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FAQs zur Studie „Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Aufgrund von Medienanfragen veröffentlicht die GGL wesentliche Fragen und Antworten rund um das Studiendesign und die Ausschreibung der Evaluierungsstudie.

Warum wurde diese Studie initiiert und was ist das Ziel?

Im GlüStV 2021 wurde verankert, dass es zum 31.12.2023 einen ersten Zwischenbericht zur Evaluation der Maßnahmen des GlüStV 2021 zum Schutz der Spieler geben soll. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat daher die Ausschreibung einer entsprechenden Studie initiiert und das Studiendesign mit den 16 Ländern abgestimmt.  

Der Schwerpunkt der Studie liegt auf den Auswirkungen der im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten umfangreichen Anforderungen, insbesondere auf den Spielerschutz. Dazu zählen sowohl allgemeine technische Anforderungen als auch glücksspielformbezogene Anforderungen, die die seit längerem erlaubnisfähigen Online-Glücksspiele sowie neue erlaubnisfähige Glücksspielformen im Internet betreffen. So werden Erlaubnisse und die Umsetzungen konkreter Spielerschutzregelungen hinsichtlich ihrer positiven und negativen Effekte geprüft. Auch Erkenntnisse zu Praktikabilität, Anpassungen der Anforderungen bezüglich des Spielerschutzes, Veränderungen des Spielverhaltens, etc. sind von Bedeutung.

Wie wurde die Ausschreibung bekanntgemacht?

Das Vergabeverfahren für diese EU-weite Ausschreibung wurde über die Vergabeplattform für Ausschreibungen und Aufträge evergabe.de abgewickelt und auch auf anderen Plattformen wie z. B. service.bund.de oder ted.europa.eu. verlinkt.

Bereits seit Juli 2021 war es Ziel einer aktiven und frühzeitigen Kommunikation der GGL, bezüglich des geplanten Evaluierungsprozesses für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Dazu informierten die Vorstände der GGL die entsprechenden Fachkreise aktiv auf Fachveranstaltungen, in Gesprächen und mit Vorträgen.

Wer hat den Zuschlag erhalten?

Die Studie wurde im Juli 2023 an die Universität Bremen unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer, Institut für Public Health und Pflegeforschung vergeben.

Herr Dr. Hayer verfügt über langjährige Expertise im Bereich der Glücksspielforschung, insbesondere im Hinblick auf Suchtprävention und Spielerschutz.

Dr. Hayer ist zudem Mitglied des Fachbeirats, dessen primäre Aufgabe es ist, die Bundesländer wissenschaftlich und fachlich zu Themen der Suchtprävention und des Spielerschutzes in Bezug auf neue Produkte von Lotto und die Vertriebswege der Lottogesellschaften zu beraten. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Beratung der Länder zur Evaluierung der Auswirkungen des Staatsvertrages. Dr. Hayer hat in dieser Funktion zusammen mit anderen Kollegen des Fachbeirats u.a. ein Positionspapier mit inhaltlichen und strukturellen Vorschlägen für eine wissenschaftlich fundierte Evaluation des GlüStV 2021 veröffentlicht. Auch hat Dr. Hayer in der Arbeitsgruppe Evaluierung mitgewirkt.

Er war jedoch weder an Sitzungen zur Ausgestaltung der Ausschreibung beteiligt, noch war er am Entwurf der Ausschreibung beteiligt.

Da die Universität Bremen mit Herrn Dr. Hayer die einzige Bieterin im Verfahren war, wurden von Medienvertretern Fragen an die GGL gerichtet, die durch die Behörde wie folgt beantwortet wurden:

War Dr. Hayer im Vorfeld der Beauftragung mit dem Thema befasst?

Wir verweisen nochmals auf unsere Antwort vom 17.05.23: Im Zuge der Veröffentlichung des GlüStV 21 war bekannt, dass es einen Evaluierungsprozess geben würde. Der Evaluierungsbericht soll gemäß §32 GlüStV 2021 bis zum 31.12.2026, bzw. ein Zwischenbericht zum 31.12.2023 vorliegen. Dies ist im GlüStV 2021 für jede Institution und jeden Wissenschaftler seit 1.7.2021 einsehbar. Der Fachbeirat ist gemäß §32 GlüStV 2021 am Evaluierungsprozess zu beteiligen, was auch durch die entsprechenden Gremien der Länder erfolgt ist. Die Vorstände der GGL haben zum geplanten Evaluierungsprozess bereits seit Mitte 2021 die entsprechenden Fachkreise auf Fachveranstaltungen in Gesprächen und mit Vorträgen aktiv informiert. Insofern war Dr. Hayer informiert, so wie andere Institutionen auch.

 Hat Dr. Hayer die Bedingungen für eine Evaluierung mitgestaltet?

Nein. Aufgabe aller Mitglieder des Fachbeirates ist eine fachliche Beratung der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder hinsichtlich deren Lotterieprodukte in Bezug auf Suchtprävention, sowie die Beratung zum Evaluierungsprozess des GlüStV 21. Die Ausgestaltung der Bedingungen für die Evaluierung obliegt ausschließlich den Ländern.

War Herr Hayer Projektant?

Nein

 Weshalb haben sie bei der Ausschreibung die gesetzliche Mindestfrist für die Abgabe eines Angebots unterschritten?

Die gesetzliche Angebotsfrist wurde gemäß § 15 Abs. 2 VgV iVm § 15 Abs. 4 VgV eingehalten.

 Hatte Herr Hayer einen Wettbewerbsvorteil?

Nein. Die Information hinsichtlich der geplante Evaluierung lag allen potentiellen Bewerbern gleichermaßen vor.

 Weshalb wurde der Wettbewerbsvorteil von Herrn Hayer nicht ausgeglichen?

Siehe Antwort oben

 Gab es innerhalb der GGL die Absicht, dass Herr Hayer den Auftrag erhält?

Nein. Dass sich nicht mehr Bewerber am Ausschreibungsverfahren beteiligt haben, finden wir sehr bedauerlich. Ziel der aktiven und frühzeitigen Kommunikation der GGL bzgl. des geplanten Evaluierungsprozesses war es, für größtmögliche Transparenz zum im GlüStV 21 verankerten Evaluierungsprozess zu sorgen.

 Weshalb hat die GGL die Ausschreibung so gestaltet, dass Herr Hayer den Auftrag bekommt?

Eine derartige Gestaltung lag nicht vor.

 Wie viele Bieter haben bei der Ausschreibung ein Angebot abgegeben?

1 Bieter

 Was hat den Ausschlag für den Zuschlag an Herrn Hayer gegeben?

Antwort: Der Bieter hat alle Anforderungen erfüllt und den Zuschlag erhalten.

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