Einzahlungslimit und Höchsteinsatz
FAQ für Spielende
Einzahlungslimit und Höchsteinsatz
FAQ für Spielende

Einzahlungslimit und Höchsteinsatz
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit bei Online-Glücksspielen und der gesetzliche Höchsteinsatz bei Virtuellen Automatenspielen
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhält zahlreiche Anfragen zur Gewährung eines erhöhten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits sowie zur Gewährung eines erhöhten gesetzlichen Höchsteinsatzes bei Virtuellen Automatenspielen.
Um eine transparente und einheitliche Informationsgrundlage für VerbraucherInnen zu schaffen, veröffentlicht die Behörde nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesen Themen.
Was ist das anbieterübergreifende Einzahlungslimit?
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ist eine zentrale spielerschützende Regelung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021). Es ist festgelegt, dass Spielende innerhalb eines Kalendermonats insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro anbieterübergreifend einzahlen dürfen.
Die Einhaltung dieses Limits wird durch die Anbindung der Anbieter an die Limitdatei des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS) sichergestellt. Sobald das festgelegte Einzahlungslimit erreicht ist, werden weitere Einzahlungen technisch unterbunden.
Was ist der gesetzliche Höchsteinsatz bei Virtuellen Automatenspielen?
Der gesetzliche Höchsteinsatz (auch Einsatzlimit genannt) bestimmt den maximalen Betrag, den Spielende für die Teilnahme an legalen Virtuellen Automatenspielen einsetzen dürfen. Es begrenzt somit nicht die Einzahlungen auf das Spielkonto, sondern die tatsächlichen Spieleinsätze pro Spiel. Der gesetzliche Höchsteinsatz darf grundsätzlich 1 Euro je Spiel (Spin) nicht übersteigen.
Weitere Fragen und Antworten zum
anbieterübergreifenden Einzahlungslimit bei Online-Glücksspielen
Voraussetzung für das Setzen eines Einzahlungslimits von über 1.000 Euro sind vor allem zwei zentrale Punkte:
- keine Spielsucht(gefährdung): Spielende dürfen kein suchtauffälliges Spielverhalten aufweisen.
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Für eine Limiterhöhung muss bei Spielenden entsprechend eine hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben sein.
Der Anbieter muss ein auf Algorithmen basierendes automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielenden einsetzen. Bei erhöhten Limits ist zusätzlich für die betroffenen Personen ein spezielles Monitoring nach behördlichen Vorgaben durchzuführen.
Spielende müssen gegenüber dem Anbieter eine diesen Limits entsprechend hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und überprüfbarer Weise belegen (z. B. durch Einkommenssteuerbescheide oder andere Einkommensnachweise und Bankauszüge; Selbstauskünfte von Spielenden sind nicht ausreichend).
Die GGL gibt dabei unter der Maßgabe der Geeignetheit den Anbietern kein bestimmtes Prüfverfahren vor. Die bisher auch zur Anwendung gekommene Bonitätsauskunft wird zwischenzeitlich jedoch im Hinblick auf deren Geeignetheit rechtlich intensiv diskutiert und gerichtlich thematisiert.
Ja, ein erhöhtes Einzahlungslimit kann bis zu 10.000 Euro pro Monat betragen. Das Setzen eines Limits von über 10.000 Euro bis 30.000 Euro ist für nicht mehr als 1 % der bei dem jeweiligen Anbieter aktiven Spielenden zulässig; maßgeblich ist die durchschnittliche Anzahl der aktiven Spielenden bei diesem Anbieter in den jeweils vergangenen drei Monaten. Für diese Stufe des Einzahlungslimits gelten zusätzliche Voraussetzungen laut Entscheidungsrichtlinie für die Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages gemäß § 6c Abs 1 Satz 3 GlüStV 2021, die im Downloadbereich für Anbieter unter „Entscheidungsrichtlinien“ zu finden ist.
Die wesentlichen Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 für die von der GGL zu beaufsichtigenden Online-Glücksspiele sind in unseren Informationsbroschüren zu finden. Diese stehen unter „Broschüre zu den Spielerschutzmaßnahmen Glücksspielregulierung in Deutschland“ zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Spielenden soll damit erleichtert werden, legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet zu unterscheiden. Zudem wird erklärt, welche konkreten Voraussetzungen Glücksspielanbieter erfüllen müssen, um eine Erlaubnis zu erhalten, und wie die GGL die Einhaltung dieser Regeln und Anforderungen beaufsichtigt.
Der Staatsvertrag sieht eine regelmäßige Evaluierung der Regelungen vor. Dazu hat die GGL verschiedene wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben, darunter die Untersuchung Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021. Die Studie prüft die Wirksamkeit der Spielerschutzmaßnahmen und analysiert deren Auswirkungen auf die Spielenden. Dabei werden Aspekte wie die Praktikabilität der Vorschriften, mögliche Anpassungsbedarfe, Veränderungen im Spielverhalten und weitere relevante Faktoren untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen.
gesetzlichen Höchsteinsatz bei Virtuellen Automatenspielen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Spielende eine Erhöhung des Höchsteinsatz erhalten. Voraussetzung ist, dass der Glücksspielanbieter hierfür eine Erlaubnis der GGL besitzt und die gesetzlichen Vorgaben sowie die Anforderungen der Entscheidungsrichtlinie erfüllt. Die Entscheidungsrichtlinie zur Anpassung des Höchsteinsatzes gemäß § 22a Abs. 7 Satz 2 GlüStV 2021 ist im Downloadbereich für Anbieter unter „Entscheidungsrichtlinien“ zu finden.
Ob ein Anbieter einen erhöhten Höchsteinsatz anbietet und diesen einem Spielenden gewährt, entscheidet der jeweilige Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Die Erhöhung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe kann der Höchsteinsatz auf bis zu 3 Euro erhöht werden. In der zweiten Stufe ist eine weitere Erhöhung auf bis zu 5 Euro möglich.
Ein Höchsteinsatz von bis zu 3 Euro darf nur für Spielende gewährt werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Für eine weitere Erhöhung auf bis zu 5 Euro gelten zusätzliche Anforderungen. Hierzu gehören insbesondere:
- Spielende müssen vor der Erhöhung mindestens 90 Tagen ein suchtunauffälliges Spielverhalten gezeigt haben und dies darf sich auch nach der Erhöhung nicht ändern,
- Der Anbieter führt ein spezielles Monitoring des Spielverhaltens durch.
Für alle Spielenden mit erhöhtem Einsatzlimit in der 2. Stufe ist zusätzlich ein spezielles Limit-Monitoring auf auffälliges Spielverhalten von den Anbietern einzurichten und durchzuführen. Ziel ist es, frühzeitig Anzeichen eines problematischen Spielverhaltens zu erkennen und geeignete Spielerschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Die Pflichten aus § 6i Abs. 1 GlüStV 2021 gelten davon unbeschadet für alle Spielenden.
Ergeben sich Anzeichen für ein problematisches Spielverhalten, muss der Anbieter geeignete Spielerschutzmaßnahmen ergreifen. Dazu können beispielsweise eine Kontaktaufnahme, Einschränkungen des Spielangebots oder eine Sperre gehören. Weitere Maßnahmen liegen im Ermessen des Anbieters und sind einzelfallabhängig.
Nein. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung eines erhöhten Höchsteinsatzes. Die Einführung erhöhter Höchsteinsätze ist für Anbieter freiwillig. Entscheidet sich ein Anbieter dafür, müssen jedoch sämtliche Vorgaben erfüllt werden.
Die Möglichkeit zur Abweichung vom gesetzlichen Höchsteinsatz ist mit der Entscheidungsrichtlinie zur Anpassung des Höchsteinsatzes gemäß § 22a Abs. 7 Satz 2 GlüStV 2021 bis zum 31.12.2027 befristet. Diese ist zu finden im Downloadbereich für Anbieter unter „Entscheidungsrichtlinien“.
Der gesetzliche Höchsteinsatz ist eine Maßnahme des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zum Schutz der Spielenden. Er soll insbesondere dazu beitragen, Glücksspielsucht vorzubeugen und finanzielle Risiken zu begrenzen. Die Möglichkeit einer Erhöhung unter engen Voraussetzungen soll zugleich verhindern, dass Spielende auf illegale Glücksspielangebote ausweichen, auf denen keine vergleichbaren Spielerschutzmaßnahmen gelten.
Die GGL hat zusätzlich zu den hier veröffentlichten Fragen und Antworten ein FAQ-Dokument veröffentlicht, dass sich an die erlaubten Glücksspielanbieter richtet. Dieses ist ebenfalls im Downloadbereich für Anbieter unter „Entscheidungsrichtlinien“ zu finden.
Die GGL hat zusätzlich zu den hier veröffentlichten Fragen und Antworten ein FAQ-Dokument veröffentlicht, dass sich an die erlaubten Glücksspielanbieter richtet. Dieses ist ebenfalls im Downloadbereich für Anbieter unter „Entscheidungsrichtlinien“ zu finden.
