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Weiterer Erfolg beim Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieterin Red Rhino Ltd.: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt in einem Eilverfahren Rechtmäßigkeit der Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel (Payment-Blocking)

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat die Beschwerde der Glücksspielanbieterin Red Rhino Ltd., welche auf deutschsprachigen Webseiten illegale Glücksspiele angeboten hat, gegen eine Untersagungsverfügung bezüglich Zahlungsdienstleistungen für nicht erlaubte Glücksspielangebote mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 zurückgewiesen: Pressemitteilung des OVG Sachsen-Anhalt 

Wie die GGL bereits am 14. September 2023 mitgeteilt hat, wurde gegenüber dieser Glücksspielanbieterin ein Zwangsgeld festgesetzt, da die Angebote illegaler Glücksspiele trotz vollziehbarer Untersagungsverfügung nicht eingestellt worden waren: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news/295-ggl-geht-gegen-illegalen-gluecksspielanbieter-red-rhino-vor

Parallel wehrte sich die Glücksspielanbieterin gegen Maßnahmen, die an Zahlungsdienstleister gerichtet waren. In den Entscheidungsgründen ging das Oberverwaltungsgericht in der gebotenen Kürze auch auf die aufgeworfenen Fragen zur DS-GVO ein. Das Oberverwaltungsgericht teilt die Auffassung der GGL, dass eine Datenerhebung für die vorliegenden Anordnungen nicht notwendig ist.

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