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Glücksspielstaatsvertrag  

Am 01. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) in Kraft. Er ist die Grundlage für das Handeln der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. 

Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig und wie folgt festgeschrieben:

  1. Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
  2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken
  3. sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
  4. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
  5. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und
  6. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.

Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.

Allgemeines und Hintergründe zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

Was ändert sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021?

Mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sind seit dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet, wie virtuelle Automatenspiele, Online-​Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Um den Spielerschutz in einem Glücksspielmarkt, der dann wesentlich mehr Angebote umfassen wird, noch besser zu gewährleisten, werden zum einen die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich verbessert und auf der anderen Seite die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert. Die Spielersperrdatei umfasst künftig auch Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten. Zudem wurde ein individuelles Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler im Internet festgelegt, das für alle Anbieter gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Zur Überwachung dieses anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird eine zentrale Datei (sog. Limitdatei) unterhalten. Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Um das anbieterübergreifende parallele Spiel im Internet zu verhindern, müssen sich die Erlaubnisinhaber an eine weitere zentrale Datei anschließen.

Veranstalter von Sportwetten, Online-​Casinospielen, Online-​Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-​Server), welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen muss.

Eine weitere maßgebliche Neuerung des GlüStV 2021 ist die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-​Anhalt errichtet. 

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