Illegales Glücksspiel erkennen
FAQ für Spielende
Illegales Glücksspiel erkennen
FAQ für Spielende
FAQ: Illegales Glücksspiel erkennen
Teilnahme an spanischer Weihnachtslotterie „El Gordo“ aus Deutschland ist illegal
Die GGL warnt vor einer Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ aus Deutschland. Jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit, besonders im November und Dezember, steigt das Online-Werbeaufkommen für die sogenannte spanische Weihnachtslotterie El Gordo deutlich an. Viele dieser Angebote richten sich gezielt an Personen mit Wohnsitz in Deutschland, obwohl die Teilnahme aus Deutschland nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) illegal ist.
Aufgrund des erhöhten öffentlichen Interesses und der Nachfrage beantwortet die GGL in diesem FAQ Fragen zur Teilnahme an „El Gordo“ und zu möglichen Konsequenzen.
In diesem FAQ werden folgende Fragen beantwortet:
Bereits 2023 informierte die GGL in einer Pressemitteilung darüber, dass Online-Angebote zur Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ nicht legal sind.
Anstelle einer Teilnahme an der offiziellen Lotterie wird bei Online-Angeboten aus Deutschland lediglich auf deren Ausgang gegenüber einem privaten Drittanbieter gewettet. Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen staatlichen Lotterieveranstalter kommt dabei nicht zustande. Nach den Regelungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) sind derartige „Zweitlotterien“ nicht erlaubnisfähig und somit illegal.
Bei „El Gordo“ (auf Deutsch: „der Dicke“) handelt es sich um die größte Lotterie Spaniens, deren größte Sonderziehung „Lotería de Navidad“ kurz vor Weihnachten in Madrid stattfindet. Sie gilt als eine der traditionsreichsten und größten Lotterien weltweit.
In Spanien ist die Teilnahme an der Lotterie, bei der einzelne Lose mit potenziellen Gewinnzahlen gekauft werden, legal und in der Bevölkerung aufgrund der hohen Jackpotsumme, die insgesamt mehrere Millionen, teilweise Milliarden Euro umfasst, sehr beliebt. Anders als bei vielen Lotterien in Deutschland gewinnen hier direkt einzelne Losnummern. Jedes Los trägt eine Nummer zwischen 00000 und 99999 und kann tausendfach verkauft werden. Die Höhe des Gewinns für die einzelnen Nummern wird am Tag der Weihnachtsverlosung gezogen.
Wichtig: Diese Lotterie ist nur innerhalb Spaniens und nach spanischem Recht legal.
Eine Teilnahme am Angebot der Weihnachtslotterie „El Gordo“ im Internet ist in Deutschland verboten.
Die Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie ist in Deutschland nicht erlaubt. Trotz des Verbots gibt es illegale Glücksspielanbieter wie beispielsweise Lottoland (Deutsche Lotto- und Sportwetten Ltd.) oder Lottohelden (Deutsche Lotto- und Toto-Agentur Ltd.), die eine Online-Teilnahme an „El Gordo“ bewerben und anbieten. Diese Glücksspielangebote sind illegal.
In Deutschland ist nach § 284 StGB nicht nur das Veranstalten von illegalem Glücksspiel strafbar, sondern auch die Teilnahme.
In unseren FAQ-Bereich „FAQ-Bereich: Illegales Glücksspiel“ sind ausführliche Informationen zur Teilnahme an illegalen Glücksspielangeboten zu finden.
Gegen illegale Anbieter und Werbung dafür geht die GGL mit allen ihr zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Instrumenten vor. Ganz ausführlich wird die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel auf unserer Seite „Unerlaubtes Glücksspiel: Informationen, Vollzugsinstrumente und Erfolge der GGL“ erläutert.
Eine legale Teilnahme aus Deutschland an der spanischen Weihnachtslotterie ist nicht möglich. Zwar können nach spanischem Recht Lose für die Lotterie aus anderen Ländern als Spanien und auch online erworben werden, doch gilt für Spielende in Deutschland das deutsche Glücksspielrecht (GlüStV 2021). Nach § 3 Abs. 4 GlüStV 2021 gilt ein Glücksspiel dort „veranstaltet“ oder „vermittelt“, wo dem Spielenden die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird.
Bei Online-Angeboten aus Deutschland erwerben Teilnehmende statt echter Lose der offiziellen spanischen Lotterie lediglich Wetten auf den Ausgang der Ziehung. Diese Angebote werden als sogenannte Zweitlotterien bezeichnet. Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen staatlichen Lotterieanbieter kommt dabei nicht zustande.
Nach deutschem Recht (§ 4 GlüStV 2021) sind solche Zweitlotterien nicht erlaubnisfähig und somit illegal.
Der Anbieter mit dem Angebot auf lottoland.com hat keine Erlaubnis zum Vermitteln oder Veranstalten von Online-Glücksspielen innerhalb Deutschlands. Sogenannte „Zweitlotterien“ sind nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 generell nicht erlaubnisfähig. Der Anbieter mit der Website lottoland.com steht nicht auf der amtlichen Whitelist und ist somit illegal. Das Anbieten oder Vermitteln illegaler Glücksspiele ist gem. § 284 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Da eine legale Teilnahme aus Deutschland an der Weihnachtslotterie „El Gordo“ nicht möglich ist, nehmen viele Personen (häufig unwissentlich) Angebote illegaler Zweitlotterien wahr. Anstelle einer Teilnahme an der offiziellen spanischen Lotterie wird lediglich auf deren Ausgang gegenüber einem privaten Drittanbieter gewettet. Ein Vertragsverhältnis mit dem staatlichen Lotterieveranstalter kommt dabei nicht zustande.
Die Teilnahme an illegalen Glücksspielangeboten ist nach § 284 StGB nicht nur strafbar, sondern kann weitere Risiken mit sich bringen, wie ausbleibende Gewinnauszahlungen, manipulierte Spiele, unsichere Transaktionen und Missbrauch sensibler Daten. Weitere Informationen zu illegalem Glücksspiel finden Sie in unserem FAQ-Bereich Illegales Glücksspiel: Teilnahme, Risiken, Strafen.
Alle erlaubten Lotterien und Vermittler in Deutschland sind inklusive ihrer Internetseiten auf der amtlichen Whitelist auf der Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zu finden. Dazu gehören Soziallotterien, staatliche Klassenlotterien (GKL), Lotterieeinnehmer der GKL, staatliche Lotterien des DLTB, Sparlotterien und gewerbliche Spielvermittler.
Die spanische Weihnachtslotterie El Gordo fasziniert jedes Jahr Millionen Menschen – doch eine legale Teilnahme aus Deutschland ist nicht möglich.
Die GGL rät dringend davon ab, auf Online-Angebote zu reagieren, die eine Teilnahme an „El Gordo“ versprechen. Diese sind nicht erlaubt und damit illegal und riskant.
Die GGL geht konsequent gegen illegale Glücksspielangebote und Werbung dafür vor.
Hier geht es zu weiteren FAQs zu illegalem Glücksspiel.
Hier geht es zu allgemeinen FAQs und Informationen für Spielende.