreifenden Einzahlungslimit aus, als es tatsächlich für Sie aktuell im System hinterlegt worden ist. Setzen Sie bei Ihrem Veranstalter Ihr gewünschtes Limit. Wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Anbieters, falls Sie die Option in Ihren Kontoeinstellungen nicht finden können. Im Ausnahmefall kann die Behörde unter Nennung der unten angeführten Informationen (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“) überprüfen, ob der Veranstalter das Limit ordnungsgemäß übermittelt hat. Eine Mitteilung ist nur unter Nennung dieser Informationen möglich. Zusätzlich ist ein Screenshot der durch den Anbieter bestätigten Limitänderung zu übermitteln. Übermitteln Sie bitte auch ein ausdrückliches Einverständnis, dass sich die Behörde unter Nutzung Ihrer Daten zur Klärung des Falles ggf. an den Veranstalter wenden darf.
  • Wann wird das Limit zurückgesetzt? Wann kann ich wieder einzahlen?

    Das Limit gilt monatlich. Ab dem ersten Tag eines Monats steht der gesamte Betrag wieder zur Verfügung.

  • Wieso werden auch fehlgeschlagene Einzahlungen berücksichtigt?

    Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Als ausführende Verwaltungsbehörde sind wir an diese Gesetze gebunden. Es besteht kein Spielraum. Sie können die Hintergründe zu den Erwägungen des Gesetzgebers den Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 entnehmen.

  • Können fehlgeschlagene Einzahlungen korrigiert werden?

    Nein. Als ausführende Verwaltungsbehörde sind wir an die Gesetze gebunden. Es besteht kein Spielraum.

  • Wie kann ich einen älteren Sachverhalt aufklären lassen?

    Grundsätzlich liegen immer nur die aktuellen Daten eines Monats im System vor. Insbesondere registrierte Einzahlungen eines vergangenen Monats sowie eine Historie der Limits und Aktivitäten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr ersichtlich. Einen genaueren Überblick über die datenschutzrechtlichen Erwägungen finden Sie in den zum Download zur Verfügung stehenden Datenschutzhinweisen.

  • Wieso genügen Ihnen nicht meine persönlichen Daten zum Einblick ins System?

    Wie Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen können, liegen Ihre Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich pseudonymisiert vor.

    Die Behörde kennt Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsname, Geburtsort, Adresse) nicht und diese müssen auch nicht separat übermittelt werden. Aus diesen Daten wird lediglich das Pseudonym erstellt. Dieses wird im System hinterlegt und lässt keine Rückschlüsse auf die Daten zu, aus denen es erstellt wurde. Ein Einblick ins System ist nur durch Übermittlung der unten angeführten Daten möglich (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“).

  • Wieso bin ich laut der Aussage meines Veranstalters noch bei einem anderen Veranstalter aktiv? Wieso kann ich nicht spielen?

    In diesen Situationen sind eine oder mehrere der folgenden Gründe die Ursache für das bestehende Problem:

    • Sie sind noch bei einem anderen Veranstalter in der Aktivitätsdatei aktiv gesetzt. Überprüfen Sie zunächst alle Apps sowie Browser-Tabs und -Fenster auf allen Endgeräten im Hinblick auf den letzten Veranstalter, bei welchem Sie gespielt haben. Veranstalter sind verpflichtet Sie auf Ihr Verlangen inaktiv zu setzen. Wenden Sie sich bitte an den Support, falls die Sie die Option in Ihren Kontoeinstellungen nicht finden können.
    • Auf Grund eines internen Fehlers in der Sphäre des Veranstalters kann dieser Sie nicht aktiv setzen und gibt eine falsche oder missverständliche Fehlermeldung zurück. In erster Linie wenden Sie sich bitte immer an den Support Ihres Veranstalters.

      Sollte trotz aller Bemühungen keine Klärung der Situation erfolgen, so kann die Behörde im Ausnahmefall unter Nennung der unten angeführten Informationen (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“) überprüfen, bei welchem Veranstalter Sie noch aktiv gesetzt sind. Eine Mitteilung ist nur unter Nennung dieser Informationen möglich. Zusätzlich ist ein Screenshot der beim Veranstalter angezeigten Fehlermeldung samt Datum und Uhrzeit des Auftretens zu übermitteln. Übermitteln Sie bitte auch ein ausdrückliches Einverständnis, dass sich die Behörde unter Nutzung Ihrer Daten zur Klärung des Falles ggf. an den Veranstalter wenden darf.

  • Was kann ich tun, wenn die obigen Ausführungen nicht zur Lösung meines Problems geführt haben?

    Wenn nach wie vor ein nicht nachvollziehbares Verhalten der Anbieter in Bezug auf mein Einzahlungsverhalten zu beobachteist, kann die Behörde im Ausnahmefall unter Nennung der unten angeführten Informationen der Ursache des Problems nachgehen. Wichtig für die Aufklärung ist zudem eine detaillierte und chronologische Darstellung des Sachverhaltes.

Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers

Eine Hilfestellung durch die Behörde kann in den genannten Fällen ausschließlich nur unter Übermittlung der folgenden Informationen erfolgen:

  • Namen eines jeden Veranstalters, bei welchem ein Problem vorliegt,
  • Spieler-ID bei jedem Anbieter.

Die Spieler-ID ist nicht Ihr Nutzername und auch nicht Ihre E-Mail-Adresse. Es handelt dabei um eine Kombination aus maximal 127 Zeichen. Erlaubt sind dabei die Zeichen „a“ bis „z“, „A“ bis „Z“, „0“ bis „9“, „_“, „\“ und „.“. Zumindest bei den Veranstaltern für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker müssen Sie diese Kennung in Ihrem Profil finden können. Viele Veranstalter bezeichnen diese Kennung als LUGAS-ID oder benutzen andere, ähnlich lautende Bezeichnungen. Wenden Sie sich bitte in jedem Fall an den Support Ihres Anbieters, falls Sie die Option nicht finden können. Nur der Veranstalter kennt Ihre ID.

Downloadbereich / Formulare

English Version: FAQ Cross-federal state gambling supervision system LUGAS

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FAQ für Spielende: Identifizierung von unerlaubtem Glücksspiel

Frau mit verbundenen Augen und Waagschalen in den Händen

Illegales Glücksspiel erkennen

FAQ für Spielende

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FAQ: Illegales Glücksspiel erkennen

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Wie können VerbraucherInnen legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet unterscheiden?

Online-Glücksspielanbieter mit einer staatlichen Erlaubnis aus Deutschland sind auf der amtlichen Whitelist aufgeführt. Gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 wird diese Whitelist seit 1.1.2023 durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht und aktualisiert.

Die Whitelist führt auch Glücksspielangebote auf, die nicht unter der Aufsicht der GGL, sondern unter der Aufsicht anderer deutscher Glücksspielaufsichten stehen. Dazu gehören u. a. auch Lotterien des deutschen Lotto-Toto-Blocks oder Casinospiele in Spielbanken.

Alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, sind illegal. VerbraucherInnen müssen sich daher durch einen Blick auf die amtliche Whitelist informieren, ob der betreffende Glücksspielanbieter über eine staatliche Erlaubnis verfügt.

In diesem FAQ werden folgende Fragen beantwortet:

  • Gibt es noch andere Möglichkeiten, außer dem Blick auf die amtliche Whitelist, um zu erkennen, ob ein Online-Glücksspielanbieter legal ist?

    Die Homepage des Glückspielanbieters bietet häufig eine Antwort: Alle Anbieter mit legalen Glücksspielangeboten im Internet sind dazu verpflichtet, auf der Startseite ihrer Webseite aufzuführen, dass sie über die staatliche Erlaubnis der GGL verfügen.

    Damit VerbraucherInnen legale Glücksspielangebote im Internet noch einfacher erkennen können, stellt die GGL den von der Behörde erlaubten und beaufsichtigten Anbietern ergänzend für die Erlaubnisinformation in Schriftform das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ zur Verfügung:

    Der sicherste Weg bleibt jedoch der Blick in die amtliche Whitelist.

  • Wo erfahren VerbraucherInnen, ob ein Glücksspielanbieter bereits einen Erlaubnisantrag für sein Glücksspielangebot gestellt hat?

    Auch wenn ein Glücksspielanbieter bereits einen Erlaubnisantrag gestellt hat, bleibt sein Angebot solange illegal, bis der Erlaubnisantrag geprüft und genehmigt ist und der Anbieter in die Whitelist aufgenommen wurde.

    Aus Datenschutzgründen dürfen die zuständigen Behörden keine Angaben dazu machen, ob ein Anbieter einen Erlaubnisantrag gestellt hat

    VerbraucherInnen können jedoch direkt beim Glücksspielanbieter nachfragen.

  • Welche Konsequenzen kann das Spielen von illegalen Glücksspielangeboten im Internet nach sich ziehen?

    Das Spielen von Glücksspielangeboten im Internet, für die keine Erlaubnis erteilt worden ist, ist illegal. Wer vorsätzlich an diesen Glücksspielen teilnimmt, macht sich strafbar. Deshalb ist es wichtig, sich über die legalen Angebote zu informieren.

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ermittelt illegale Glücksspielangebote und teilt ihre Erkenntnisse den zuständigen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden mit. Diese nehmen dann eigene Ermittlungen auf. In diesem Rahmen ist nicht auszuschließen, dass auch einzelne SpielerInnen in den Fokus geraten.

    Illegales Glücksspiel ist nicht nur strafbar, es birgt auch ein erhebliches Risiko für Spielmanipulation und die Entwicklung von Glücksspielsucht.

    Im Gegensatz zu illegalen Angeboten können sich Spielende bei erlaubten Glücksspielanbietern darauf verlassen, dass die strengen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 an den Jugend- und Spielerschutz eingehalten und ab 1.1.2023 durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder beaufsichtigt werden. Die GGL kontrolliert zum Beispiel die Einhaltung der sogenannten Sozialkonzepte, welche durch die erlaubten Glücksspielanbieter standardisiert umgesetzt werden müssen und dem Spielerschutz dienen, zum Beispiel durch Früherkennung und Frühintervention.

  • Wo finde ich Hilfe, wenn ich selbst spielsüchtig bin oder weiß / die Vermutung habe, dass Angehörige eine Spielsucht entwickelt haben?

    Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben, finden Sie ein umfangreiches Beratungs-und Hilfsangebot auf www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de.

    Auch bem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Die Seite www.check-dein-spiel.de des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht.

    Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1 37 27 00 bietet das BIÖG eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht an. (Mit Unterstützung des DLTB)

    Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erhalten Sie

    • gezielte Auskunft und Aufklärung über Glücksspielsucht,
    • Informationen und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort,
    • konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.

    Weitere Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Suchthilfeverzeichnis - DHS.

  • Müssen legale Anbieter ihren Firmensitz in Deutschland haben?

    Nein. Entscheidend ist, dass sich das Angebot an Spielende in Deutschland richtet. Anbieter mit einer staatlichen Erlaubnis in Deutschland dürfen ausschließlich die Webseiten Domain „.de“ verwenden. Bei Angeboten, deren Domains nicht auf „.de“ enden, handelt es sich immer um in Deutschland unerlaubte Glücksspielangebote.

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Publikationen der GGL

Schild: Gemeinsame Glücksspielbehörder der Länder 2. OG

Publikationen der GGL

Publikationen

Jährliche Berichte, Broschüren und Marktmonitor der GGL

Hier finden Sie alle Publikationen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dazu gehören jährliche Berichte aber auch Broschüren. Darüber hinaus veröffentlich die GGL hier Zahlen/ Daten / Fakten zum deutschen Glücksspielmarkt. Ziel ist es für Transparenz in unseren Vorgehensweisen zu sorgen und eine faktenbasierte Diskussion zum deutschen Glücksspielmarkt zu ermöglichen.

  • Jährliche Berichte

    Tätgkeitsberichte

    Jahresabschluss

    Corporate Governace Berichte

    Zum Downloadbereich

  • Weitere Publikationen

    Broschüre zu den Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021

    Weitere Publikationen

    Zum Downloadbereich

  • Marktmonitor

    Zahlen/ Daten / Fakten zum deutschen Glücksspielmarkt

    Spiel- und Wetteinsätze der Veranstalter und Vermittler

    Zum Marktmonitor

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Datenschutzhinweise

Meeting

Datenschutz

Datenschutz­hinweise

Bitte beachten Sie die nachfolgenden allgemeinen Datenschutzhinweise der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL):

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen, aber auch für andere Verarbeitungstätigkeiten der GGL.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.

Im ersten Teil erhalten Sie allgemeine Informationen, welche für alle Verarbeitungssituationen gelten. Im zweiten Teil finden Sie Ausführungen zu speziellen Verarbeitungsvorgängen.

 

  1. Allgemeine Informationen
  1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist:

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 52352 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der GGL erreichen Sie unter:

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Postfach 1947
39009 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

  1. Herkunft der personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten größtenteils personenbezogene Daten, die uns direkt von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen:

  • Sie haben eine Beschwerde oder Anfrage bei uns eingereicht,
  • Sie haben ein Auskunftsersuchen an uns gestellt,
  • Sie haben sich auf eine offene Stelle in unserem Haus beworben,
  • Sie vertreten Ihr Unternehmen.

Wir empfangen personenbezogene Daten jedoch auch indirekt, also von Dritten. Dies kann in den folgenden Situationen geschehen:

  • Wir haben Kontakt mit der/dem Verantwortlichen aufgenommen gegen die/den sich Ihre Beschwerde richtet. Die/der Verantwortliche teilt uns im Rahmen ihres/seines Antwortschreibens personenbezogene Angaben über Sie mit.
  • Ein/-e BeschwerdeführerIn verweist im Rahmen des Beschwerdeschriftwechsels auf Sie.
  • Wir haben Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeiten sichergestellt.
  • Wir haben von anderen Aufsichtsbehörden oder Vollzugsbehörden personenbezogene Daten erhalten.
  • Eine/r unserer MitarbeiterInnen übermittelt Ihre Kontaktdaten als Notfallkontakt oder benennt Sie als direkte/n AnsprechpartnerIn.

In einigen Fällen fordern wir auch zielgerichtet personenbezogene Daten von Ihnen an, z. B. um festzustellen, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies kann anlassbezogen oder anlassunabhängig im Rahmen unserer Aufsichts- und Kontrollbefugnisse nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) geschehen.

 

  1. Ihre Betroffenenrechte

Das Datenschutzrecht gewährt Ihnen eine Reihe von Betroffenenrechten, auf die wir Sie hinweisen. Je nach Grund und Art der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
    Sie haben das Recht von uns zu erfahren, ob und – wenn ja – welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Art. 15 Absatz 1 Hs. 2 DS-GVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Art. 15 Absatz 4 DS-GVO).
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
    Sie haben das Recht von uns unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unrichtig halten. Sie haben auch das Recht von uns Vervollständigung solcher personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unvollständig halten.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten. Der Anspruch hängt aber unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
    Unter den Voraussetzungen von Art. 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
    Dieses Recht steht Ihnen nur bezüglich solcher personenbezogener Daten zu, welche Sie uns selbst bereitgestellt haben. Sie haben das Recht von uns zu verlangen, dass diese personenbezogenen Daten von uns direkt an einen anderen Verantwortlichen oder an eine andere Organisation übermittelt werden. Alternativ haben Sie das Recht von uns zu verlangen, dass wir Ihnen selbst die Daten in einem maschinenlesbaren Format bereitstellen. Dies gilt jedoch nur, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung oder aufgrund eines Vertrages bzw. im Rahmen von Vertragsverhandlungen verarbeiten und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
    Sie haben gemäß Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. e DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.
  • Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
    Sofern wir Ihre Daten auf Grundlage einer Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.

Sie können sich in diesen Fällen nach Art. 38 Absatz 4 DS-GVO direkt an die GGL wenden (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1).

 

  1. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, haben Sie gem. Art. 77 DS-GVO das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes einzulegen. Die für die GGL zuständige Aufsichtsbehörde ist gem. § 22 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1).

Für den Fall, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zu Strafverfolgungszwecken verarbeiten, ergeben sich Ihre Betroffenenrechte in leicht abgewandelter Form aus den Artikeln 15 ff. der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr (JI-Richtlinie).

 

  1. Empfänger

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht an Dritte für Zwecke des Direktmarketings weitergegeben. Wir verwenden in einigen Fällen für technische Informations- und Kommunikationsdienste Auftragsverarbeiter. Dies können natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen sein, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten und uns dies als Serviceleistung zur Verfügung stellen. Wir haben Verträge mit unseren Auftragsverarbeitern geschlossen (sog. „Auftragsverarbeitungsverträge“ gemäß Artikel 28 Absatz 3 DS-GVO). Dies bedeutet, dass die Auftragsverarbeiter Ihre personenbezogenen Daten nur auf eine Art und Weise verarbeiten dürfen, zu der wir sie explizit angewiesen haben. Die Auftragsverarbeiter werden Ihre personenbezogenen Daten nur an uns und keine anderen Stellen oder Organisationen weitergeben. Sie kümmern sich zudem darum, dass notwendige technisch-organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um Ihre Daten sicher zu verarbeiten, und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie wir es angewiesen haben. Unter bestimmten Umständen sind wir im Rahmen der Aufgabenerfüllung gesetzlich verpflichtet (Artikel 6 Absatz 1 lit. c DS-GVO), personenbezogene Daten zu übermitteln und mit Dritten zu teilen. Zum Beispiel im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder wenn wir bei der Bearbeitung von Beschwerden oder Ermittlungen mit anderen deutschen Behörden zusammenarbeiten.

 

  1. Einzelne Verarbeitungsvorgänge
  1. Links auf andere Webseiten

Wenn wir Links zu Webseiten anderer Organisationen bereitstellen, gelten die dortigen Datenschutzhinweise und -erklärungen.

 

  1. Kontaktaufnahme mit der GGL

Wenn Sie unsere Telefonzentrale (+49 345 52352 0) oder unsere MitarbeiterInnen anrufen, speichern wir Informationen zur Anruferidentifikation (Rufnummernanzeige). Wenn Ihre Telefonnummer nicht unterdrückt oder zurückgehalten wird, sehen wir also die Telefonnummer, von der Sie anrufen. Diese wird zusammen mit dem Anrufdatum und der Anrufuhrzeit automatisch in der Anrufliste des Zieltelefonapparates gespeichert. Den Anruf selbst zeichnen wir nicht auf. Wir verwenden die Nummer, um Sie zurückzurufen, wenn Ihr Anruf abbricht oder wenn ein Problem mit der Leitung besteht. Wir zeichnen keine Anrufe auf, machen aber möglicherweise Notizen, die wir später auch zu den Akten nehmen können, wenn diese relevant für ein Verfahren sind.

Wir überwachen durch unseren IT-Dienstleister alle an uns gesendeten E-Mails einschließlich Dateianhänge, auf Viren oder bösartige Software auf Grundlage von § 7 Absatz 1 Nr. 1 Var. 3 DSAG LSA.

 

  1. Besuch der Webseite der GGL

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch die GGL als Webseitenbetreiber. Wir hosten unsere Webseite bei Strato. Anbieter ist die Strato AG, Pascalstraße 10, 10587 Berlin (nachfolgend: „Strato“). Wenn Sie unsere Webseite besuchen, erfasst Strato verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Strato: https://www.strato.de/datenschutz/.

Der Provider der Seite erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • Referrer URL,
  • Hostname des zugreifenden Rechners,
  • Uhrzeit der Serveranfrage,
  • IP-Adresse.

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. f DS-GVO. Der Webseitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Webseite – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO und § 25 Absatz 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Website der GGL nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

 

  1. Einreichen von Hinweisen oder Beschwerden

Über die Webseite der GGL besteht die Möglichkeit, uns über das Hinweisgebersystem BKMS (Auftragsverarbeiter für die GGL), wenn gewollt anonym, sicher und vertraulich Hinweise zur Aufdeckung von illegalem Online-Glücksspiel oder Geldwäsche zu geben sowie Beschwerden einzureichen.

Beachten Sie dazu die speziellen Datenschutzhinweise für das Hinweisgeberportal, welche Sie auf der Website der GGL im Bereich der Meldung von Verstößen (Hinweisportal) finden.

Bei Bearbeitung eines Hinweises oder einer Beschwerde, die Sie postalisch einreichen, arbeiten wir nicht mit Auftragsverarbeitern zusammen.

 

  1. Allgemeine Anfragen an die GGL über das Kontaktformular

Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um eine Anfrage zu stellen, erheben wir die über das Kontaktformular angegebenen Informationen, einschließlich Ihrer personenbezogener Daten, damit wir auf Ihre Anfrage reagieren und unsere Verpflichtungen als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde erfüllen können. Wir verarbeiten die in der Anfrage enthaltenen personenbezogenen Daten auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 4 Satz 1 Nr. 2 DSAG LSA.

Wenn der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung oder ethnische Herkunft enthält, stützen wir unsere Verarbeitung zusätzlich auch auf Artikel 9 Absatz 2 lit. g DS-GVO. In der Regel benötigen wir zur Beantwortung Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten von Ihnen. Daher sind nur die zwingend von Ihnen anzugebenden Informationen entsprechend markiert. Unter bestimmten Umständen können wir uns jedoch Notizen machen, um Ihnen bei Bedarf einen weiteren Service zu bieten. Wenn Sie uns neben dem Kontaktformular per E- Mail oder Post kontaktieren, benötigen wir für unsere Antwort Ihre Kontaktdaten.

Wir legen bei umfangreichen Anfragen einen Aktenvorgang in unserem Fallverwaltungssystem an, um Ihre Anfrage zu erfassen und an die zuständige Fachabteilung unseres Hauses leiten zu können. Die jeweils zuständigen MitarbeiterInnen verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Die für die Fallbearbeitung benötigten Daten, die wir im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit verarbeiten, werden in der Regel für die Dauer der Fallbearbeitung gespeichert. Führt Ihre Anfrage zum Anlegen einer Akte, wird diese, sofern sie für den Geschäftsbetrieb nicht mehr benötigt wird, bis zu 30 Jahre gem. § 18 AktO LSA aufbewahrt. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung der Anfrage abgeschlossen wird.

 

  1. Bewerbungsdaten für Stellenausschreibungen

In unseren Stellenbesetzungsverfahren verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO). Für uns ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz (GG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Haushaltsrecht (LHO LSA). Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten- oder Praktikantenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i.V.m. §§ 4, 26 DSAG LSA i.V.m. §§ 84 bis 91 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA). Die Rechtsgedanken dieser Vorschriften des Landesbeamtengesetzes finden grundsätzlich auch für die Beschäftigten und PraktikantInnen entsprechende Anwendung, § 26 Abs. 1 DSAG LSA.

Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder ethnische Herkunft enthalten, stützen wir unsere Verarbeitung aufgrund unserer gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber und dem damit verbundenen Schutz Ihrer Grundrechte zusätzlich auch auf Art. 9 Abs. 2 lit. b DS-GVO i.V.m. § 14 DSAG LSA ggf. i.V.m. § 164 SGB IX.

Beachten Sie dazu die speziellen Datenschutzhinweise für Stellenbesetzungsverfahren, welche Sie auf der Webseite der GGL unter dem Menüpunkt „Karriere“ finden.

 

  1. Allgemeiner Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Unbefugte können ohne Kenntnis des Absenders oder Empfängers die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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