Werbung für Glücksspiel
FAQ für Spielende
Werbung für Glücksspiel
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Werbung für Glücksspiel
Häufig gestellte Fragen zu Glücksspielwerbung
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erreichen immer wieder Fragen zu Werberegelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland: Womit dürfen Glücksspielanbieter werben? Welche Werbemaßnahmen sind erlaubt und wie kann man gegen illegale Glücksspielwerbung und Werbende vorgehen?
In diesem FAQ-Bereich sollen Fragen von Presse und Privatpersonen, die direkt an die GGL oder aber auch in großen Suchmaschinen wie beispielsweise Google gestellt werden, erklärt werden. Die GGL bemüht sich, alle Fragen einzeln für sich und ausführlich zu beantworten. Aus diesem Grund kann es zu inhaltlichen Wiederholungen in Fragen und Antworten kommen.
Hinweis: Die Angaben hier dienen lediglich einer ersten Übersicht und sind nicht rechtsverbindlich. Verbindlich sind allein die gesetzlichen und in den Erlaubnissen geregelten Vorgaben.
Werbung für Glücksspiel allgemein
Grundsätzlich ist Werbung und Sponsoring für erlaubte Glücksspielangebote in Deutschland zulässig. Sie unterliegen jedoch den gesetzlichen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021). Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Werbung für Online-Glücksspiele wird durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) überwacht.
Zentrale Werbeeinschränkungen für legale Glücksspielanbieter des GlüStV 2021 sind in § 5 GlüStV sowie in den Formularen zu den Erlaubnissen (die im Downloadbereich der GGL für Anbieter als PDF zur Verfügung stehen) zu finden und beinhalten unter anderem die folgenden Vorgaben:
- Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen, insbesondere spielsüchtige Spielende oder Spielsuchtgefährdete, richten (dies schließt deren direkte Ansprache ein),
- Direktmarketing (z. B. Push-Nachrichten, E-Mails) unterliegt zusätzlichen Einschränkungen, insbesondere bei bereits auffälligem Spielverhalten,
- keine Verharmlosung von Risiken oder Suchtgefahren, insbesondere muss ein klarer Hinweis darauf erfolgen,
- keine Darstellung der Teilnahme am Glücksspiel als eine vernünftige Strategie zur Verbesserung der finanziellen Situation bzw. dass Glücksspiel finanziellen Problemen entgegenwirken kann,
- Werbung darf im Hinblick auf die Teilnahmemöglichkeit an einem Glücksspiel keinen Zeitdruck suggerieren,
- Glücksspielwerbung darf nicht übermäßig sein,
- Boni dürfen nur unter Beachtung gesonderter Vorgaben beworben werden, so müssen der Kreis der Begünstigten, Anlass und Dauer der Aktion sowie die Höhe der Vergünstigungen eindeutig hervorgehen und gut erkennbar sein,
- Werbung für vergleichsweise gefährlichere Glücksspiele (dazu zählen Sportwetten, Online-Casinospiele, Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Pferdewetten im Internet) unterliegt noch strengeren Vorgaben. Beispielsweise ist Werbung im Rundfunk und Internet für unter anderem virtuelle Automatenspiele oder Online-Poker zwischen 6 bis 21 Uhr verboten.
Die Werbebestimmungen tragen einen Teil zum Ziel der Kanalisierung in den legalen Glücksspielmarkt bei. Bereits spielentschlossene Personen sollen dadurch zu den erlaubten und überwachten Glücksspielangeboten und dort zu den vergleichsweise weniger gefährlichen Angeboten gelenkt beziehungsweise dort gehalten werden. Um dies gewährleisten zu können, ist Werbung in gewissen Maßen erforderlich.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt den hierfür zulässigen Rahmen daher abhängig von der Gefährlichkeit der jeweiligen Glücksspielform.
Werbung für einzelne Glücksspielarten
Für einzelne Glücksspielarten, insbesondere für solche die als gefährlicher eingestuft sind, gelten zusätzliche Regelungen im GlüStV 2021. Informationen darüber, wie sich die verschiedenen Glücksspielarten unterscheiden sind unter in dem FAQ: Glücksspielarten zu finden.
Casinowerbung ist nur für in Deutschland erlaubte Onlinecasinos zulässig. Eine Übersicht über die erlaubten Onlinecasinos ist auf der amtlichen Whitelist zu finden. Wenn das beworbene Casino nicht auf der Whitelist steht, handelt es sich um illegales Glücksspiel und damit auch um illegale Werbung dafür.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterscheidet übrigens zwischen Online-Casinospielen und Virtuellen Automatenspielen.
Online-Casinospiele sind laut Glücksspielstaatsvertrag 2021 virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen wie zum Beispiel Roulette oder Baccara und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Oft wird der Begriff umgangssprachlich für Virtuelle Automatenspiele verwendet, bei denen es sich um im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele handelt.
Sowohl für Online-Casinospiele als auch für Virtuelles Automatenspiel gelten besondere Werberegeln. So darf zum Beispiel zwischen 6 Uhr und 21 Uhr im Rundfunk und Internet nicht für virtuelle Automatenspiele und Online-Casinospiele geworben werden (§ 5 Abs. 3 S. 1, 1. Hs. GlüStV 2021).
Ja. Sportwettenwerbung ist für erlaubte Angebote nach den allgemeinen Weberegeln des § 5 Abs. 1 S. 1 GlüStV 2021 grundsätzlich erlaubt. Allerdings gelten Beschränkungen, beispielsweise im zeitlichen Bereich von Sportübertragungen:
- unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig
- Sportwettenwerbung mit aktiven SportlerInnen und FunktionärInnen ist verboten
- In Sportstätten ist Werbung für Glücksspiele nur in Form der Dachmarkenwerbung auf Trikots und Banden sowie ähnlichen Werbemitteln erlaubt.
Viele Fragen erreichen die GGL bezüglich der Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, die typisch für Sportwetten sind. Zulässig sind grundsätzlich z. B. neben herkömmlichen Werbemaßnahmen wie Plakatwerbung, Werbung im Internet, Radio und Fernsehen auch Sponsoring und Trikotwerbung in Form von Dachmarkenwerbung. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben eingehalten werden.
Für Online-Poker und Virtuelle Automatenspiele gelten im GlüStV 2021 die strengsten Werbeeinschränkungen.
Hier gelten nicht nur die allgemeinen Vorschriften für unter anderem Online-Glücksspielwerbung, sondern darüber hinaus die Regelungen für gefährlichere Glücksspiele.
Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten.
Werbeformate
Zu den klassischen Werbearten für Glücksspiel gehören unter anderem:
- Fernsehwerbung
- Radiowerbung
- Social-Media-Werbung
- Sponsoring (z. B. im Sport)
- Direktmarketing (z. B. E-Mail, SMS, Push-Nachrichten)
- Bonus- und Aktionswerbung
- Werbung im öffentlichen Raum
Bei vielen Formaten kommt es ganz auf den Einzelfall an, ob diese als Werbung eingeordnet werden können. Die GGL erfasst und prüft entsprechend auch Streamingformate, Affiliate-Kooperationen und weiteres Marketing, bei denen es sich auf den ersten Blick um persönlichen Lifestyle-Content handelt, der jedoch als Werbung im digitalen Bereich einzuordnen sein können.
Es ist nicht verboten, Werbung für erlaubtes Glücksspiel auf TikTok zu veröffentlichen. Hier gelten dieselben Rahmenbedingungen wie in anderen Medienformaten.
Besonders anzumerken ist, dass Werbung für das Produkt Glücksspiel auf Kanälen, die insbesondere Minderjährige ansprechen, verboten ist.
Nicht nur Anbieter von Glücksspielen, sondern auch reichweitenstarke Social-Media-Kanäle stehen im Fokus der Aufsicht der GGL. Auf TikTok und Instagram ist allerdings vermehrt Werbung für illegales Glücksspiel zu beobachten. Influencer machen sich mit damit strafbar - ebenso wie Spielende, die über Verlinkungen an den beworbenen unerlaubten Glücksspiel teilnehmen.
Grundsätzlich ist Werbung für legale Glücksspielangebote im Fernsehen wie auch im Radio und Internet erlaubt. Generell sind für alle Arten von Glücksspielwerbung die allgemeinen Werbevorschriften des GlüStV 2021 zu beachten, die unter der Frage "Welche allgemeinen Vorschriften für Werbung für Online-Glücksspiel gibt es im Glücksspielstaatsvertrag" teilweise aufgelistet sind. Besonders bei Werbung im Fernsehen sind darüber hinaus die erweiterten Regelungen für als gefährlich eingestufte Glücksspielarten zu beachten. Dazu zählt beispielsweise der festgelegte Verbotszeitrahmen von 6 Uhr bis 21 Uhr für Werbung für unter anderem Online-Poker, Online-Casinos und Virtuelle Automatenspiele.
Die Darstellung von Glücksspiel jeglicher Art in sozialen Medien kann die Wahrnehmung von Risiken beeinflussen. Gewinne stehen im Vordergrund, Verluste bleiben meist ausgeblendet. Gerade Streams und Kurzvideos erzeugen Nähe und Wiederholung und können Risiken verzerren oder systematisch ausblenden.
Wer also Glücksspielinhalte zeigt oder inszeniert, kann sich im Bereich der Werbung für Glücksspiel bewegen und muss dann die Vorgaben des GlüStV 2021 einhalten.
Wann Werbung für ein Glücksspielangebot vorliegt, ergibt sich aus der Definition des Begriffes der Werbung. Hiernach ist „Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern“, wobei der Begriff der Äußerung weit auszulegen ist und die Frage, ob das Ziel der Absatzförderung verfolgt wird, „anhand der erkennbaren Umstände des Einzelfalls objektiv aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise bestimmt werden“ muss (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2025 – 8 C 2/24 –, BVerwGE 184, 359-369, Rn. 15).
Da viele Möglichkeiten denkbar sind, durch eine Äußerung den Absatz eines Glücksspielprodukts zu fördern, kann es keinen abschließenden Katalog von Kriterien für oder gegen die Annahme von Werbung geben.
Beispielhaft sei an dieser Stelle auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts verwiesen, in welcher dieses in einem konkreten Fall die Einordnung der GGL von Streamingaktivitäten als Werbung für unerlaubtes Glücksspiel bestätigte und sich hierbei mit verschiedenen Argumenten auseinandersetzte (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Juli 2024 – 3 M 105/24 –, Rn. 22, 24 ff. juris).
Der GlüStV 2021 verbietet Social-Media-Werbung nicht generell.
Werbung auf Social-Media kann daher grundsätzlich zulässig sein, sofern die geltenden Vorgaben für Glücksspiele eingehalten werden, insbesondere:
- nur für erlaubte Glücksspielangebote geworben wird,
- keine Minderjährigen angesprochen werden,
- keine suchtfördernde Werbung erfolgt,
- Glücksspiel nicht als Gut des täglichen Lebens dargestellt wird.
Wer für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel wirbt und sich dabei an Personen in Deutschland richtet, muss mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der GGL rechnen. Je nach Sachverhalt kommen insbesondere Untersagungsverfügungen sowie weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen in Betracht. Darüber hinaus können je nach Einzelfall bußgeld- oder strafrechtliche Vorschriften einschlägig sein. Die Verfolgung von Straftaten obliegt den hierfür zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Auch Plattformbetreiber tragen Verantwortung im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Soweit sie nach den einschlägigen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften verpflichtet sind, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen oder behördliche Anordnungen umzusetzen, haben sie diesen Pflichten nachzukommen. Welche Maßnahmen im Einzelfall in Betracht kommen, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sowie den konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten.
Ja. Generell ist Sponsoring von legalen Glücksspielanbietern im Sport zulässig, solange sie unter anderem keinen übermäßigen Spielanreiz auslöst, irreführend ist oder gezielt Minderjährige anspricht.
Zu beachten ist, dass in Sportstätten entsprechende Werbung für Glücksspiele nur in Form der Dachmarkenwerbung auf Trikots und Banden sowie ähnlichen Werbemitteln erlaubt ist.
Wenn ein Glücksspielanbieter mehrere Glücksspielarten, wie z. B. Sportwetten und Virtuelle Automatenspiele auf seiner Website anbietet, sind diese in selbstständige Bereiche zu trennen. In einem Bereich darf für die Glücksspiele in den anderen Bereichen keine Werbung gemacht oder sonst zum Spiel in den anderen Bereichen aufgefordert werden.
Illegale Glücksspielwerbung
Es ist zu unterscheiden in Werbung für illegales Glücksspiel und Werbung für legales Glücksspiel, in der sich nicht an die vorgegebenen Rahmenbedingungen des GlüStV 2021 gehalten wird.
Werbung für illegales Glücksspiel
Ob es sich bei einem Glücksspielangebot um ein illegales handelt, ist mit einem Blick auf die amtliche Whitelist zu erkennen. Wenn das beworbene Angebot nicht auf der Whitelist steht, handelt es sich um illegales Glücksspiel und damit auch illegale Werbung dafür. Die Teilnahme an diesen Glücksspiel ist strafbar, auch wenn beispielsweise bekannte Influencer die Website beworben haben.
Werbung für legales Glücksspiel, die den Werbevorschriften des GlüStV 2021 widerspricht
Werbung für legale Glücksspielangebote muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Diese Werbung wird regelmäßig von der GGL kontrolliert. Bei Verstößen, zum Beispiel bei unzulässiger Bonuswerbung, kinder- und jugendaffiner Werbung oder unzulässiger übermäßiger Spielaufforderung, kann die GGL unter anderem die Werbung untersagen und/oder diese als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Im Extremfall kann die GGL außerdem Konsequenzen ziehen, die den Fortbestand der Erlaubnis betreffen.
Die GGL bittet ausdrücklich um Mithilfe aus der Bevölkerung hinsichtlich der Bekämpfung von illegalem Glücksspiel und Werbung dafür. Auch in Bezug auf mögliche Verstöße in Werbemaßnahmen für erlaubte Glücksspielangebote können Hinweise gemeldet werden. Die GGL prüft jeden Hinweis und geht konsequent gegen Verstöße vor.
Der Leitfaden der GGL für die Eingabe von Hinweisen in das Hinweisgebersystem erläutert Schritt für Schritt, welche Informationen für die Bearbeitung eines Hinweises erforderlich sind. Die Angaben ermöglichen es der GGL, den jeweiligen Sachverhalt gezielt zu prüfen und Hinweise sorgfältig zu bearbeiten.
Weitere Informationen zu illegalem Glücksspiel finden Sie unter: FAQ: Illegales Glücksspiel im Internet
Weitere Informationen zu den Marketingstrategien illegaler Glücksspielanbieter, finden sie unter allgemeine Publikationen der GGL in der Broschüre „Illegales Glücksspiel – Erkennen. Meiden.“
Weitere Informationen zu Marktentwicklung, welche beispielsweise die Zahlen und neue Trends des Glücksspielmarktes und weitere Themenbereiche umfasst, finden Sie in den jährlichen Tätigkeitsberichten der GGL.
