Datenschutz Bewerber*innen
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Datenschutzhinweise für Auswahlverfahren:
Sie sind Bewerber/in in einem Auswahlverfahren der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), in dessen Rahmen Ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Die GGL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die GGL. Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist das Referat 11.
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 52352 – 0
E-Mail:
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der GGL erreichen Sie unter:
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
E-Mail:
Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Postfach 1947
39009 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803 – 0
E-Mail:
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO). Für uns ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten- oder Praktikantenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i.V.m. §§ 4, 26 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) i.V.m. §§ 84 bis 91 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA). Die Rechtsgedanken dieser Vorschriften des Landesbeamtengesetzes finden grundsätzlich auch für die Beschäftigten und Praktikanten entsprechende Anwendung, § 26 Abs. 1 DSAG LSA.
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:
Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten, z.B. Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung oder ethnische Herkunft, enthalten, stützen wir unsere Verarbeitung aufgrund unserer gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber und dem damit verbundenen Schutz Ihrer Grundrechte zusätzlich auch auf Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i.V.m § 14 DSAG LSA ggf. i.V.m. § 164 SGB IX verarbeitet.
Die GGL verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.
Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa vier Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.
Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig aus den rechtlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
Das Datenschutzrecht gewährt Ihnen eine Reihe von Betroffenenrechten, auf die wir Sie hinweisen.
Sie können sich in diesen Fällen nach Art. 38 Abs. 4 DS-GVO direkt an die GGL wenden (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1).
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, haben Sie gem. Art. 77 DS-GVO das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzulegen. Die für die GGL zuständige Aufsichtsbehörde ist gem. § 22 DSAG LSA der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1).
Hansering 15
06108 Halle (Saale)