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GlüStV 2021

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Informationen zum GlüStV 2021

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Glücksspielstaatsvertrag

Am 01. Juli 2021 trat der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) in Kraft. Er ist die Grundlage für das Handeln der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. 

Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig und wie folgt festgeschrieben:

  1. Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
  2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken
  3. sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
  4. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
  5. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und
  6. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.

Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.

Allgemeines und Hintergründe zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

Was ändert sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021?

Mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sind seit dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet, wie virtuelle Automatenspiele, Online-​Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Um den Spielerschutz in einem Glücksspielmarkt, der dann wesentlich mehr Angebote umfassen wird, noch besser zu gewährleisten, werden zum einen die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich verbessert und auf der anderen Seite die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert. Die Spielersperrdatei umfasst künftig auch Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten. Zudem wurde ein individuelles Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler im Internet festgelegt, das für alle Anbieter gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Zur Überwachung dieses anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird eine zentrale Datei (sog. Limitdatei) unterhalten. Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Um das anbieterübergreifende parallele Spiel im Internet zu verhindern, müssen sich die Erlaubnisinhaber an eine weitere zentrale Datei anschließen.

Veranstalter von Sportwetten, Online-​Casinospielen, Online-​Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-​Server), welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen muss.

Eine weitere maßgebliche Neuerung des GlüStV 2021 ist die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-​Anhalt errichtet.

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Erlaubnisfähiges Glücksspiel

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„Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten oder Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) ist verboten“ (vgl. insbesondere § 4 Abs. 1 und 5 Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021 –). „Auch Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist verboten“ (§ 5 Abs. 7 GlüStV 2021). 

Gegen das unerlaubte Glücksspiel wird aufsichtlich vorgegangen. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis öffentliche Glücksspiele in Deutschland anbietet, kann sich darüber hinaus strafbar machen. Dies gilt auch unabhängig davon, ob der Antrag auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis grundsätzlich genehmigungsfähig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 – 3 StR 327/19).

Nach Maßgabe des GlüStV 2021 und ggf. weiterer bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen sind folgende Glücksspielarten (unabhängig von der konkreten Zuständigkeit der GGL) er­laub­nis­fähig:

  • Eine Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele im Internet darf nur für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien, für die Veranstaltung, Vermittlung und den Eigenvertrieb von Sportwetten und Pferdewetten sowie für die Veranstaltung und den Eigenvertrieb von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker erteilt werden.
  • Terrestrisch ist zudem der Betrieb von Spielbanken, Sport- und Pferdewettvermittlungsstellen, Lotto-Annahmestellen der Veranstalter nach § 10 Absatz 2 GlüStV 2021, örtliche Verkaufsstellen der Lotterieeinnehmer der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder, Spiel­hallen sowie das Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung in der jeweils geltenden Fassung erlaubnisfähig

Für die Erlaubniserteilung von erlaubnisfähigen Glücksspielangeboten im Internet ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben (z. Bsp. nicht für Online-Casinospiele gem. § 22c GlüStV 2021 sowie das staatliche Lotterieangebot) zuständig.

Als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde ist die GGL im Auftrag der Länder für die Erlaubniserteilung und Überwachung folgender Glücksspielarten zuständig:


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    Historie

    Arbeiten an Laptop

    Historie

    Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

    Arbeiten an Laptop

    Zeitplan

    01.01.2025

    Rückblick auf das Jahr 2024

    2024 war für die GGL ein Jahr der Weiterentwicklung und geprägt von richtungsweisenden Entscheidungen. Die Behörde hat sich seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 als verlässliche Akteurin etabliert, die eine zentrale Rolle in den Regulierungen und Kontrolle des Glücksspielmarktes in Deutschland spielt.

    Ein erstes Fazit zog Vorstand Ronald Benter wie folgt: Regulierung Online Glücksspielmarkt: Rückblick 2024 auf Erfolge und Herausforderungen

    Konkrete Informationen zu Erfolgen und Vorgehensweisen werden im Tätigkeitsbericht im Juli 2025 veröffentlicht.

    01.01.2024

    Rückblick auf das Jahr 2023

    Mit Beginn des Jahres 2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nach anderthalb Jahren Vorbereitung ihre Arbeit in vollem Umfang aufgenommen. Das Jahr war geprägt von der Abschlussphase der Aufbauarbeiten, dem Übergang aller Zuständigkeiten von den Vorgängerbehörden sowie der weiteren Einstellung von Personal, um eine effektiv arbeitende Behörde zu schaffen. Im Tätigkeitsbericht der GGL für 2023 ist aufbereitet, welche Erfolge bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels erzielt wurde und welche Schwerpunkte bei den weiteren Aufgaben gestezt wurden. Außerdem sind die Zahlen für die Entwicklung des deutschen Glücksspielmarktes aufbereitet.

    Die Highlights von 2023 sind hier zusammengefasst.

    01.01.2023

    Operativer START – vollumfängliche Aufgabenübernahme

    Den Großteil ihrer im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) beschriebenen Aufgaben nimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder seit 1. Januar 2023 wahr. Hier geht es zu den Kernaufgaben und Zuständigkeiten.

    Die GGL zieht außerdem erste Bilanz auf die ersten 1,5 Jahre ihrer Tätigkeit. Sie analysiert den deutschen Glücksspielmarkt und gibt Einblick in die Organisation des Aufbaus, Schwierigkeiten und Erfolge beim Aufbau der Behörde im GGL-Jahresbericht 2021/2022.

    01.07.2022

    Erste operative Tätigkeiten

    Die GGL übernimmt die Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels (Untersagung unerlaubten Glücksspiels im Internet und der Werbung dafür inkl. IP-Blocking und Zahlungsunterbindung).

    Ein Fokus liegt außerdem auf der weiteren Gewinnung von ExpertInnen für Glücksspielrecht/-markt.

    01.07.2021

    Einrichtung GGL ohne operative Tätigkeiten

    Wesentliche Bestandteile der Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder sind der Aufbau der notwendigen Strukturen, Personalgewinnung und die Beobachtung des Glücksspielmarktes.

    Glücksspielaufsicht vor 2021

    Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 haben sich die 16 Länder erstmals darauf geeinigt, Glücksspiele im Internet in Form eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt umfassend zuzulassen, dies jedoch mit sehr hohen Anforderungen an den Spieler- und Jugendschutz und an die Prävention von Glücksspielsucht. Dieser Schritt war notwendig, da sich der deutsche Glücksspielmarkt im Zuge der Digitalisierung stark veränderte und immer mehr Glücksspielangebote und Sportwetten ohne umfassenden Spieler- und Jugendschutz auf den Online Markt drängten.

    Um die Aufgaben der Regulierung und Überwachung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes in zentrale Hände zu geben, sah der Glücksspielstaatsvertrag 2021 die Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) als Anstalt öffentlichen Rechts vor.

    Zum 01.07.2022 wurde die Behörde in Halle an der Saale als zentrale Aufsichtsbehörde errichtet.

    Bis durch die GGL alle notwendigen Voraussetzungen zur Übernahme der operativen Tätigkeiten geschaffen wurden, nahmen die Aufgaben planmäßig während der Übergangsphase von 2021 bis 2023 verschiedene Länder und deren zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden wahr:

    Zuständigkeiten in der Übergangsphase 2021 bis 2023

    Online Poker / Virtuelle Automatenspiele

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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    Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Referat 208, war gemäß § 17 Abs. 6a des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz - GlüG LSA) als obere Glücksspielaufsichtsbehörde die während der in § 27p des Glücksspielstaatsvertrages 2021 jeweils bestimmten Übergangszeiten zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt und zudem zuständig:

    • für die Führung der Limitdatei nach § 6c Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und der Datei zur Verhinderung parallelen Spiels im Internet bei mehreren Anbietern nach § 6h Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sowie für die Führung des Safe-Server-Überwachungssystems für die elektronische Kontrolle nach § 6i Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021,
    • für die Festsetzung von bindenden Rahmenregelungen bei der Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit für Anbieter von Online-Casinospielen nach § 6c Abs. 1 Satz 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021,
    • für die Glücksspielaufsicht nach § 9a Abs. 3 Nr. 2 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird,
    • für die Ergreifung von Maßnahmen nach § 9a Abs. 3 Nr. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote gegen im Sinne der §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes verantwortliche Diensteanbieter,
    • für die Führung und Veröffentlichung einer gemeinsamen amtlichen Liste nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrages 2021, die sogenannte Whitelist
    • und insoweit auch für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 28a des Glücksspielstaatsvertrages 2021.
    • Gemäß § 50 Nr. 8 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) war das Landesverwaltungsamt, Referat 208, insoweit auch die zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde.

    Pferdewetten im Internet

    gem. § 27 Abs. 2 GlüStV 2021

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Sportwetten

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Bundesweite Soziallotterien

    gem. §§ 12 ff. GlüStV 2021

    Ministerium des Inneren
    und für Sport Rheinland-Pfalz

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    Zuständiges Referat für Bundesweite Soziallotterien im Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz war das Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht.

    Dr. Birger Thomas Hansen
    Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht

    MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT RHEINLAND-PFALZ

    Schillerplatz 3-5 | 55116 Mainz
    Telefon +49 (6131) 16 - 3376
    Telefax +49 (6131) 1617 - 3376
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    https://mdi.rlp.de

    Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern

    gem. § 19 Abs. 2 GlüStV 2021

    Niedersächsisches Ministerium
    für Inneres und Sport

    Klassenlotterien

    gem. § 10 Absatz 3 GlüStV 2021

    Behörde für Inneres und Sport
    Freie und Hansestadt Hamburg

       Über die GGL

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    Unerlaubtes Glücksspiel

    Unerlaubtes Glücksspiel

    Unerlaubtes Glücksspiel

    Unerlaubtes Glücksspiel

    Unerlaubtes Glücksspiel

    Vorgehen

    und

    Vollzug

    Unerlaubtes Glücksspiel: Informationen, Vollzugsinstrumente und Erfolge der GGL

    Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen, zu Vollzugsinstrumenten sowie zu Erfolgen der GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel. Konkret finden Sie auf dieser Seite Informationen und Antworten zu folgenden Themenbereichen:

    • Was ist unerlaubtes Glücksspiel?

    • Mit welchen Instrumenten bekämpft die GGL unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung dafür

    • Warum ist unerlaubtes Glücksspiel strafbar?

    • Wie sieht das Vorgehen der GGL konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt?

    • Wie kann man der GGL unerlaubtes Glücksspiel melden?

    Was ist unerlaubtes Glücksspiel?

    Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel. Dies regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Er ist das zentrale Regelwerk für das Glücksspiel in Deutschland und trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Ziel ist es, den Glücksspielmarkt bundesweit zu regulieren, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen, Spielsucht vorzubeugen und illegale Angebote zu bekämpfen.

    Nach § 4 GlüStV 2021 dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit einer gültigen Erlaubnis angeboten oder vermittelt werden. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist untersagt (§ 5 GlüStV 2021).

    In § 3 GlüStV 2021 sind die Glücksspiele aufgezählt, die grundsätzlich erlaubnisfähig sind, darunter zum Beispiel:

    Auf unserer Seite zu erlaubnisfähigem Glücksspiel, werden weitere Informationen bereitgestellt.

    Alle Glücksspiele, die nicht ausdrücklich als erlaubnisfähig genannt sind, gelten als nicht erlaubnisfähig und sind damit verboten. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis öffentliche Glücksspiele in Deutschland anbietet, kann sich darüber hinaus strafbar machen.

    Mit welchen Instrumenten bekämpft die GGL unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung dafür?

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist nicht nur Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende erlaubnisfähige Glücksspielangebote, sondern bekämpft im Auftrag der 16 Länder unerlaubtes Glücksspiel im Internet.

    Dazu setzt sie zum Beispiel folgende Instrumente ein:

    • die Einleitung von Untersagungsverfahren inkl. Zwangsgeldfestsetzungen bzw. Eintreibungen,

    • die Meldung möglicher Strafbarkeiten nach §§ 284 f. StGB an die Staatsanwaltschaften,

    • die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren,

    • die Meldung von möglichen Steuertatbeständen an das Finanzamt,

    • die Meldung von möglichen Geldwäschetatbeständen; und

    • Netzsperren gegenüber Zugangsvermittlern, das sog. IP-Blocking sowie

    • Zahlungsuntersagung gegen Finanzdienstleister, das sog. Payment-Blocking.

    Das konkrete Vorgehen und die jeweiligen Instrumente werden im Abschnitt Wie sieht das Vorgehen der GGL konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt? detailliert erläutert.

    Warum ist unerlaubtes Glücksspiel strafbar?

    Die GGL kann wegen des Veranstaltens oder Bewerbens unerlaubten Glücksspiels Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften stellen. Grundlage hierzu ist § 284 des Strafgesetzbuch (StGB) zur unerlaubten Veranstaltung illegalen Glücksspiels. Das Strafgesetzbuch regelt die strafrechtlichen Folgen des unerlaubten Glücksspiels.

    Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird laut § 284  mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Handelt die Person gewerbsmäßig oder in einer Bande, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

    Wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt, wird laut § 284  mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Im Übrigen ist auch die Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel strafbar und kann bestraft werden (§ 285 StGB: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel). Die GGL selbst führt keine strafrechtlichen Verfahren. Sie kann jedoch mögliche Verstöße an die zuständigen Staatsanwaltschaften melden und damit ein Ermittlungsverfahren anstoßen. Weitere Informationen dazu, wie hoch die Strafen für Spielende ausfallen können und welche Risiken und Konsequenzen mit der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel verbunden sind, finden Sie in unserem FAQ Teilnahme an illegalem Glücksspiel: Risiken und Konsequenzen für Spielende.

    Wie sieht das Vorgehen der GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt?

    Wichtige Zahlen 2024 im Überblick:

    • 23 Strafanzeigen wegen illegalem Glücksspiels gestellt

    • 459 illegale Internetseiten, die aufgrund von Untersagungsverfahren nicht mehr von Deutschland aus erreichbar waren

    • 657 illegale Internetseiten, die aufgrund von Netzsperren nicht mehr von Deutschland aus erreichbar waren

    • 165 illegale Glücksspielseiten, bei denen keine Zahlung durch gängige Zahlungsdienstleister möglich war (Payment-Blocking)

    Ausführliche Zahlen für das Jahr 2024 finden sich unter Publikationen der GGL im Tätigkeitsbericht 2024.

    Die GGL bekämpft unerlaubtes Glücksspiel und Werbung dafür mit verschiedenen Maßnahmen. Hierzu gehören klassische Verwaltungsverfahren mit Untersagungsverfügungen, die durch Zwangsgelder vollstreckt werden können, sowie Verwaltungsverfahren mit Payment-Blocking und Netzsperren. Direkte Aufklärungsarbeit gegenüber der Bevölkerung und Gewerbetreibenden ist ebenfalls wichtig. Darüber hinaus stellt die GGL Strafanzeigen und leitet im Falle von Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

    Die GGL kooperiert mit anderen Behörden und Institutionen wie Landesmedienanstalten, Finanzbehörden oder der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz. Bei Verdacht auf Geldwäsche meldet die GGL dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).

    Um illegale Glücksspielangebote und Werbung zu identifizieren, nutzt die Behörde insbesondere Beschwerdemeldungen und ein Hinweisgebersystem auf ihrer Internetseite. Das Internet wird ebenfalls auf unerlaubte Glücksspielangebote durchsucht, wobei u. a. Marktpräsenz, Umsatz- und Werbevolumen als Auswahlkriterien dienen.

    Bereits seit 01.07.2022 liegt die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür bei der GGL. Mit der Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen in einer zentralen Behörde wurden die Möglichkeiten im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet erweitert.

    Untersagungsverfahren

    Die Behörde leitet gegen illegale Anbieter und hierfür Werbende Verwaltungsverfahren ein und untersagt die entsprechenden Tätigkeiten.

    Im Jahr 2024 wurden 199 Prüffälle zum unerlaubten Glücksspiel und 211 Prüffälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel bearbeitet. Es wurden 1788 Internetseiten überprüft, davon 1.053 Seiten zum illegalen Glücksspiel und 735 Seiten zur Werbung hierfür.

    Hierzu gehören neben deutschsprachigen Seiten in Einzelfällen auch Seiten auf Englisch, Türkisch und weiteren Sprachen. Bei der Prüfung und Verfolgung illegaler Angebote ist die Sprache kein ausschlaggebendes Kriterium. Relevant ist nur, ob eine Spielteilnahme innerhalb Deutschlands eröffnet wird. Es wurde eine Vielzahl an Testspielen durchgeführt.

    Untersagungsverfahren wurden im Jahr 2024 in 231 Fällen eingeleitet, davon in 83 Fällen wegen der Veranstaltung und Bewerbung unerlaubten Glücksspiels und in 148 Fällen nur wegen Werbung für illegales Glücksspiel.  

    Ein erster Schritt im Untersagungsverfahren ist die Anhörung. 2024 stellten 61 Glücksspielanbieter ihr Angebot für Spielende aus Deutschland aufgrund der Anhörung ein und verhinderten den Zugriff für Spielende aus Deutschland. 35 Werbende stellten ihre Werbehandlungen ein.

    Betreiben die Anbieter das illegale Glücksspiel weiter, erlässt die GGL Untersagungsverfügungen. In 231 Fällen sind im Jahr 2024 Untersagungsverfügungen ergangen, in 83 hiervon zum unerlaubten Glücksspiel und der Werbung hierfür, in 148 Fällen nur zur Werbung.

    Insgesamt haben im Jahr 2024 96 Anbieter von illegalen Glücksspielen ihr Angebot oder Werbende ihre Werbehandlungen aufgrund von Anhörungen oder Untersagungsverfügungen eingestellt.

    Diejenigen Anbieter, welche ihr Angebot trotz Untersagungsverfügungen nicht einstellen, sitzen oft in Ländern außerhalb der EU.


    Prüffälle 2024 Überprüfte Internetseiten Anzahl Untersagungsverfahren (Anhörungen und Untersagungsverfügungen) Summe eingestellter Angebote Gestellte Strafanzeigen

    Glücksspielanbieter


    199

    1053

    83

    61

    459

    Werbetreibende


    211

    735

    148

    35

    288

    Gesamt


    410

    1788

    231

    96

    747

    Payment-Blocking

    Als erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels hat sich das Blockieren von Zahlungsströmen, das sogenannte Payment-Blocking, erwiesen. Damit kann die GGL allen am Zahlungsverkehr Beteiligten (Zahlungsdienstleister) die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel untersagen. Auch wenn der Einsatz nicht unmittelbar zur Folge hat, dass ein unerlaubtes Glücksspielangebot sich vom deutschen Markt zurückzieht, so wird es für die Glücksspielanbieter durch den Einsatz des Payment-Blockings unattraktiver, ihr illegales Angebot in Deutschland zu betreiben, da sie den Ausfall gängiger Zahlungsmittel hinnehmen oder weniger bekannte Zahlungsanbieter nutzen müssen. Aber auch die etwaigen Alternativen werden angegangen.

    Hierfür werden eingangs jeweils Ermittlungen zur verbotenen Mitwirkung von Zahlungsdienstleistern an illegalem Glücksspiel durchgeführt. Hierzu werden Internetseiten von unerlaubten Glücksspielanbietern gesichtet, um alle beteiligten Zahlungsdienstleister zu ermitteln, gegen diese vorzugehen und entsprechende Verwaltungsverfahren einzuleiten.

    Der überwiegende Teil der angeschriebenen Zahlungsdienstleister handelt daraufhin zügig und kooperativ, indem die Zahlungsoptionen von den Internetseiten entfernt werden. Die meisten Verwaltungsverfahren können daher umgehend wieder abgeschlossen werden. Bei dem restlichen geringen Teil wird die Zahlungsmitwirkung durch eine Verfügung untersagt. Mit einer Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2023 (Az.: 3 M 72/23), wurde das Vorgehen der GGL gerichtlich bestätigt.

    Die Behörde kann ebenfalls Zwangsgelder festsetzen.

    Beim Großteil der illegalen Glücksspielanbieter ist der Zahlungsverkehr über namhafte und wesentlich bekannte Zahlungsdienstleister nicht mehr möglich. Generell konnten viele Zahlungsdienstleister sensibilisiert werden. Sie beachten nun regelhaft die deutsche Rechtslage, führen Kontrollen zur Verhinderung von Mitwirkungen durch und ändern zudem technische Prozesse, um Mitwirkungen zu vermeiden.

    Auch wenn teilweise die Symbole von Zahlungsdienstleistern noch auf illegalen Glücksspielseiten abgebildet werden, ist ein Zahlungsverkehr darüber in der Regel aus Deutschland nicht mehr möglich. Dies wird durch die GGL regelmäßig überprüft. Es wird zum Beispiel im ersten Schritt vorgetäuscht, dass ein bekannter Zahlungsdienst tätig wird. Im Verlauf des Zahlungsprozesses wird dann aber recht schnell deutlich, dass die Abwicklung über ganz andere Zahlungsdienste stattfindet.


    Strafanzeigen

    Die GGL hat im Jahr 2024 weitere 23 Strafanzeigen wegen des Anbietens bzw. des Bewerbens von illegalem Glücksspiel gem. § 284 StGB gestellt.

    Die GGL hält das deutsche Strafrecht für anwendbar, sofern die Teilnahme am Online-Glücksspiel innerhalb Deutschlands möglich und die Werbung innerhalb Deutschlands abrufbar ist bzw. der Werbeeffekt im Inland eintritt.

    Da viele deutsche Strafverfolgungsbehörden den § 248 StGB nicht auf Anbieter mit Sitz im Ausland anwenden, hat die GGL im Jahr 2024 eine politische Debatte über die Reichweite dieser Norm des Strafgesetzbuches angeregt. Die GGL spricht sich für eine Erweiterung des § 248 StGB auf Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Ausland aus. Damit könnten die notwendigen rechtsstaatlichen Mittel für die Bekämpfung illegalen Glücksspiels im Internet gestärkt werden.

    Ansprechpartnerin

    Nadja Wierzejewski, Abteilungsleiterin Bekämpfung unerlaubtes Glücksspiel und Dateien.

    Wie kann man der GGL unerlaubtes Glücksspiel melden?

    Sollten Ihnen Hinweise zum Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel oder Werbung hierzu auffallen, nutzen Sie gern das Kontaktformular, welches die GGL auf ihrer Webseite breitstellt, um diese zu melden.

    Um sicher zu gehen, ob ein Glücksspielanbieter erlaubt ist, werfen Sie direkt einen Blick auf die amtliche Whitelist, die die GGL gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert. Auf der Whitelist sind alle Veranstalter und Vermittler der verschiedenen Glücksspielarten (Lotterien, Online-Poker, Virtuelles Automatenspiel, Sportwetten, etc.) zu finden, die über eine Erlaubnis verfügen. Einzelne Internetseiten können Sie manuell in der Volltextsuche finden.

    Hinweis zur Aktualisierung

    Die Zahlen zu Erfolgen bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels werden einmal jährlich erfasst und aktualisiert. Ggf. erfolgen erforderliche Änderungen in kürzeren Zeitabständen.  

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