Geschrieben von Thomas Köller | toolboxx am . Veröffentlicht in Über die GGL.
Über die GGL
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Über die GGL
Glücksspiele brauchen Regeln.
Glücksspiele brauchen Regeln, damit Spieler keine Spielsucht entwickeln und vor Manipulation geschützt sind. Deshalb ist Glücksspiel nur unter staatlicher Aufsicht und Kontrolle legal. Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote, insbesondere im Internet, haben die 16 Länder der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wurde gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 01.07.2021 errichtet. Sitz ist Halle an der Saale.
Beauftragt wird die Behörde als Anstalt des öffentlichen Rechts durch die 16 Länder.
Die Wahrnehmung der durch die Länder zugewiesenen Aufgaben ist stufenweise erfolgt.
Die ausschließlichen Zuständigkeiten für
Spielhallen gem. § 2 Abs. 2 GlüStV 2021,
Kleine und Große Lotterien gem. § 18 und § 10 Abs. 1 GlüStV 2021,
Spielbanken gem. § 2 Abs. 2 GlüStV 2021,
terrestrische Vermittlung von Sportwetten,
terrestrische Veranstaltung von Pferdewetten gem. § 1 ff. Rennwett- und Lotteriegesetz,
Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33 c Gewerbeordnung
Online-Casinospiel gem. § 22c GlüStV 2021
verbleiben in den Ländern und deren zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden.
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Aufgaben / Ziele / Zuständigkeiten
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Aufgaben und Ziele
Wir regulieren den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland.
Kernaufgaben der GGL ab 1. Januar 2023 gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021
Die GGL reguliert den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland. Sie ist die Erlaubnis und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende Glücksspielangebote insbesondere im Internet.
Die GGL sorgt dafür, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten und bekämpft Anbieter, die diese Regeln nicht umsetzen. Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht.
Die GGL bekämpft und unterbindet unerlaubtes Glücksspiel, insbesondere im Internet, und beugt den Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vor.
Die GGL stellt eine einheitliche Rechtsanwendung und –durchsetzung, vor allem beim Internetglücksspiel gemäß GlüStV 2021, sicher und ermöglicht den Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen.
Die GGL beobachtet die Entwicklung des Glücksspielmarktes, um aktiv auf neue Phänomene oder Fehlentwicklungen zu reagieren, sowie Politik und Verbände beraten zu können. Die Behörde beobachtet und fördert dazu auch die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen.
Die GGL unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden sowie bei der Zusammenarbeit mit den Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Staaten.
Die GGL ist zentraler Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen (Politik, Spieler, Glücksspielanbieter, Sucht- und Präventionsverbände) bei Fragen rund um das Thema Glücksspiel.
Gemäß § 27f Abs. 1 bis 5 des GlüStV 2021 ist die GGL insbesondere zuständig für
die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von
Online-Poker / Virtuelle Automatenspiele
Pferdewetten im Internet
Sportwetten
Bundesweite Soziallotterien
Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern
Klassenlotterien
für die Glücksspielaufsicht gegenüber den Erlaubnisinhabern
für die Führung des länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems (LUGAS)
die Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit sowie die Festsetzung von entsprechenden bindenden Rahmenregelungen
die Glücksspielaufsicht wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Bundesland angeboten wird
die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote und der Unterbindung von Zahlungsunterbindung
die Führung und Veröffentlichung einer gemeinsamen amtlichen Liste der Erlaubnisinhaber (Whitelist)
Wofür die GGL nicht zuständig ist
Die GGL ist nicht zuständig für
das Spielersperrsystem OASIS.
Die Verantwortung für das Spielersperrsystem liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt.
terrestrische/stationäre Glücksspielangebote - Glücksspiel an einem öffentlich zugänglichen Ort, nicht im Internet (z. B. Spielbanken, Spielhallen, Gaststätten, Wettvermittlungsstellen etc.).
Zuständig hierfür sind die Glücksspielaufsichten des jeweiligen Bundeslandes.
die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (beispielsweise Rückforderung von Verlusten oder Einsätzen aus dem Glücksspiel).
Die Glücksspielaufsichtsbehörden, somit auch die GGL, können zivilrechtliche Ansprüche nicht durchsetzen. Auch die Rechtsberatung und -durchsetzung darf durch die Glücksspielaufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben nicht durchgeführt werden.
Prüfung und Bewertung von Glücksspielkonzepten und -ideen.
Hierzu darf die GGL keine Beratung durchführen. Sie ist gegenüber allen Marktteilnehmern zur Neutralität verpflichtet.
Über die GGL
Die GGL ist zentraler Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen bei Fragen rund um das Thema Glücksspiel.
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Zeitplan
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Zeitplan
Der Zeitplan zum Aufbau der GGL
1. 7. 2021
Einrichtung GGL ohne operative Tätigkeiten
• Aufbau der notwendigen Strukturen
• Mitarbeitergewinnung
• Beobachtung des Glücksspielmarktes
1. 7. 2022
Erste operative Tätigkeiten
• Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels (Untersagung unerlaubten Glücksspiels im Internet und der Werbung dafür inkl. IP-Blocking und Zahlungsunterbindung
• Weitere Gewinnung von Experten für Glücksspielrecht/-markt
* Zuständiges Referat für Bundesweite Soziallotterien im Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz ist das Referat Polizei- und Ordnungsrecht, Organisation, Glücksspielaufsicht.
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Der Vorstand
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Der Vorstand
Der Vorstand
Ronald Benter
Ronald Benter LL.M. (Com.), geboren 1976 in Güstrow/ Mecklenburg, wurde zum 01.07.2021 zum Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder bestellt. Der Diplom-Volkswirt steht seit 2002 im Landesdienst Schleswig-Holstein und war dort ab 2003 als Leiter der Preisbildungs- und prüfungsstelle im Wirtschaftsministerium tätig und anschließend als Referent für die wirtschaftlichen Betätigungen der Kommunen und Leiter der Projektgruppe Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes im Innenministerium. 2015 wurde Ronald Benter mit der Leitung des Referates Glücksspielwesen und Gemeindewirtschaftsrecht im Ministerium für Inneres des Landes Schleswig-Holstein beauftragt. Im Rahmen dieser Verantwortung prägte er die Entwicklung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 aufgrund der in Schleswig-Holstein gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der dort bereits erfolgten Zulassung von Online-Glücksspielen maßgeblich mit.
Tel. +49 345 52352 0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Benjamin Schwanke
Benjamin Schwanke, 1982 in Hamburg geboren, wurde zum 01.07.2021 zum Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder bestellt. Der Jurist war ab 2008 zunächst Rechtsreferendar des Landes Schleswig-Holstein, u. a. mit Aufenthalt an der Deutschen Botschaft Wilna in Litauen. Von 2014 bis 2021 wurde ihm die Aufgabe der Leitung der Glücksspielaufsicht Hamburg in der Behörde für Inneres und Sport übertragen. Aufgrund seiner Fachexpertise im Glücksspielrecht war Benjamin Schwanke von 2018 bis 2020 Mitglied der Expertengruppe Glücksspiel der Europäischen Kommission.
Tel. +49 345 52352 0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Der Verwaltungsrat
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und Steuerungsgremium der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Er besteht aus jeweils einem/ einer AmtschefIn / StaatssekretärIn / StaatsrätIn des jeweils für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministeriums der 16 Trägerländer.
Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt ein Trägerland (Vorsitzland), beginnend mit Sachsen-Anhalt. Jährlich zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz im Verwaltungsrat in alphabetischer Reihenfolge der Trägerländer.
Seit 1.7.2023 ist Udo Götze, Staatssekretär für Inneres und Amtschef im Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Thüringen, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Über die GGL
Geschäftsstelle
Organisiert wird der Verwaltungsrat durch die Geschäftsstelle.
Diese hat ihren Sitz in Halle am Standort der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und wird durch diese geführt. Sie unterliegt den Weisungen der oder des Vorsitzenden des Verwaltungsrates.
Kontakt
Geschäftsstelle des Verwaltungsrates der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
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