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Bundesweiter Aktionstag gegen Glücksspielsucht

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

GGL gibt Überblick über die Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages und stellt verbraucherfreundliches Informationsmaterial zur Verfügung.

Am 27. September 2023 findet der jährliche Bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt. Auf Initiative der Landeskoordinationsstellen Glücksspielsucht sind in allen Bundesländern Veranstaltungen und Informationskampagnen geplant, um auf Suchtgefährdungspotentiale von Glücksspielen aufmerksam zu machen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder unterstützt diesen jährlichen Aktionstag, indem sie eine Informationsbroschüre zur Verfügung stellen wird, in der gebündelt alle Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 verbraucherfreundlich und übersichtlich dargestellt werden. 

Grundsätzlich können sich Verbraucher umfassend zu Spielerschutz-maßnahmen des GlüStV 2021 auf der Homepage der GGL informieren.

GGL-Vorstand Ronald Benter: „Uns ist wichtig, dass die breite Öffentlichkeit über die gesetzlichen Regelungen aufgeklärt wird und Spielende besser einschätzen können, welche Angebote illegal und welche legal sind, sich also an die strengen Regeln zum Spielerschutz halten.“

Die GGL ist die Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für Glücksspiele im Internet.

Zu den wichtigsten Regeln des GlüStV 2021, auf die die Verbraucher bei Online-Glücksspielen achten sollten, damit Sie sicher und legal spielen, gehören:

  • Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, welches grundsätzlich maximal 1000 € im Monat beträgt. Es kann individuell auch deutlich geringer eingestellt werden. Darüber hinaus hat der Spielende die Möglichkeit, über sein Spielerkonto unterschiedliche Einstellungen vorzunehmen und individuelle tägliche, wöchentliche, monatliche Einsatz-, Einzahlungs-, und Verlustlimits festzulegen. Bei Ausschöpfung des Limits ist keine Spielteilnahme mehr möglich.
  • Es ist kein paralleles Spiel auf mehreren Seiten möglich.
  • Es muss einen Panikbutton geben, der überall erkennbar und eindeutig auf der Spielerseite angezeigt werden muss. Die Aktivierung des Panikbuttons führt zu einer kurzfristigen Sperre von 24 Stunden, die automatisch nach Ablauf der Zeit endet.
  • Es gibt eine Möglichkeit zur Selbst- und Fremdsperre. Die Selbstsperre kann für mindestens 3 Monate und die Fremdsperre für 12 Monate beim Regierungspräsidium Darmstadt gebührenfrei beantragt werden. Der Anbieter hat auf seiner Internetseite über diese Sperrmöglichkeit zu informieren und ggf. auch den Antrag zur Verfügung zu stellen bzw. zu verlinken. Sperren werden nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person beendet und können nach Ablauf der Mindestdauer gestellt werden.
  • Unterschiedliche Glücksspielformen dürfen nicht auf einer Website angeboten werden. Wenn ein Glücksspielanbieter mehrere Bereiche, wie z. B. Sportwetten und virtuelle Automatenspiele anbietet, sind die Bereiche zu trennen. Zudem darf in dem einen Bereich keine Werbung für den anderen Bereich gemacht werden. Möchte ein Spieler die Bereiche wechseln, so ist eine Cool-down-Pause von 1 Minute vorgesehen. Während dieser Wartezeit erhält der Spielende eine Anzeige über Informationen zum Thema Glücksspielsucht und möglichen Beratungsangeboten. Die Wartezeit darf nicht mit Angeboten von Demospielen überbrückt werden.
  •  Für jede Glücksspielart gelten besondere Regeln. So gilt zum Beispiel für virtuelle Automatenspiele ein Verbot von schnellen Wiederholungen des Spielablaufs. Ein Spiel muss daher durchschnittlich mindestens 5 Sekunden dauern, bevor ein neues Spiel gestartet werden kann. Nach 1 Stunde ist eine verbindliche Spielpause von 5 Minuten Mit der neuen Regelung darf maximal 1 Euro pro Spiel eingesetzt werden.

 Um sicherzugehen, ob ein Glücksspielangebot legal ist, sollten sich Verbraucher auf der amtlichen Whitelist informieren, die auf der Homepage der GGL aufrufbar ist. Auf dieser Liste sind alle erlaubten und beaufsichtigten Glücksspielangebote gelistet. Alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, sind illegal. 

Zusätzlich kann man sich auf der Homepage des Glücksspielanbieters informieren. Alle Anbieter mit legalen Glücksspielangeboten im Internet sind dazu verpflichtet, auf der Startseite ihrer Webseite aufzuführen, dass sie über die staatliche Erlaubnis der GGL verfügen. Dies muss als schriftlicher Hinweis und kann ergänzend durch die Abbildung des Prüf- und Erlaubnissiegels der GGL erfolgen:

GGL Siegel 150x6872dpi

Wer Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen beobachtet oder vermutet, kann diese der GGL melden. Die Behörde hat ein Hinweisgebersystem auf ihrer Homepage eingerichtet, um Hinweise auf Verstöße strukturiert entgegenzunehmen, zu prüfen und bei Bedarf zeitnah rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Mittelpunkt des Handelns der GGL stehen Spielerschutz und Glücksspielsuchtprävention. Die GGL strebt daher u. a. auch einen regelmäßigen Dialog mit den Suchtverbänden an, um Erkenntnisse aus der Präventionsarbeit zu bündeln und für die Durchsetzung der gesetzlichen Spielerschutzmaßnahmen zu nutzen. Ein erster Schritt war ein Treffen mit den Landeskoordinatoren Anfang September, auf dem ein ständiger und systematischer Austausch vereinbart wurde.

Benjamin Schwanke, Vorstand der GGL, hebt hervor: „Die Präventionsverbände leisten wichtige Arbeit. Daher begrüßen wir auch den jährlichen Aktionstag gegen Glücksspielsucht, denn Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sind die Grundlagen, um Spielsucht wirksam zu bekämpfen oder zu vermeiden.“

Über den Bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht

Der Bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht findet am 27. September 2023 zum 13. Mal statt. Fachkräfte der Suchtberatungsstellen und Kliniken zeigen die Risiken von Glücksspielsucht mittels Vorträgen und verschiedener Aktivitäten auf und machen auf Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote aufmerksam. Auch (ehemalige) Glücksspielersüchtige leisten an diesem Tag deutschlandweit Aufklärungsarbeit und berichten aus ihrer Sicht als Betroffene.  

Alle Landeskoordinationsstellen Glücksspielsucht finden Sie unter www.buwei.de

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