Unerlaubtes Glücksspiel
Unerlaubtes Glücksspiel
Vorgehen und Vollzug
Unerlaubtes Glücksspiel: Informationen, Vollzugsinstrumente und Erfolge der GGL
Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen, zu Vollzugsinstrumenten sowie zu Erfolgen der GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel. Konkret finden Sie auf dieser Seite Informationen und Antworten zu folgenden Themenbereichen:
- Was ist unerlaubtes Glücksspiel?
- Mit welchen Instrumenten bekämpft die GGL unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung dafür
- Warum ist unerlaubtes Glücksspiel strafbar?
- Wie sieht das Vorgehen der GGL konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt?
- Wie kann man der GGL unerlaubtes Glücksspiel melden?
Was ist unerlaubtes Glücksspiel?
Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel. Dies regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Er ist das zentrale Regelwerk für das Glücksspiel in Deutschland und trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Ziel ist es, den Glücksspielmarkt bundesweit zu regulieren, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen, Spielsucht vorzubeugen und illegale Angebote zu bekämpfen.
Nach § 4 GlüStV 2021 dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit einer gültigen Erlaubnis angeboten oder vermittelt werden. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist untersagt (§ 5 GlüStV 2021).
In § 3 GlüStV 2021 sind die Glücksspiele aufgezählt, die grundsätzlich erlaubnisfähig sind, darunter zum Beispiel:
Auf unserer Seite zu erlaubnisfähigem Glücksspiel, werden weitere Informationen bereitgestellt.
Alle Glücksspiele, die nicht ausdrücklich als erlaubnisfähig genannt sind, gelten als nicht erlaubnisfähig und sind damit verboten. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis öffentliche Glücksspiele in Deutschland anbietet, kann sich darüber hinaus strafbar machen.
Mit welchen Instrumenten bekämpft die GGL unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung dafür?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist nicht nur Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende erlaubnisfähige Glücksspielangebote, sondern bekämpft im Auftrag der 16 Länder unerlaubtes Glücksspiel im Internet.
Dazu setzt sie zum Beispiel folgende Instrumente ein:
- die Einleitung von Untersagungsverfahren inkl. Zwangsgeldfestsetzungen bzw. Eintreibungen,
- die Meldung möglicher Strafbarkeiten nach §§ 284 f. StGB an die Staatsanwaltschaften,
- die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren,
- die Meldung von möglichen Steuertatbeständen an das Finanzamt,
- die Meldung von möglichen Geldwäschetatbeständen; und
- Netzsperren gegenüber Zugangsvermittlern, das sog. IP-Blocking sowie
- Zahlungsuntersagung gegen Finanzdienstleister, das sog. Payment-Blocking.
Das konkrete Vorgehen und die jeweiligen Instrumente werden im Abschnitt Wie sieht das Vorgehen der GGL konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt? detailliert erläutert.
Warum ist unerlaubtes Glücksspiel strafbar?
Die GGL kann wegen des Veranstaltens oder Bewerbens unerlaubten Glücksspiels Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften stellen. Grundlage hierzu ist § 284 des Strafgesetzbuch (StGB) zur unerlaubten Veranstaltung illegalen Glücksspiels. Das Strafgesetzbuch regelt die strafrechtlichen Folgen des unerlaubten Glücksspiels.
Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird laut § 284 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Handelt die Person gewerbsmäßig oder in einer Bande, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt, wird laut § 284 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Übrigen ist auch die Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel strafbar und kann bestraft werden (§ 285 StGB: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel). Die GGL selbst führt keine strafrechtlichen Verfahren. Sie kann jedoch mögliche Verstöße an die zuständigen Staatsanwaltschaften melden und damit ein Ermittlungsverfahren anstoßen. Weitere Informationen dazu, wie hoch die Strafen für Spielende ausfallen können und welche Risiken und Konsequenzen mit der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel verbunden sind, finden Sie in unserem FAQ „Teilnahme an illegalem Glücksspiel: Risiken und Konsequenzen für Spielende“.
Wie sieht das Vorgehen der GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt?
Wichtige Zahlen 2024 im Überblick:
- 23 Strafanzeigen wegen illegalem Glücksspiels gestellt
- 459 illegale Internetseiten, die aufgrund von Untersagungsverfahren nicht mehr von Deutschland aus erreichbar waren
- 657 illegale Internetseiten, die aufgrund von Netzsperren nicht mehr von Deutschland aus erreichbar waren
- 165 illegale Glücksspielseiten, bei denen keine Zahlung durch gängige Zahlungsdienstleister möglich war (Payment-Blocking)
Ausführliche Zahlen für das Jahr 2024 finden sich unter Publikationen der GGL im Tätigkeitsbericht 2024.
Die GGL bekämpft unerlaubtes Glücksspiel und Werbung dafür mit verschiedenen Maßnahmen. Hierzu gehören klassische Verwaltungsverfahren mit Untersagungsverfügungen, die durch Zwangsgelder vollstreckt werden können, sowie Verwaltungsverfahren mit Payment-Blocking und Netzsperren. Direkte Aufklärungsarbeit gegenüber der Bevölkerung und Gewerbetreibenden ist ebenfalls wichtig. Darüber hinaus stellt die GGL Strafanzeigen und leitet im Falle von Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Die GGL kooperiert mit anderen Behörden und Institutionen wie Landesmedienanstalten, Finanzbehörden oder der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz. Bei Verdacht auf Geldwäsche meldet die GGL dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).
Um illegale Glücksspielangebote und Werbung zu identifizieren, nutzt die Behörde insbesondere Beschwerdemeldungen und ein Hinweisgebersystem auf ihrer Internetseite. Das Internet wird ebenfalls auf unerlaubte Glücksspielangebote durchsucht, wobei u. a. Marktpräsenz, Umsatz- und Werbevolumen als Auswahlkriterien dienen.
Bereits seit 01.07.2022 liegt die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür bei der GGL. Mit der Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen in einer zentralen Behörde wurden die Möglichkeiten im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet erweitert.
Untersagungsverfahren
Die Behörde leitet gegen illegale Anbieter und hierfür Werbende Verwaltungsverfahren ein und untersagt die entsprechenden Tätigkeiten.
Im Jahr 2024 wurden 199 Prüffälle zum unerlaubten Glücksspiel und 211 Prüffälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel bearbeitet. Es wurden 1788 Internetseiten überprüft, davon 1.053 Seiten zum illegalen Glücksspiel und 735 Seiten zur Werbung hierfür.
Hierzu gehören neben deutschsprachigen Seiten in Einzelfällen auch Seiten auf Englisch, Türkisch und weiteren Sprachen. Bei der Prüfung und Verfolgung illegaler Angebote ist die Sprache kein ausschlaggebendes Kriterium. Relevant ist nur, ob eine Spielteilnahme innerhalb Deutschlands eröffnet wird. Es wurde eine Vielzahl an Testspielen durchgeführt.
Untersagungsverfahren wurden im Jahr 2024 in 231 Fällen eingeleitet, davon in 83 Fällen wegen der Veranstaltung und Bewerbung unerlaubten Glücksspiels und in 148 Fällen nur wegen Werbung für illegales Glücksspiel.
Ein erster Schritt im Untersagungsverfahren ist die Anhörung. 2024 stellten 61 Glücksspielanbieter ihr Angebot für Spielende aus Deutschland aufgrund der Anhörung ein und verhinderten den Zugriff für Spielende aus Deutschland. 35 Werbende stellten ihre Werbehandlungen ein.
Betreiben die Anbieter das illegale Glücksspiel weiter, erlässt die GGL Untersagungsverfügungen. In 231 Fällen sind im Jahr 2024 Untersagungsverfügungen ergangen, in 83 hiervon zum unerlaubten Glücksspiel und der Werbung hierfür, in 148 Fällen nur zur Werbung.
Insgesamt haben im Jahr 2024 96 Anbieter von illegalen Glücksspielen ihr Angebot oder Werbende ihre Werbehandlungen aufgrund von Anhörungen oder Untersagungsverfügungen eingestellt.
Diejenigen Anbieter, welche ihr Angebot trotz Untersagungsverfügungen nicht einstellen, sitzen oft in Ländern außerhalb der EU.
|
Prüffälle 2024 |
Überprüfte Internetseiten |
Anzahl Untersagungsverfahren (Anhörungen und Untersagungsverfügungen) |
Summe eingestellter Angebote |
Gestellte Strafanzeigen |
Glücksspielanbieter
|
199 |
1053 |
83 |
61 |
459 |
Werbetreibende
|
211 |
735 |
148 |
35 |
288 |
Gesamt
|
410 |
1788 |
231 |
96 |
747 |
Payment-Blocking
Als erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels hat sich das Blockieren von Zahlungsströmen, das sogenannte Payment-Blocking, erwiesen. Damit kann die GGL allen am Zahlungsverkehr Beteiligten (Zahlungsdienstleister) die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel untersagen. Auch wenn der Einsatz nicht unmittelbar zur Folge hat, dass ein unerlaubtes Glücksspielangebot sich vom deutschen Markt zurückzieht, so wird es für die Glücksspielanbieter durch den Einsatz des Payment-Blockings unattraktiver, ihr illegales Angebot in Deutschland zu betreiben, da sie den Ausfall gängiger Zahlungsmittel hinnehmen oder weniger bekannte Zahlungsanbieter nutzen müssen. Aber auch die etwaigen Alternativen werden angegangen.
Hierfür werden eingangs jeweils Ermittlungen zur verbotenen Mitwirkung von Zahlungsdienstleistern an illegalem Glücksspiel durchgeführt. Hierzu werden Internetseiten von unerlaubten Glücksspielanbietern gesichtet, um alle beteiligten Zahlungsdienstleister zu ermitteln, gegen diese vorzugehen und entsprechende Verwaltungsverfahren einzuleiten.
Der überwiegende Teil der angeschriebenen Zahlungsdienstleister handelt daraufhin zügig und kooperativ, indem die Zahlungsoptionen von den Internetseiten entfernt werden. Die meisten Verwaltungsverfahren können daher umgehend wieder abgeschlossen werden. Bei dem restlichen geringen Teil wird die Zahlungsmitwirkung durch eine Verfügung untersagt. Mit einer Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2023 (Az.: 3 M 72/23), wurde das Vorgehen der GGL gerichtlich bestätigt.
Die Behörde kann ebenfalls Zwangsgelder festsetzen.
Beim Großteil der illegalen Glücksspielanbieter ist der Zahlungsverkehr über namhafte und wesentlich bekannte Zahlungsdienstleister nicht mehr möglich. Generell konnten viele Zahlungsdienstleister sensibilisiert werden. Sie beachten nun regelhaft die deutsche Rechtslage, führen Kontrollen zur Verhinderung von Mitwirkungen durch und ändern zudem technische Prozesse, um Mitwirkungen zu vermeiden.
Auch wenn teilweise die Symbole von Zahlungsdienstleistern noch auf illegalen Glücksspielseiten abgebildet werden, ist ein Zahlungsverkehr darüber in der Regel aus Deutschland nicht mehr möglich. Dies wird durch die GGL regelmäßig überprüft. Es wird zum Beispiel im ersten Schritt vorgetäuscht, dass ein bekannter Zahlungsdienst tätig wird. Im Verlauf des Zahlungsprozesses wird dann aber recht schnell deutlich, dass die Abwicklung über ganz andere Zahlungsdienste stattfindet.
Strafanzeigen
Die GGL hat im Jahr 2024 weitere 23 Strafanzeigen wegen des Anbietens bzw. des Bewerbens von illegalem Glücksspiel gem. § 284 StGB gestellt.
Die GGL hält das deutsche Strafrecht für anwendbar, sofern die Teilnahme am Online-Glücksspiel innerhalb Deutschlands möglich und die Werbung innerhalb Deutschlands abrufbar ist bzw. der Werbeeffekt im Inland eintritt.
Da viele deutsche Strafverfolgungsbehörden den § 248 StGB nicht auf Anbieter mit Sitz im Ausland anwenden, hat die GGL im Jahr 2024 eine politische Debatte über die Reichweite dieser Norm des Strafgesetzbuches angeregt. Die GGL spricht sich für eine Erweiterung des § 248 StGB auf Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Ausland aus. Damit könnten die notwendigen rechtsstaatlichen Mittel für die Bekämpfung illegalen Glücksspiels im Internet gestärkt werden.
Ansprechpartnerin
Nadja Wierzejewski, Abteilungsleiterin Bekämpfung unerlaubtes Glücksspiel und Dateien.
Wie kann man der GGL unerlaubtes Glücksspiel melden?
Sollten Ihnen Hinweise zum Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel oder Werbung hierzu auffallen, nutzen Sie gern das Kontaktformular, welches die GGL auf ihrer Webseite breitstellt, um diese zu melden.
Um sicher zu gehen, ob ein Glücksspielanbieter erlaubt ist, werfen Sie direkt einen Blick auf die amtliche Whitelist, die die GGL gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert. Auf der Whitelist sind alle Veranstalter und Vermittler der verschiedenen Glücksspielarten (Lotterien, Online-Poker, Virtuelles Automatenspiel, Sportwetten, etc.) zu finden, die über eine Erlaubnis verfügen. Einzelne Internetseiten können Sie manuell in der Volltextsuche finden.
Hinweis zur Aktualisierung
Die Zahlen zu Erfolgen bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels werden einmal jährlich erfasst und aktualisiert. Ggf. erfolgen erforderliche Änderungen in kürzeren Zeitabständen.