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GGL begrüßt Weiter-Finanzierung der BZgA-Glücksspielsucht-Hotline durch Glücksspielindustrie

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Behörde bringt Verbände der deutschen Glücksspielindustrie an einen Tisch

Die Finanzierung der kostenlosen Glücksspielsucht-Hotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für die kommenden Jahre ist gesichert. Auf Initiative der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder konnten sich die wesentlichen Verbände der deutschen Glücksspielindustrie auf die gemeinsame Weiterfinanzierung der BZgA-Hotline einigen.

Die telefonische Beratungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die Unterstützung im Umgang mit Glücksspielsucht suchen. Unter der Servicenummer 0800 1 37 27 00 erhalten Betroffene vertraulich und kostenlos Auskunft und Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht entstanden sind.

Die Finanzierung der Hotline wird regelmäßig neu verhandelt. Bereits im letzten Jahr konnte die GGL die Verbände der deutschen Glücksspielindustrie dafür gewinnen, die notwendigen Gelder für die Hotline bereitzustellen.  

Die GGL setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung dauerhaft gesichert wird. Vorstand Benjamin Schwanke: „Die kostenfreie Telefonberatung zur Glücksspielsucht ist ein wichtiges Angebot für Betroffene. Der Online-Glücksspielmarkt in Deutschland wächst und damit auch die Bedeutung der Präventionsarbeit. Insofern freuen wir uns sehr über die Bereitschaft der Industrie, durch die Finanzierung ihren Teil zur Präventionsarbeit beizutragen.“  

Zu den finanzierenden Verbänden gehören der Deutsche Lotto- und Totoblock DLTB und die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), die beide jeweils ein Drittel der Kosten tragen sowie der Deutsche Sportwettenverband e.V. (DSWV), der Deutsche Online Casinoverband e.V. (DOCV), der Bundesverband Privater Spielbanken in Deutschland e.V. (BupriS), der Deutsche Spielbankenverband e.V. (DSbV) und der Deutsche Lottoverband e.V. (DLV).

Für die GGL ist das Thema Prävention vor Glücksspielsucht sowie Spielerschutz von zentraler Bedeutung. Im GlüStV 2021 wurden zur Schaffung eines sicheren Glücksspiel-Umfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden zahlreiche Spielerschutzmaßnahmen verankert für deren Durchsetzung die GGL verantwortlich ist.

Über die BZgA-Telefonberatung zur Glücksspielsucht

Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1 37 27 00 bietet die BZgA eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht an. Die telefonische Beratungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die Unterstützung im Umgang mit Glücksspielsucht suchen.

Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erhalten Spielende, Angehörige und Interessierte

  • vertraulich und kostenlos Auskunft und Aufklärung über Glücksspielsucht
  • Informationen und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort,
  • konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.

Die Beratungsstelle bietet keine Therapie an, sondern dient als erste Anlaufstelle, um Betroffene in ihrem weiteren Hilfeprozess zu begleiten.

www.bzga.de/service/infotelefone/gluecksspielsucht  

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