Den Großteil ihrer im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) beschriebenen Aufgaben wird die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wie geplant ab 1. Januar 2023 wahrnehmen.
Bis durch die Behörde alle notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen sind, werden die Aufgaben planmäßig während der Übergangsphase bis 2023 von verschiedenen Ländern und deren zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden wahrgenommenen.
* Zuständiges Referat für Bundesweite Soziallotterien im Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz ist das Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht.
Dr. Birger Thomas Hansen Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht
MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT RHEINLAND-PFALZ
Schillerplatz 3-5 | 55116 Mainz Telefon +49 (6131) 16 - 3376 Telefax +49 (6131) 1617 - 3376 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. https://mdi.rlp.de
Online Poker und Virtuelle Automatenspiele
Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Referat 208, ist gemäß § 17 Abs. 6a des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz - GlüG LSA) als obere Glücksspielaufsichtsbehörde die während der in § 27p des Glücksspielstaatsvertrages 2021 jeweils bestimmten Übergangszeiten zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt und zudem zuständig:
für die Führung der Limitdatei nach § 6c Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern nach § 6h Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sowie für die Führung des Safe-Server-Überwachungssystems für die elektronische Kontrolle nach § 6i Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021,
für die Festsetzung von bindenden Rahmenregelungen bei der Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit für Anbieter von Online-Casinospielen nach § 6c Abs. 1 Satz 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021,
für die Glücksspielaufsicht nach § 9a Abs. 3 Nr. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird,
für die Ergreifung von Maßnahmen nach § 9a Abs. 3 Nr. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote gegen im Sinne der §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes verantwortliche Diensteanbieter,
für die Führung und Veröffentlichung einer gemeinsamen amtlichen Liste nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrages 2021, die sogenannte Whitelist
und insoweit auch für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 28a des Glücksspielstaatsvertrages 2021.
Gemäß § 50 Nr. 8 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) ist das Landesverwaltungsamt, Referat 208, insoweit auch die zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde.
Für Fragen rund um die Erlaubnisverfahren für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele sowie zu den technischen Anforderungen stellen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein ausführliches FAQ-Dokument zur Verfügung.