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Beratungs- und Hilfsangebote

Beratungs- und Hilfsangebote

Spielerschutzmaßnahmen aus dem GlüStV 2021

Beratungs- und Hilfsangebote

Im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind zur Schaffung eines sicheren Glücksspiel-Umfeldes und der Risikoeinschränkung finanzieller und sozialer Schäden verschiedene Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes verankert. Die Aufgabe der GGL ist es, die Einhaltung dieser Maßnahmen sicherzustellen und das Glücksspielbedürfnis der VerbraucherInnen in legale und beaufsichtigte Bahnen zu lenken. Die Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, die Suchtgefahr einzudämmen.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) keine eigenen Beratungs- und Hilfsangebote anbietet. Im Zusammenhang mit unserer Aufgabenwahrnehmung haben wir Ihnen aber nachfolgend eine Auswahl an Beratungs- und Hilfsangeboten für glücksspielsuchtbezogene Probleme zusammengestellt.

Bei den Beratungsstellen erhalten Sie:

  • gezielte Informationen über Glücksspielsucht,
  • Auskunft und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort,
  • konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.

Suchtberatungsstellen helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Therapieangebot und unterstützen bei der Antragstellung. Bei Bedarf vermitteln sie auch in ergänzende Angebote, zum Beispiel in eine Schuldnerberatungsstelle. Alle BeraterInnen unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht. 

Hilfe für Betroffene

Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben, finden Sie ein umfangreiches Beratungs-und Hilfsangebot auf www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de

Auch bei der BZgA (Bundeszzentrale für gesundheitliche Aufklärung) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Unter der kostenfreien Servicenummer 08001372700 
bietet die BZgA eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr an.

Die Seite www.check-dein-spiel.de der BZgA bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht. Hier können Sie auch Ihr persönliches Suchtrisiko ermitteln.

Eine digitale Beratung – kostenfrei und anonym erhalten Sie unter DigiSucht - suchtberatung.digital.

Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen - Suchthilfeverzeichnis - DHS und bei den Landeskoordinierungsstellen - Die Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht .

Ebenfalls finden sie auf der Seite des Fachverbandes für Glücksspielsucht e. V. FAGS Aufklärung, Fachberatung und Hilfe, untere anderem ein Forum und Online-Selbsthilfegruppen.

 

Betroffene und Angehörige können mit der Maßnahme der Spielersperre aus dem GlüStV 2021 aktiv werden. SpielerInnen und Angehörige können eine bundesweite und spielformübergreifende Selbst- bzw. Fremdsperre einrichten. Die Sperre gilt grundsätzlich für ein Jahr. Die Selbstsperre kann auf mind. 3 Monate befristet werden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist mit der Administration der bundesweiten Sperrdatei betraut.

Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, können Sie bei dem Regierungspräsidium Darmstadt einen Sperrantrag stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie unter Spieler (FAQs) | rp-darmstadt. hessen.de. Sie können eine Sperreintragung auch bei den Veranstaltern und Vermittlern beantragen.

Zudem gibt es bei Online-Casinospielen, beim Online-Poker und bei Sportwetten die Möglichkeit eine Kurzzeitsperre einzutragen. Diese Sperre gilt für 24 Stunden. 

Mehr Informationen zu den sucht- und spielerschutzrelevanten Maßnahmen des GlüStV 2021 finden Sie hier.

Hilfe für Angehörige

Gezielte Informationen für Angehörige finden Sie u. a. unter:

Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung unter:

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Adresse

Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Telefon