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Ordner-Symbol als schwebendes Hologramm über einem Smartphone

Verpflichtende IT-Systeme

für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Ordner Hologramm von Handy

Verpflichtende IT-Systeme

Verpflichtende
IT-Systeme

für Veranstalter
und Vermittler
von Glücksspielen

Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Neben der Spielersperrdatei OASIS stehen zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung:

  • ein Auswertesystem der Safe-Server gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
  • die Zentraldateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).

Beide informationstechnischen Systeme werden seit 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.

 

Informationen zur Beantragung der Technischen Richtlinien und zur Beantragung der Anbindung an die Testumgebung erhalten Sie auf den Seiten Technische Richt­linien und Zugang zum Test­system des länder­über­grei­fen­den Glücks­spiel­aufsichts­systems LUGAS.

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