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FAQ für Spielende: LUGAS

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Länderübergreifendes

Glücksspielaufsichtssystem

Limit- und Aktivitätsdatei

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FAQ: LUGAS

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Häufig gestellte Fragen zur Limit- und Aktivitätsdatei aus Sicht der Spielenden

im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen zur LUGAS Limit- und Aktivitätsdatei tauchen gewisse Fragestellungen immer wieder auf. Auf diese häufigen Fragen erhalten Sie im folgenden Überblick Antworten. Bitte lesen Sie sich diese zunächst aufmerksam durch. Im letzten Abschnitt wird beschrieben, in welchen Einzelfällen darüber hinaus eine Hilfestellung durch die Behörde erfolgen kann. In diesen Fällen  dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Allgemeine Informationen zum LUGAS Auswertesystem der Safes Server und den LUGAS Zentraldateien finden Sie unter Verpflichtende IT-Systeme für Veranstalter Glücksspielen.

Im diesem FAQ geht es vor allem um spezifische Fragen zum Einzahlungslimit, Umgang mit persönlichen Daten und Funktionen von LUGAS:

  • Wieso habe ich ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit? Kann ich dieses Limit löschen lassen?

    Das individuelle monatliche anbieterübergreifende Einzahlungslimit nach § 6c GlüStV 2021 ist gesetzlich vorgeschrieben und daher verpflichtend für die Teilnahme an bestimmten Glücksspielformen im Internet. Die Gründe für die Einführung einer solchen Einzahlungslimitierung können Sie den Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 entnehmen.

  • Welches Limit habe ich?

    Dieser Umstand sollte Ihnen bekannt sein, da Sie das Limit selbst gesetzt haben müssen. Dies erfolgte im Rahmen der Registrierung oder einer nachträglichen Aufforderung. In der Regel wird das Limit zwischen 1 € und 1.000 € liegen. Informationen zu einer möglichen Erhöhung des Einzahlungslimits finden Sie in usnerem FAQ "Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit".

    Im Ausnahmefall kann die Behörde unter Nennung der unten angeführten Informationen (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“) das Limit mitteilen. Eine Mitteilung ist nur unter Nennung dieser Informationen möglich.

  • Kann die Behörde mein Limit ändern?

    Eine Limitänderung durch die Behörde kann nicht erfolgen. Sie können dies aber jederzeit bei jedem erlaubten Anbieter vornehmen. Wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Anbieters, falls Sie die Option in Ihren Kontoeinstellungen nicht finden können.

  • Wie lange dauert eine Limitänderung?

    Eine Verringerung des Limits wird sofort wirksam. Eine Erhöhung des Limits greift erst nach einer Frist von 7 Tagen. Juristisch wird diese Frist so errechnet, dass die Erhöhung mit Ablauf des siebten Tages nach dem Tag der Limiterhöhung, also unmittelbar nach 24:00 Uhr, wirksam wird. Beide Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben.

  • Was kann ich tun, wenn meine Limitänderung nicht wirksam wird?

    In erster Linie müssen Sie das anbieterübergreifende Einzahlungslimit ändern. Dies ist nicht mit den anbieterbezogenen Einzahlungs-, Einsatz- oder Verlustlimits gleichzusetzen. Diese Limits sind nicht Bestandteil der Aufsicht der Limitdatei. Wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Anbieters, falls Sie die Option in Ihren Kontoeinstellungen nicht finden können.

    Im Ausnahmefall kann die Behörde unter Nennung der unten angeführten Informationen (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“) überprüfen, ob der Veranstalter das Limit ordnungsgemäß übermittelt hat. Eine Mitteilung ist nur unter Nennung dieser Informationen möglich. Zusätzlich ist ein Screenshot der durch den Anbieter bestätigten Limitänderung zu übermitteln. Übermitteln Sie bitte auch ein ausdrückliches Einverständnis, dass sich die Behörde unter Nutzung Ihrer Daten zur Klärung des Falles ggf. an den Veranstalter wenden darf.

    Hinweis: Da es sich um ein anbieterübergreifendes Limit handelt, kann das Limit auch bei jedem Anbieter geändert werden. Es besteht somit keine Gewähr, dass Angaben  der Veranstalter zur Höhe Ihres Einzahlungslimits noch aktuell sind.

  • Was kann ich tun, wenn mir der Veranstalter kein erhöhtes Limit gewährt?

    Die Erteilung von erhöhten Limits obliegt genauso wie die Setzung und Änderung des anbieterübergreifenden Limits ausschließlich dem Anbieter. Es gibt keine Handhabe der Behörde gegenüber den Veranstaltern erhöhte Limits für Spieleende durchzusetzen.  Diese Entscheidung trifft ein Veranstalter allein. Bitte übersenden Sie keine Kontoauszüge, sonstige Einkommensnachweise oder Personaldokumente an die Behörde. Diese werden ohne nochmalige Rückmeldung gelöscht.

  • Wieso kann ich in diesem Monat keine Einzahlungen mehr vornehmen?

    In diesen Situationen sind eine oder mehrere der folgenden Gründe die Ursache für das bestehende Problem:

    • Sie haben durch Ihre Einzahlungen Ihr anbieterübergreifendes Limit erreicht: Das anbieterübergreifende Limit wird jeweils am Monatsersten zurückgesetzt. Unbeachtlich sind Anzeigen der Veranstalter, dass Sie noch über einen Restbetrag verfügen. Diese Anzeigen können allein schon deshalb im Einzelfall inkorrekt sein, weil der Veranstalter diesen Umstand gar nicht kennen kann. Er verfügt schließlich nicht über die Information, ob und welcher Höhe Sie bei anderen Veranstaltern Einzahlungen getätigt haben.
    • Es werden auch fehlgeschlagene Einzahlungen (Abbruch durch schlechte Internetverbindung, gesperrter Zahlungsweg, gescheiterter Login etc.) erfasst, durch welche Ihr Limit ausgeschöpft werden kann. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Veranstalter hat aber die Möglichkeit, dies durch eine entsprechende Gestaltung der Zahlungsabwicklung zu verhindern.
    • Sie gehen von einem anderen anbieterübergreifenden Einzahlungslimit aus, als es tatsächlich für Sie aktuell im System hinterlegt worden ist. Setzen Sie bei Ihrem Veranstalter Ihr gewünschtes Limit. Wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Anbieters, falls Sie die Option in Ihren Kontoeinstellungen nicht finden können. Im Ausnahmefall kann die Behörde unter Nennung der unten angeführten Informationen (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“) überprüfen, ob der Veranstalter das Limit ordnungsgemäß übermittelt hat. Eine Mitteilung ist nur unter Nennung dieser Informationen möglich. Zusätzlich ist ein Screenshot der durch den Anbieter bestätigten Limitänderung zu übermitteln. Übermitteln Sie bitte auch ein ausdrückliches Einverständnis, dass sich die Behörde unter Nutzung Ihrer Daten zur Klärung des Falles ggf. an den Veranstalter wenden darf.
  • Wann wird das Limit zurückgesetzt? Wann kann ich wieder einzahlen?

    Das Limit gilt monatlich. Ab dem ersten Tag eines Monats steht der gesamte Betrag wieder zur Verfügung.

  • Wieso werden auch fehlgeschlagene Einzahlungen berücksichtigt?

    Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Als ausführende Verwaltungsbehörde sind wir an diese Gesetze gebunden. Es besteht kein Spielraum. Sie können die Hintergründe zu den Erwägungen des Gesetzgebers den Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 entnehmen.

  • Können fehlgeschlagene Einzahlungen korrigiert werden?

    Nein. Als ausführende Verwaltungsbehörde sind wir an die Gesetze gebunden. Es besteht kein Spielraum.

  • Wie kann ich einen älteren Sachverhalt aufklären lassen?

    Grundsätzlich liegen immer nur die aktuellen Daten eines Monats im System vor. Insbesondere registrierte Einzahlungen eines vergangenen Monats sowie eine Historie der Limits und Aktivitäten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr ersichtlich. Einen genaueren Überblick über die datenschutzrechtlichen Erwägungen finden Sie in den zum Download zur Verfügung stehenden Datenschutzhinweisen.

  • Wieso genügen Ihnen nicht meine persönlichen Daten zum Einblick ins System?

    Wie Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen können, liegen Ihre Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich pseudonymisiert vor.

    Die Behörde kennt Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsname, Geburtsort, Adresse) nicht und diese müssen auch nicht separat übermittelt werden. Aus diesen Daten wird lediglich das Pseudonym erstellt. Dieses wird im System hinterlegt und lässt keine Rückschlüsse auf die Daten zu, aus denen es erstellt wurde. Ein Einblick ins System ist nur durch Übermittlung der unten angeführten Daten möglich (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“).

  • Wieso bin ich laut der Aussage meines Veranstalters noch bei einem anderen Veranstalter aktiv? Wieso kann ich nicht spielen?

    In diesen Situationen sind eine oder mehrere der folgenden Gründe die Ursache für das bestehende Problem:

    • Sie sind noch bei einem anderen Veranstalter in der Aktivitätsdatei aktiv gesetzt. Überprüfen Sie zunächst alle Apps sowie Browser-Tabs und -Fenster auf allen Endgeräten im Hinblick auf den letzten Veranstalter, bei welchem Sie gespielt haben. Veranstalter sind verpflichtet Sie auf Ihr Verlangen inaktiv zu setzen. Wenden Sie sich bitte an den Support, falls die Sie die Option in Ihren Kontoeinstellungen nicht finden können.
    • Auf Grund eines internen Fehlers in der Sphäre des Veranstalters kann dieser Sie nicht aktiv setzen und gibt eine falsche oder missverständliche Fehlermeldung zurück. In erster Linie wenden Sie sich bitte immer an den Support Ihres Veranstalters.

      Sollte trotz aller Bemühungen keine Klärung der Situation erfolgen, so kann die Behörde im Ausnahmefall unter Nennung der unten angeführten Informationen (siehe „Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers“) überprüfen, bei welchem Veranstalter Sie noch aktiv gesetzt sind. Eine Mitteilung ist nur unter Nennung dieser Informationen möglich. Zusätzlich ist ein Screenshot der beim Veranstalter angezeigten Fehlermeldung samt Datum und Uhrzeit des Auftretens zu übermitteln. Übermitteln Sie bitte auch ein ausdrückliches Einverständnis, dass sich die Behörde unter Nutzung Ihrer Daten zur Klärung des Falles ggf. an den Veranstalter wenden darf.

  • Was kann ich tun, wenn die obigen Ausführungen nicht zur Lösung meines Problems geführt haben?

    Wenn nach wie vor ein nicht nachvollziehbares Verhalten der Anbieter in Bezug auf mein Einzahlungsverhalten zu beobachteist, kann die Behörde im Ausnahmefall unter Nennung der unten angeführten Informationen der Ursache des Problems nachgehen. Wichtig für die Aufklärung ist zudem eine detaillierte und chronologische Darstellung des Sachverhaltes.

Einblick in den persönlichen Datensatz eines Spielers

Eine Hilfestellung durch die Behörde kann in den genannten Fällen ausschließlich nur unter Übermittlung der folgenden Informationen erfolgen:

  • Namen eines jeden Veranstalters, bei welchem ein Problem vorliegt,
  • Spieler-ID bei jedem Anbieter.

Die Spieler-ID ist nicht Ihr Nutzername und auch nicht Ihre E-Mail-Adresse. Es handelt dabei um eine Kombination aus maximal 127 Zeichen. Erlaubt sind dabei die Zeichen „a“ bis „z“, „A“ bis „Z“, „0“ bis „9“, „_“, „\“ und „.“. Zumindest bei den Veranstaltern für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker müssen Sie diese Kennung in Ihrem Profil finden können. Viele Veranstalter bezeichnen diese Kennung als LUGAS-ID oder benutzen andere, ähnlich lautende Bezeichnungen. Wenden Sie sich bitte in jedem Fall an den Support Ihres Anbieters, falls Sie die Option nicht finden können. Nur der Veranstalter kennt Ihre ID.

Downloadbereich / Formulare

English Version: FAQ Cross-federal state gambling supervision system LUGAS

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FAQ für Spielende: Teilnahme an spanischer Weihnachtslotterie „El Gordo“ aus Deutschland ist illegal

Frau mit verbundenen Augen und Waagschalen in den Händen
Illegales Glücksspiel erkennen
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FAQ für Spielende

FAQ: Illegales Glücksspiel erkennen

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Teilnahme an spanischer Weihnachtslotterie „El Gordo“ aus Deutschland ist illegal

Die GGL warnt vor einer Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ aus Deutschland. Jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit, besonders im November und Dezember, steigt das Online-Werbeaufkommen für die sogenannte spanische Weihnachtslotterie El Gordo deutlich an. Viele dieser Angebote richten sich gezielt an Personen mit Wohnsitz in Deutschland, obwohl die Teilnahme aus Deutschland nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) illegal ist.

Aufgrund des erhöhten öffentlichen Interesses und der Nachfrage beantwortet die GGL in diesem FAQ Fragen zur Teilnahme an „El Gordo“ und zu möglichen Konsequenzen.

In diesem FAQ werden folgende Fragen beantwortet:

  • Warum ist die Teilnahme an „El Gordo“ aus Deutschland verboten?

    Bereits 2023 informierte die GGL in einer Pressemitteilung darüber, dass Online-Angebote zur Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie „El Gordo“ nicht legal sind.

    Anstelle einer Teilnahme an der offiziellen Lotterie wird bei Online-Angeboten aus Deutschland lediglich auf deren Ausgang gegenüber einem privaten Drittanbieter gewettet. Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen staatlichen Lotterieveranstalter kommt dabei nicht zustande. Nach den Regelungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) sind derartige „Zweitlotterien“ nicht erlaubnisfähig und somit illegal.

  • Wie funktioniert die „El Gordo“-Lotterie?

    Bei „El Gordo“ (auf Deutsch: „der Dicke“) handelt es sich um die größte Lotterie Spaniens, deren größte Sonderziehung „Lotería de Navidad“ kurz vor Weihnachten in Madrid stattfindet. Sie gilt als eine der traditionsreichsten und größten Lotterien weltweit.

    In Spanien ist die Teilnahme an der Lotterie, bei der einzelne Lose mit potenziellen Gewinnzahlen gekauft werden, legal und in der Bevölkerung aufgrund der hohen Jackpotsumme, die insgesamt mehrere Millionen, teilweise Milliarden Euro umfasst, sehr beliebt. Anders als bei vielen Lotterien in Deutschland gewinnen hier direkt einzelne Losnummern. Jedes Los trägt eine Nummer zwischen 00000 und 99999 und kann tausendfach verkauft werden. Die Höhe des Gewinns für die einzelnen Nummern wird am Tag der Weihnachtsverlosung gezogen.

    Wichtig: Diese Lotterie ist nur innerhalb Spaniens und nach spanischem Recht legal.

    Eine Teilnahme am Angebot der Weihnachtslotterie „El Gordo“ im Internet ist in Deutschland verboten.

  • Kann man aus Deutschland bei El Gordo spielen?

    Die Teilnahme an der spanischen Weihnachtslotterie ist in Deutschland nicht erlaubt. Trotz des Verbots gibt es illegale Glücksspielanbieter wie beispielsweise Lottoland (Deutsche Lotto- und Sportwetten Ltd.) oder Lottohelden (Deutsche Lotto- und Toto-Agentur Ltd.), die eine Online-Teilnahme an „El Gordo“ bewerben und anbieten. Diese Glücksspielangebote sind illegal.

    In Deutschland ist nach § 284 StGB nicht nur das Veranstalten von illegalem Glücksspiel strafbar, sondern auch die Teilnahme.

    In unseren FAQ-Bereich „FAQ-Bereich: Illegales Glücksspiel“ sind ausführliche Informationen zur Teilnahme an illegalen Glücksspielangeboten zu finden.

    Gegen illegale Anbieter und Werbung dafür geht die GGL mit allen ihr zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Instrumenten vor. Ganz ausführlich wird die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel auf unserer Seite „Unerlaubtes Glücksspiel: Informationen, Vollzugsinstrumente und Erfolge der GGL“ erläutert.

  • Wie kann man bei El Gordo mitmachen?

    Eine legale Teilnahme aus Deutschland an der spanischen Weihnachtslotterie ist nicht möglich. Zwar können nach spanischem Recht Lose für die Lotterie aus anderen Ländern als Spanien und auch online erworben werden, doch gilt für Spielende in Deutschland das deutsche Glücksspielrecht (GlüStV 2021). Nach § 3 Abs. 4 GlüStV 2021 gilt ein Glücksspiel dort „veranstaltet“ oder „vermittelt“, wo dem Spielenden die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird.

    Bei Online-Angeboten aus Deutschland erwerben Teilnehmende statt echter Lose der offiziellen spanischen Lotterie lediglich Wetten auf den Ausgang der Ziehung. Diese Angebote werden als sogenannte Zweitlotterien bezeichnet. Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen staatlichen Lotterieanbieter kommt dabei nicht zustande.

    Nach deutschem Recht (§ 4 GlüStV 2021) sind solche Zweitlotterien nicht erlaubnisfähig und somit illegal.

  • Ist El Gordo bei Lottoland erlaubt?

    Der Anbieter mit dem Angebot auf lottoland.com hat keine Erlaubnis zum Vermitteln oder Veranstalten von Online-Glücksspielen innerhalb Deutschlands. Sogenannte „Zweitlotterien“ sind nach Glücksspielstaatsvertrag 2021 generell nicht erlaubnisfähig. Der Anbieter mit der Website lottoland.com steht nicht auf der amtlichen Whitelist und ist somit illegal. Das Anbieten oder Vermitteln illegaler Glücksspiele ist gem. § 284 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

  • Was passiert, wenn man bei El Gordo mitmacht?

    Da eine legale Teilnahme aus Deutschland an der Weihnachtslotterie „El Gordo“ nicht möglich ist, nehmen viele Personen (häufig unwissentlich) Angebote illegaler Zweitlotterien wahr. Anstelle einer Teilnahme an der offiziellen spanischen Lotterie wird lediglich auf deren Ausgang gegenüber einem privaten Drittanbieter gewettet. Ein Vertragsverhältnis mit dem staatlichen Lotterieveranstalter kommt dabei nicht zustande.

    Die Teilnahme an illegalen Glücksspielangeboten ist nach § 284 StGB nicht nur strafbar, sondern kann weitere Risiken mit sich bringen, wie ausbleibende Gewinnauszahlungen, manipulierte Spiele, unsichere Transaktionen und Missbrauch sensibler Daten. Weitere Informationen zu illegalem Glücksspiel finden Sie in unserem FAQ-Bereich Illegales Glücksspiel: Teilnahme, Risiken, Strafen.

  • Welche Lotterien kann man aus Deutschland spielen?

    Alle erlaubten Lotterien und Vermittler in Deutschland sind inklusive ihrer Internetseiten auf der amtlichen Whitelist auf der Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zu finden. Dazu gehören Soziallotterien, staatliche Klassenlotterien (GKL), Lotterieeinnehmer der GKL, staatliche Lotterien des DLTB, Sparlotterien und gewerbliche Spielvermittler.

Fazit: Teilnahme an "El Gordo" aus Deutschland illegal

Die spanische Weihnachtslotterie El Gordo fasziniert jedes Jahr Millionen Menschen – doch eine legale Teilnahme aus Deutschland ist nicht möglich.

Die GGL rät dringend davon ab, auf Online-Angebote zu reagieren, die eine Teilnahme an „El Gordo“ versprechen. Diese sind nicht erlaubt und damit illegal und riskant.

Die GGL geht konsequent gegen illegale Glücksspielangebote und Werbung dafür vor.

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FAQ für Spielende: Identifizierung von unerlaubtem Glücksspiel

Frau mit verbundenen Augen und Waagschalen in den Händen

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FAQ für Spielende

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FAQ für Spielende

FAQ: Illegales Glücksspiel erkennen

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Wie können VerbraucherInnen legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet unterscheiden?

Online-Glücksspielanbieter mit einer staatlichen Erlaubnis aus Deutschland sind auf der amtlichen Whitelist aufgeführt. Gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 wird diese Whitelist seit 1.1.2023 durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht und aktualisiert.

Die Whitelist führt auch Glücksspielangebote auf, die nicht unter der Aufsicht der GGL, sondern unter der Aufsicht anderer deutscher Glücksspielaufsichten stehen. Dazu gehören u. a. auch Lotterien des deutschen Lotto-Toto-Blocks oder Casinospiele in Spielbanken.

Alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, sind illegal. VerbraucherInnen müssen sich daher durch einen Blick auf die amtliche Whitelist informieren, ob der betreffende Glücksspielanbieter über eine staatliche Erlaubnis verfügt.

In diesem FAQ werden folgende Fragen beantwortet:

  • Gibt es noch andere Möglichkeiten, außer dem Blick auf die amtliche Whitelist, um zu erkennen, ob ein Online-Glücksspielanbieter legal ist?

    Die Homepage des Glückspielanbieters bietet häufig eine Antwort: Alle Anbieter mit legalen Glücksspielangeboten im Internet sind dazu verpflichtet, auf der Startseite ihrer Webseite aufzuführen, dass sie über die staatliche Erlaubnis der GGL verfügen.

    Damit VerbraucherInnen legale Glücksspielangebote im Internet noch einfacher erkennen können, stellt die GGL den von der Behörde erlaubten und beaufsichtigten Anbietern ergänzend für die Erlaubnisinformation in Schriftform das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ zur Verfügung:

    Der sicherste Weg bleibt jedoch der Blick in die amtliche Whitelist.

  • Wo erfahren VerbraucherInnen, ob ein Glücksspielanbieter bereits einen Erlaubnisantrag für sein Glücksspielangebot gestellt hat?

    Auch wenn ein Glücksspielanbieter bereits einen Erlaubnisantrag gestellt hat, bleibt sein Angebot solange illegal, bis der Erlaubnisantrag geprüft und genehmigt ist und der Anbieter in die Whitelist aufgenommen wurde.

    Aus Datenschutzgründen dürfen die zuständigen Behörden keine Angaben dazu machen, ob ein Anbieter einen Erlaubnisantrag gestellt hat

    VerbraucherInnen können jedoch direkt beim Glücksspielanbieter nachfragen.

  • Welche Konsequenzen kann das Spielen von illegalen Glücksspielangeboten im Internet nach sich ziehen?

    Das Spielen von Glücksspielangeboten im Internet, für die keine Erlaubnis erteilt worden ist, ist illegal. Wer vorsätzlich an diesen Glücksspielen teilnimmt, macht sich strafbar. Deshalb ist es wichtig, sich über die legalen Angebote zu informieren.

    Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ermittelt illegale Glücksspielangebote und teilt ihre Erkenntnisse den zuständigen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden mit. Diese nehmen dann eigene Ermittlungen auf. In diesem Rahmen ist nicht auszuschließen, dass auch einzelne SpielerInnen in den Fokus geraten.

    Illegales Glücksspiel ist nicht nur strafbar, es birgt auch ein erhebliches Risiko für Spielmanipulation und die Entwicklung von Glücksspielsucht.

    Im Gegensatz zu illegalen Angeboten können sich Spielende bei erlaubten Glücksspielanbietern darauf verlassen, dass die strengen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 an den Jugend- und Spielerschutz eingehalten und ab 1.1.2023 durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder beaufsichtigt werden. Die GGL kontrolliert zum Beispiel die Einhaltung der sogenannten Sozialkonzepte, welche durch die erlaubten Glücksspielanbieter standardisiert umgesetzt werden müssen und dem Spielerschutz dienen, zum Beispiel durch Früherkennung und Frühintervention.

  • Wo finde ich Hilfe, wenn ich selbst spielsüchtig bin oder weiß / die Vermutung habe, dass Angehörige eine Spielsucht entwickelt haben?

    Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben, finden Sie ein umfangreiches Beratungs-und Hilfsangebot auf www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de.

    Auch bem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Die Seite www.check-dein-spiel.de des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht.

    Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1 37 27 00 bietet das BIÖG eine Telefonberatung zur Glücksspielsucht an. (Mit Unterstützung des DLTB)

    Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erhalten Sie

    • gezielte Auskunft und Aufklärung über Glücksspielsucht,
    • Informationen und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort,
    • konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.

    Weitere Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Suchthilfeverzeichnis - DHS.

  • Müssen legale Anbieter ihren Firmensitz in Deutschland haben?

    Nein. Entscheidend ist, dass sich das Angebot an Spielende in Deutschland richtet. Anbieter mit einer staatlichen Erlaubnis in Deutschland dürfen ausschließlich die Webseiten Domain „.de“ verwenden. Bei Angeboten, deren Domains nicht auf „.de“ enden, handelt es sich immer um in Deutschland unerlaubte Glücksspielangebote.

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Jährliche Berichte, Broschüren und Marktmonitor der GGL

Hier finden Sie alle Publikationen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Dazu gehören jährliche Berichte aber auch Broschüren. Darüber hinaus veröffentlich die GGL hier Zahlen/ Daten / Fakten zum deutschen Glücksspielmarkt. Ziel ist es für Transparenz in unseren Vorgehensweisen zu sorgen und eine faktenbasierte Diskussion zum deutschen Glücksspielmarkt zu ermöglichen.

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  • Weitere Publikationen

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  • Marktmonitor

    Zahlen/ Daten / Fakten zum deutschen Glücksspielmarkt

    Spiel- und Wetteinsätze der Veranstalter und Vermittler

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