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Datenschutz

Datenschutz Bewerber*innen

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Datenschutzhinweise für Auswahlverfahren:

Sie sind Bewerber/in in einem Auswahlverfahren der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), in dessen Rahmen Ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Die GGL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.

 

  1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die GGL. Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist das Referat 11.

Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 52352 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der GGL erreichen Sie unter:

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Postfach 1947
39009 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803 – 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 
 

  1. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Art der Daten

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO). Für uns ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten- oder Praktikantenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i.V.m. §§ 4, 26 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) i.V.m. §§ 84 bis 91 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA). Die Rechtsgedanken dieser Vorschriften des Landesbeamtengesetzes finden grundsätzlich auch für die Beschäftigten und Praktikanten entsprechende Anwendung, § 26 Abs. 1 DSAG LSA.

Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:

  • Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),
  • Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),
  • Behinderung/ Gleichstellung,
  • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,
  • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,
  • Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
  • Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
  • Angabe zu sonstigen Qualifikationen und
  • Datum der Bewerbung.

Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten, z.B. Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung oder ethnische Herkunft, enthalten, stützen wir unsere Verarbeitung aufgrund unserer gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber und dem damit verbundenen Schutz Ihrer Grundrechte zusätzlich auch auf Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i.V.m § 14 DSAG LSA ggf. i.V.m. § 164 SGB IX verarbeitet.

 

  1. Empfänger von Daten

Die GGL verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.

 

  1. Dauer der Datenspeicherung

Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa vier Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.

Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig aus den rechtlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

 

  1. Rechte als betroffene Person

Das Datenschutzrecht gewährt Ihnen eine Reihe von Betroffenenrechten, auf die wir Sie hinweisen.

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
    Sie haben das Recht von uns zu erfahren, ob und - wenn ja – welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 DS-GVO). Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Art. 15 Abs. 4 DS-GVO).
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
    Sie haben das Recht von uns unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unrichtig halten. Sie haben auch das Recht von uns Vervollständigung solcher personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unvollständig halten.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
    Unter den Voraussetzungen von Art. 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
    Ein Recht nach Art. 20 Abs. 1 DS-GVO, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, besteht nicht, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels automatisierter Verfahren verarbeiten.
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
    Sie haben gemäß Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen Verarbeitungen Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.
  • Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
    Sofern wir Ihre Daten auf Grundlage einer Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.

Sie können sich in diesen Fällen nach Art. 38 Abs. 4 DS-GVO direkt an die GGL wenden (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1).

 

  1. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, haben Sie gem. Art. 77 DS-GVO das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzulegen. Die für die GGL zuständige Aufsichtsbehörde ist gem. § 22 DSAG LSA der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1).

 

  1. Allgemeiner Hinweis
    Im Bewerbungsprozess werden wir all die von Ihnen gegebenen Informationen dazu verwenden, um Ihre Bewerbung voranzubringen und um zu prüfen, ob wir Ihnen einen Arbeitsplatz bei uns anbieten können. Zudem haben wir unsere rechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber zu erfüllen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der freien Stelle zur Folge haben.

                              

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