
Sicher online spielen im Internet -
Worauf Spielende bei Glücksspiel achten können

Sicher online spielen
Welche gesetzlichen Vorgaben ermöglichen es, sicher online spielen zu können?
Um den Spielerschutz beim Online-Glücksspiel im Internet sicherstellen zu können, schreibt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen vor, die Glücksspielanbieter gewährleisten müssen.
Auch Spielende haben Möglichkeiten, ihr Spiel sicher und verantwortungsbewusst zu gestalten. In diesem FAQ können sich Interessierte darüber informieren, was sie selbst tun können, um sicher im Internet zu spielen:
Ob Virtuelles Automatenspiel, Online-Poker, Sportwetten, Lotterien usw. – Der wohl wichtigste Tipp ist: Wenn Sie online spielen möchten, vergewissern Sie sich, dass Sie bei legalen Anbietern spielen, denn diese müssen sich an die Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 wie beispielsweise das Jackpotverbot, den Anschluss an das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem LUGAS, den Nachweis über Sozial- und Sicherheitskonzepte etc. halten. Die Einhaltung wird durch die GGL beaufsichtigt.
Prüfen Sie vor Start des Spiels, ob es sich um legale Anbieter handelt, schnell und bequem mit einem Blick auf die amtliche Whitelist. Hier führt die GGL alle legalen Glücksspielanbieter im Internet auf.
Um an einem Online-Glücksspielangebot im Internet teilnehmen zu können, müssen Spielende bei jedem Anbieter, bei dem sie an Glücksspielen teilnehmen möchten, ein Spielkonto mit ihren persönlichen Informationen errichten. Pro Anbieter kann jeweils nur ein Spielkonto eingerichtet werden.
Ohne ein Spielkonto ist eine Spielteilnahme nicht möglich.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Das Spielkonto dient der Identifizierung des Spielers, wodurch die Teilnahme minderjähriger und gesperrter Spieler von den Glücksspielen ausgeschlossen werden kann.
Der Ausschluss von Minderjährigen erfolgt durch gesicherte Authentifizierungs- und Verifizierungsmaßnahmen. Eine entsprechende Liste findet sich auf der Seite der Kommission für Jugendmedienschutz, Stichwort Altersverifikation. Zur Sicherung sollen die persönlichen Daten jährlich überprüft und durch den Spielenden bestätigt werden. Auch bei Änderungen in den Zahlungsverbindungen erfolgt ein erneuter Abgleich der persönlichen Daten. Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit darauf, dass die Daten stets auf dem aktuellen Stand sind.
Ist die Registrierung eines Spielkontos nicht vollständig abgeschlossen, muss dieses innerhalb von 72 Stunden verifiziert sein. Das vorläufige Einzahlungslimit beträgt dabei 100 Euro. Mögliche Gewinne können erst nach Abschluss der Registrierung ausgezahlt werden.
Richten Sie Ihr Spielkonto gewissenhaft und vollständig ein. Spielen Sie nicht bei Anbietern, bei denen es möglich ist, ohne den Registrierungs- und Verifizierungsprozess zu spielen. Es handelt sich dabei womöglich um einen illegalen Anbieter und ein Spiel kann gefährliche rechtliche, wirtschaftliche und soziale Konsequenzen mit sich bringen. Haben Sie weitere Fragen, finden Sie Informationen dazu, ob und wie es möglich ist, illegales Glücksspiel zu erkennen, in unserem FAQ „Illegales Glücksspiel erkennen“.
Im Spielkonto stehen dem Spielenden nach der Anmeldung vielfältige Funktionen und Einstellungen zur Verfügung. Spielende sollen jederzeit die Chance haben, ihr Guthaben, die gesamte Spielhistorie, Ein- und Auszahlungen, Änderungen der Limits etc. der letzten 12 Monate online einsehen können. Die Übertragung von Geld zwischen Spielkonten ist unzulässig.
Die Spielenden müssen über die Summe von Einsätzen, Gewinnen und Verlusten der letzten 30 Tage informiert werden. Spielende müssen diese Information mit Kenntnisnahme bestätigen.
Auf Anfrage kann jede Person kostenlos sämtliche Transaktionen ihres Spielkontos der letzten 12 Monaten beim Anbieter anfordern. Alle Beträge sind in Euro und Cent anzugeben.
Spielende können ihre täglichen, wöchentlichen, monatlichen Einsatz-, Einzahlungs-, Verlustlimits wählen und festlegen. Nutzen Sie diese Möglichkeit für Ihre eigene Sicherheit.
Bei Ausschöpfung des Limits ist keine Spielteilnahme mehr möglich. Wenn Personen ihr Limit verringern möchten, greift die Maßnahme sofort. Limiterhöhungen sind nach einer Frist von 7 Tagen möglich. Die Änderungen der personenbezogenen Daten und des Einzahlungslimits müssen vom Anbieter an die zentrale Limitdatei der GGL gemeldet werden.
Einzahlungen auf das Spielkonto müssen unmittelbar gutgeschrieben und Auszahlungen unmittelbar abgezogen werden. Einzahlungen dürfen dabei nur von einem auf den Namen des Spielers lautenden Zahlungskonto (zum Beispiel von einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut) erfolgen. Anonyme Zahlungsmethoden (Gutscheine, Bargeld etc.) sind ausgeschlossen.
Empfehlenswert ist die Nutzung der Funktion, Gewinne über einen bestimmten Betrag automatisch auszahlen zu lassen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, diese anzubieten.
Bei Schließung des Spielkontos muss das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei an den Spieler überwiesen werden.
Pathologisches Spielen oder Zwanghaftes Spielen ist als Abhängigkeitskrankheit - Gambling Disorder - offiziell anerkannt. Im ICD-10* ist pathologisches Spielen als abnorme Gewohnheitss und Störung der Impulskontrolle klassifiziert.
Um aus der direkten Situation des Spielens entfliehen zu können, gibt es die Möglichkeit, den Panikbutton zu nutzen, den der Glücksspielanbieter zusätzlich zu der Möglichkeit der mehrmonatigen Selbst- und Fremdsperre ermöglichen muss. Dieser muss überall erkennbar und eindeutig dort angezeigt werden, wo eine Spielteilnahme möglich ist. Die Verpflichtung zur Anzeige des Panikbuttons gilt nur für Spielseiten, nicht für die allgemeine Startseite des Anbieters.
Die Aktivierung des Panikbuttons führt zu einer kurzfristigen Sperre von 24 Stunden, die automatisch nach Ablauf der Zeit endet. Von dieser Funktion profitieren Spielende, die sich nur kurzfristig vom Spiel sperren lassen wollen.
*ICD-10: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10,. Revision; herausgegeben von der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Glücksspielbetreiber müssen Informationen auf der Anbieter-Homepage über die Möglichkeit der Selbstsperre und Fremdsperre und deren Umsetzung bereitstellen.
Es gibt das anbieter- und spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS, in dem alle Spielersperren erfasst werden. Die Verantwortung für OASIS liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Selbstsperre
Die Selbstsperre kann für mindestens 3 Monate beim Regierungspräsidium Darmstadt kostenlos beantragt werden. Der Anbieter hat auf seiner Internetseite über diese Sperrmöglichkeit zu informieren und ggf. auch den Antrag zur Verfügung zu stellen bzw. zu verlinken. Der Antrag kann im Auftrag des Spielenden durch den Anbieter an die zuständige Behörde weitergeleitet werden oder der Spieler stellt ihn direkt online bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Entsperrungen werden nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person beendet. Diese können nach Ablauf der Mindestdauer gestellt werden.
Bei der Aufhebung einer Selbstsperre wird diese nicht vor Ablauf einer Woche nach der Eintragung der Entsperrung wirksam. Dem Antragsteller ist die Entsperrung mitzuteilen.
Fremdsperre
Die Fremdsperre kann von einem Dritten, z. B. Glücksspielanbietern, Verwandten oder Lebenspartnern von Spielenden beantragt werden. Fremdsperren haben eine Mindestdauer von 12 Monaten. Bei Fremdsperren bekommt die betroffene Person die Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Sperre in Kraft tritt. Bei einem Antrag auf Aufhebung einer Fremdsperre ist der Anbieter oder die dritte Person (die, die Fremdsperre beantragt hat) unverzüglich über den Eingang des Antrags und über die Möglichkeit einer erneuten Beantragung auf Fremdsperre zu informieren. Die Aufhebung einer Fremdsperre wird nach der Eintragung nicht vor Ablauf eines Monats wirksam. Damit sichergestellt ist, dass gesperrte Personen nicht am Glücksspielangebot teilnehmen, ist von den Anbietern regelmäßig ein Abgleich mit der OASIS Datei durchzuführen.
Gesperrte Personen dürfen keine personalisierte Werbung erhalten, weder online im Netz noch per Post o. Ä. und dürfen auch nicht mit Boni oder Rabatten zur Rückkehr animiert werden.
Hier geht es zu Informationen und Hilfsangeboten rund um die Themen Glücksspielsucht und riskantes Spielverhalten