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und Downloads
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Allgemeine Downloads
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Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG)PDF | 0,5 MB
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Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021PDF | 833 KB
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Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021PDF | 721 KB
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Musternebenbestimmungen gewSpV, GKL und Lotterien 3. Abschnitt GlüStV 2021PDF | 481 KB
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GGL-Satzung vom 1. Juli 2021PDF | 413 KB
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Bindende Rahmenregelungen bei der Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit für Anbieter von Online-Casinospielen nach § 6c Abs. 1 Satz 5 GlüStV 2021PDF | 307 KB
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Jahresbericht Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder 2021-2022PDF | 1,5 MB
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Broschüre "Glücksspielregulierung in Deutschland für Glücksspiele im Internet – Die Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021"PDF | 2,6 MB
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Corporate Governance Bericht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder 2021PDF | 4,6 MB
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Corporate Governance Bericht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder 2022PDF | 4,8 MB
Downloads für Spieler
Downloads für Anbieter
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Vorzulegende Unterlagen für die Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels auf der Grundlage des Glückspielstaatsvertrages 2021 (Anforderungskatalog)PDF | 466 KB
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Vorzulegende Unterlagen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential nach dem dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (sog. Soziallotterie)PDF | 496 KB
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FAQ Anforderungen bei der Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages gemäß § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021PDF | 300 KB
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Glücksspielstaatsvertrag
Am 01. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) in Kraft. Er ist die Grundlage für das Handeln der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig und wie folgt festgeschrieben:
- Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
- durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken
- sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
- den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
- sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und
- Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.
Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.
Allgemeines und Hintergründe zum neuen Glücksspielstaatsvertrag
Was ändert sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021?
Mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sind seit dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet, wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Um den Spielerschutz in einem Glücksspielmarkt, der dann wesentlich mehr Angebote umfassen wird, noch besser zu gewährleisten, werden zum einen die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich verbessert und auf der anderen Seite die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert. Die Spielersperrdatei umfasst künftig auch Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten. Zudem wurde ein individuelles Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler im Internet festgelegt, das für alle Anbieter gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Zur Überwachung dieses anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird eine zentrale Datei (sog. Limitdatei) unterhalten. Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Um das anbieterübergreifende parallele Spiel im Internet zu verhindern, müssen sich die Erlaubnisinhaber an eine weitere zentrale Datei anschließen.
Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-Server), welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen muss.
Eine weitere maßgebliche Neuerung des GlüStV 2021 ist die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet.