
Sport- und Pferdewetten
im Internet

Sport- und Pferdewetten im Internet

Informationen für Glücksspielanbieter
Im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben ist seit dem 1.1.2023 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder für die Erlaubniserteilung zur Vermittlung von Sportwetten im Internet und die Veranstaltung von Sportwetten nach § 21 i.V.m. §§ 4 bis 4c Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) und die Erlaubniserteilung zur Veranstaltung von Pferdewetten im Internet nach § 27 i.V.m. §§ 4 bis 4c Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) zuständig.
Neben der Erlaubniserteilung gehört die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bei der Veranstaltung von Sport- und Pferdewetten zu den Aufgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Antragstellung
Erlaubnisanträge nach § 27f Abs. 1 in Verbindung mit § 9 a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021 für die Veranstaltung von Sportwetten und Pferdewetten können bei der
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR)
Referat 21
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
gestellt werden. Für die zusätzlich notwendige Übersendung der Antragsunterlagen per E-Mail stehen
- für den Bereich Sportwetten das Postfach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - und für den Bereich Pferdewetten das Postfach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.
zur Verfügung.
Um Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten sowie von Pferdewetten bearbeiten zu können, werden Nachweise, Erklärungen und Unterlagen benötigt. Welche Antragsunterlagen einem Antrag mindestens beizufügen sind, ist den entsprechenden Merkblättern im Downloadbereich für Glücksspielanbieter zu entnehmen.
Für die Antragstellung stehen im Downloadbereich zudem ein Antragsformular sowie die Anlage zu den Erklärungen zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Verfügung, diese Formulare sind zwingend zu verwenden.
Dort stehen Ihnen folgende Dokumente zum Download zur Verfügung:
- Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von erlaubnisfähigen Glücksspielarten
- Vom Antragsteller auszufüllende Erklärungen
- Musternebenbestimmungen Werbung
- Musterformulare
- Dokumente zu LUGAS
- Datenschutzhinweise
Erteilte Erlaubnisse
Anbietern, denen eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten und Pferdewetten erteilt wurde, sind auf der Whitelist aufgeführt.
Für Buchmacher im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Pferdewetten im Internet: 27 Abs. 2 GlüStV 2021 setzt das Vorliegen einer Buchmacher- bzw. Totalisatorenerlaubnis nach Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) voraus.
Aufsicht
Neben der Erlaubniserteilung gehört die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bei der Veranstaltung von Sportwetten und Pferdewetten zu den Aufgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Erlaubnisinhaber und deren Veranstaltung von den genannten Glücksspielformen werden kontinuierlich und anlassbezogen geprüft. Darüber hinaus sind Maßnahmen wegen festgestellter Verstöße sowie die Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 28a GlüStV 2021 Teil der Aufgaben.
Voraussetzung für die Veranstaltung Sportwetten (Sportart, Wettbewerbe, Wettmärkte)
Sportwetten dürfen nur angeboten werden, wenn sie nach Art und Zuschnitt vorher behördlich erlaubt worden sind. Eine Ausnahme gilt für in den nachfolgenden Listen aufgeführten, in der Vergangenheit erlaubten Sportwetten, die angeboten werden dürfen, wenn auf Anzeige der Absicht zum Angebot die Behörde nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen hat.
Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Möchte ein Anbieter von Sportwetten im Internet mit seinem Angebot über die in der Liste aufgeführten Wetten hinausgehen, so ist die jeweilige Wette gem. § 21 Abs. 5 Satz 2 GlüStV 2021 zu beantragen. Erst nach positiver Entscheidung über diesen Antrag darf die Wette von der Erlaubnisinhaberin angeboten werden.
Sportereignisse und Wettmärkte
Hier geht es zum Downloadbereich.
