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Information zu Methoden von Screening-Instrumenten zur Messung einer potenzieller Glücksspielstörung

Information zu Methoden von Screening-Instrumenten

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zur Messung einer potenzieller Glücksspielstörung

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Messung einer potenzieller Glücksspielstörung

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In wissenschaftlichen Studien erfolgen Untersuchungen potenzieller Glücksspielstörungen und Prävalenzschätzungen anhand verschiedener Methoden. Nachstehend werden diese Methoden kurz vorgestellt und deren Aussagekraft eingeordnet.

1.Vorbemerkung: Unterschied zwischen der Diagnose einer Glücksspielstörung und einem Screening auf eine mögliche Glückspielstörung

Screening- und diagnostische Verfahren verfolgen unterschiedliche Ziele und besitzen verschiedene Aussagekräfte. Dadurch unterscheiden sie sich in ihrer Genauigkeit hinsichtlich des tatsächlichen Vorliegens einer Glücksspielstörung deutlich voneinander. Dieser Unterschied wird vorab dargestellt, da er für das Verständnis der Einordnung aller Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Literatur notwendig ist.

Diagnose einer Glücksspielstörung

Ein Screening dient dazu, in einer größeren Gruppe, ohne den Aufwand einer individuellen persönlichen Diagnose, eine mögliche Störung körperlicher oder psychischer Art zu erfassen, häufig als Reihenuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen. Diese Gruppen können zum Beispiel die Erstaufnahmen in einer Beratungsstelle sein, aber auch Untersuchungen in Teilen oder in der ganzen Bevölkerung. Ein Beispiel ist die Untersuchung auf Brustkrebs, bei der nach einem ersten Hinweis eine genaue diagnostische Untersuchung erfolgt. Ziel eines Screenings ist es also immer, möglichst alle möglicherweise betroffenen Personen zu erfassen (Vermeidung falsch-negative Screening Befunde), während falsch-positive Befunde in der anschließenden diagnostischen Untersuchung korrigiert werden können.

Es gibt keinen Screening Fragebogen (oder ein anderes Erfassungsinstrument), der so genau ist wie eine diagnostische Untersuchung. Die Qualität eines Screening Fragebogens definiert sich über den Anteil falsch positiver und falsch negativer Befunde, wobei erstere strukturell häufiger auftreten und akzeptiert werden, da sie durch die anschließende differenzierte Diagnostik korrigiert werden. Grundlage von Screening Fragebogen in diesen Zusammenhang sind entweder die diagnostischen Instrumente ICD und DSM selbst oder daraus abgeleitete bzw. völlig unabhängig davon entwickelte Fragebogen. Werden ICD oder DSM verwendet, müssen die diagnostischen Kriterien immer leicht umformuliert/ergänzt oder erläutert werden, weil die technisch-wissenschaftliche Sprache der kurz formulierten einzelnen diagnostischen Kriterien für Fachpersonen gedacht sind, aber für befragte Laien nicht leicht verständlich sind.

Abschließend folgender Hinweis zur methodischen Güte der Screening Instrumente in deutschen Übersetzungen: Es gibt für kein Instrument eine validierte deutsche Übersetzung, weiterhin werden die Instrumente, vor allem der Stinchfield, teilweise nur mit reduzierter Item Anzahl (ohne doppelte Operationalisierung) erhoben. Hierfür wurden die psychometrischen Eigenschaften noch nicht überprüft.  Dennoch eignen sich Screeningverfahren als orientierende Hilfsmittel und geeignete Arbeitsinstrumente, um erste Hinweise und Signale zu liefern, ersetzen aber keine Diagnose. Sie sind schnell, vielfältig einsetzbar und sensibel für mögliche Auffälligkeiten. Diese lassen sich im weiteren diagnostischen Prozess gut integrieren, wenn weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Fazit

Screening Fragebogen sollten idealerweise immer in Untersuchungen an nachfolgenden klinischen Diagnosen überprüft werden, um die Rate falsch positiver und falsch negativer Einstufungen zu erfassen und die Güte eines Screenings einzuschätzen. Dies geht in Reihenuntersuchungen, aber nicht bei Bevölkerungsumfragen, da hier keine diagnostische Genauigkeit, sondern Screeningwerte ermittelt werden. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele und erlauben unterschiedliche Aussagen. Deshalb müssen Ergebnisse aus bevölkerungsbezogenen Studien immer entsprechend Vorsicht formuliert bzw. methodisch eingeordnet werden. Es geht also nicht um „riskant Spielende“ oder „Personen mit einer Glücksspielstörung“, sondern um „vermutlich/ wahrscheinlich riskant Spielende“ oder „Personen mit einer möglichen/vermutlichen/ wahrscheinlichen Glücksspielstörung“.

2.Übersicht über gängige Screening Fragebogen

The Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, Fifth Edition (DSM-5)

DSM-basierte Screening-Instrumente zur Erfassung von Glücksspielstörungen orientieren sich an den diagnostischen Kriterien des DSM-5, das seit 2013 den internationalen Standard in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Diagnostik darstellt und das frühere DSM-IV abgelöst hat. Das DSM-5 definiert neun Kriterien für eine Glücksspielstörung, wobei die Diagnose gestellt wird, wenn innerhalb der letzten 12 Monate mindestens vier Kriterien erfüllt sind. Zudem erfolgt eine Einteilung in die Schweregrade leicht (4–5 Kriterien), mittel (6–7 Kriterien) und schwer (8–9 Kriterien). Einstufungen der Personen mit 1-3 Kriterien in eine gesonderte Gruppe mit einem möglichen problematischem Spielverhalten, z.B. als riskant Spielende, ist mit Zurückhaltung zu interpretieren, da es keine Evidenz dazu gibt, dass solche Personen in der Folgezeit tatsächlich ein höheres Risiko für die Entwicklung einer Glücksspielstörung aufweisen.

Stinchfield Screening Fragebogen auf der Basis von DSM-IV

Auf Grundlage der diagnostischen Kriterien des DSM-IV entwickelte Stinchfield (2002) ein international etabliertes Screening-Instrument zur Erfassung pathologischen Glücksspielverhaltens. Dieses Instrument operationalisiert die damals zehn DSM-IV-Kriterien mithilfe von insgesamt 19 Items. Ziel der Mehrfachitem-Operationalisierung ist es, die diagnostischen Merkmale präziser abzubilden und insbesondere in epidemiologischen Studien eine valide Identifikation möglichen problematischen bzw. pathologischen Glücksspielverhaltens zu gewährleisten. Im deutschsprachigen Raum kamen verschiedene Übersetzungen bereits häufiger zur Anwendung (Bühringer et al., 2007; Buth & Stöver, 2008; Kalke et al., 2011; Kalke et al., 2018; Sassen et al, 2011;). Nach der Revision zum DSM-5, die mit der Herausnahme des Kriteriums zur illegalen Geldbeschaffung für das Glücksspiel verbunden war, wurde das Instrument entsprechend von 19 auf 17 Items angepasst (Sleczka et al., 2015; verwendet u.a. für die Fragebogen der aktuellen Glückspielsurveys 2021, 2023 und 2025). Solche DSM-basierten Screenings gelten als diagnostisch nah an klinischen Kriterien und werden daher häufig in Forschung und Praxis für Screening Zwecke eingesetzt.

South Oaks Gambling Screen (SOGS)

Der SOGS Fragebogen ist ein international weit verbreitetes und evaluiertes Screening-Instrument. Er ist inhaltlich an Fragen der Gamblers Anonymous sowie den diagnostischen Kriterien des DSM-III-R orientiert (Cremer et al., 2001). Der SOGS weist in klinischen Stichproben (Behandlungsfälle) eine gute Sensitivität und Spezifität auf, führt jedoch bei Prävalenzschätzungen in der Allgemeinbevölkerung zu einer hohe Rate falsch positiver Fälle (etwa 50 %), d.h., viele Personen ohne klinisch relevante Probleme werden als pathologisch klassifiziert und der Anteil somit überschätzt (Stinchfield, 2000). Daher sollte der SOGS in der Allgemeinbevölkerung nicht bzw. nicht ohne Anpassung oder ergänzende diagnostische Verfahren verwendetet werden. Darüber hinaus stimmen einige Items nicht mehr hinreichend mit den aktuellen diagnostischen Kriterien (DSM) überein.

Problem Gambling Severity Index (PGSI)

Der Problem Gambling Severity Index (PGSI; Ferris & Wynne, 2001) ist ein international weit verbreitetes Screening-Instrument zur Erfassung der Ausprägung problematischen Glücksspielverhaltens in der Allgemeinbevölkerung. Er ist Teil des Canadian Problem Gambling Index und wurde speziell für epidemiologische Studien entwickelt. Der PGSI umfasst neun Items, die sowohl Verhaltensaspekte (z. B. Kontrollverlust, finanzielles Hinterherjagen von Verlusten) als auch negative Konsequenzen des Glücksspiels (z. B. Schuldgefühle oder finanzielle Probleme) abbilden. Die Beantwortung erfolgt auf einer vierstufigen Skala (von „nie“ bis „fast immer“), aus der ein Summenwert gebildet wird, und ermöglicht die Einteilung in vier Risikogruppen: nicht-problematisches Spielverhalten, geringes Risiko, moderates Risiko und problematisches Glücksspielverhalten. Der PGSI gilt als reliables und valides Instrument und wird aufgrund seiner guten psychometrischen Eigenschaften und seiner Eignung für Bevölkerungsstudien international häufig eingesetzt, ist aber in der Konstruktion der Items nicht mit der DSM-Struktur vergleichbar.

Literaturverzeichnis

Bühringer, G., Kraus, L., Sonntag, D., Pfeiffer-Gerschel, T. & Steiner, S. (2007). Patho-logisches Glücksspiel in Deutschland: Spiel- und Bevölkerungsrisiken. Sucht (53), 296-308.

Buth, S. & Stöver, H. (2008). Glücksspielteilnahme und Glücksspielprobleme in Deutsch-land: Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Suchttherapie (9), 1-9.

Cremer, J., Zorawski, M., & Iver, H. (2001). South Oaks Gambling Screen (SOGS) Und Pathological Gambling Modification of the Yale-Brown Obsessive-Compulsive Scale (PG-YBOCS). Autorisierte Deutsche Übersetzung Und Bearbeitung. Hamburg [Authorized German Translation and Editing. Retrieved March 7, 2018.

Ferris, J., and Wynne, H. (2001). The Canadian Problem Gambling Index: Final Report. Ot-tawa, ON: Canadian Centre on Substance Abuse.

Kalke, J., Buth, S., Rosenkranz, M., Schütze, C., Öchsler, H. & Verthein, U. (2011). Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich: Empirische Erkenntnisse zum Spielverhalten der Bevölkerung und zur Prävention der Glücksspielsucht, Lambertus, Freiburg. Kalke, J., Buth, S., Thon, N. & Wurst, F. M. (2018). Glücksspielverhalten der österreichischen Bevölkerung und ihre Akzeptanz von Spielerschutzmaßnahmen – Ergebnisse der Repräsentativbefragungen 2009 und 2015. Suchttherapie (19), 11-20.

Sassen M., Kraus L., Bühringer G., Pabst A., Piontek D., Taqi Z. (2011). Gambling among adults in Germany: Prevalence, disorder and risk factors. Sucht, 57, 249–257.

Sleczka, P., Braun, B., Piontek, D., Bühringer, G. & Kraus, L. (2015). DSM-5 criteria for gambling disorder: Underlying structure and applicability to specific groups of gamblers. Jour-nal of Behavioral Addictions (4), 226-235.

Stinchfield, R. (2002). Reliability, validity, and classification accuracy of the South Oaks Gambling Screen (SOGS). Addictive Behaviors (27), 1-19.

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Jährliche Berichte der GGL

Person tippt auf Laptop

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Jährliche Berichte

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Berichte der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Regelmäßig veröffentlicht die GGL Berichte über ihre Arbeit. So wird zum Beispiel in den Tätigkeitsberichten das grundlegende Vorgehen der Behörde erläutert und auf die Maßnahmen und Erfolge der vergangenen Geschäftsjahre zurückgeblickt.  Ein zentraler Bestandteil der Berichte ist die Analyse der Marktentwicklung, welche die Zahlen und Trends des deutschen Glücksspielmarktes, insbesondere im Internet, umfasst.

Zudem veröffentlicht die GGL verpflichtende Berichte wie Jahresabschluss- und Lageberichte und Corporate Governance Berichte.

Tätigkeitsberichte der GGL


Jahresabschluss- und Lageberichte der GGL


Corporate Governance Berichte

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Sicher online spielen im Internet

Sicher online spielen im Internet -

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Worauf Spielende bei Glücksspiel achten können

Sicher online spielen im Internet

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Welche gesetzlichen Vorgaben ermöglichen es, sicher online spielen zu können?

Um den Spielerschutz beim Online-Glücksspiel im Internet sicherstellen zu können, schreibt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen vor, die Glücksspielanbieter gewährleisten müssen.

Auch Spielende haben Möglichkeiten, ihr Spiel sicher und verantwortungsbewusst zu gestalten. In diesem FAQ können sich Interessierte darüber informieren, was sie selbst tun können, um sicher im Internet zu spielen:

  • Bei legalen Anbietern spielen

    Ob Virtuelles Automatenspiel, Online-Poker, Sportwetten, Lotterien usw. – Der wohl wichtigste Tipp ist: Wenn Sie online spielen möchten, vergewissern Sie sich, dass Sie bei legalen Anbietern spielen, denn diese müssen sich an die Spielerschutzmaßnahmen des GlüStV 2021 wie beispielsweise das Jackpotverbot, den Anschluss an das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem LUGAS, den Nachweis über Sozial- und Sicherheitskonzepte etc. halten. Die Einhaltung wird durch die GGL beaufsichtigt.

    Prüfen Sie vor Start des Spiels, ob es sich um legale Anbieter handelt, schnell und bequem mit einem Blick auf die amtliche Whitelist. Hier führt die GGL alle legalen Glücksspielanbieter im Internet auf.

  • Spielkonto sicher einrichten

    Um an einem Online-Glücksspielangebot im Internet teilnehmen zu können, müssen Spielende bei jedem Anbieter, bei dem sie an Glücksspielen teilnehmen möchten, ein Spielkonto mit ihren persönlichen Informationen errichten. Pro Anbieter kann jeweils nur ein Spielkonto eingerichtet werden.

    Ohne ein Spielkonto ist eine Spielteilnahme nicht möglich.

    Nicht teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Das Spielkonto dient der Identifizierung des Spielers, wodurch die Teilnahme minderjähriger und gesperrter Spieler von den Glücksspielen ausgeschlossen werden kann.

    Der Ausschluss von Minderjährigen erfolgt durch gesicherte Authentifizierungs- und Verifizierungsmaßnahmen. Eine entsprechende Liste findet sich auf der Seite der Kommission für Jugendmedienschutz, Stichwort Altersverifikation. Zur Sicherung sollen die persönlichen Daten jährlich überprüft und durch den Spielenden bestätigt werden. Auch bei Änderungen in den Zahlungsverbindungen erfolgt ein erneuter Abgleich der persönlichen Daten. Achten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit darauf, dass die Daten stets auf dem aktuellen Stand sind.

    Ist die Registrierung eines Spielkontos nicht vollständig abgeschlossen, muss dieses innerhalb von 72 Stunden verifiziert sein. Das vorläufige Einzahlungslimit beträgt dabei 100 Euro. Mögliche Gewinne können erst nach Abschluss der Registrierung ausgezahlt werden.

    Richten Sie Ihr Spielkonto gewissenhaft und vollständig ein. Spielen Sie nicht bei Anbietern, bei denen es möglich ist, ohne den Registrierungs- und Verifizierungsprozess zu spielen. Es handelt sich dabei womöglich um einen illegalen Anbieter und ein Spiel kann gefährliche rechtliche, wirtschaftliche und soziale Konsequenzen mit sich bringen. Haben Sie weitere Fragen, finden Sie Informationen dazu, ob und wie es möglich ist, illegales Glücksspiel zu erkennen, in unserem FAQ „Illegales Glücksspiel erkennen“.

  • Limits für den jeweiligen Anbieter festlegen (Anbieterbezogenes Limit)

    Im Spielkonto stehen dem Spielenden nach der Anmeldung vielfältige Funktionen und Einstellungen zur Verfügung. Spielende sollen jederzeit die Chance haben, ihr Guthaben, die gesamte Spielhistorie, Ein- und Auszahlungen, Änderungen der Limits etc. der letzten 12 Monate online einsehen können. Die Übertragung von Geld zwischen Spielkonten ist unzulässig.

    Die Spielenden müssen über die Summe von Einsätzen, Gewinnen und Verlusten der letzten 30 Tage informiert werden. Spielende müssen diese Information mit Kenntnisnahme bestätigen.

    Auf Anfrage kann jede Person kostenlos sämtliche Transaktionen ihres Spielkontos der letzten 12 Monaten beim Anbieter anfordern. Alle Beträge sind in Euro und Cent anzugeben.

    Spielende können ihre täglichen, wöchentlichen, monatlichen Einsatz-, Einzahlungs-, Verlustlimits wählen und festlegen. Nutzen Sie diese Möglichkeit für Ihre eigene Sicherheit.

    Bei Ausschöpfung des Limits ist keine Spielteilnahme mehr möglich. Wenn Personen ihr Limit verringern möchten, greift die Maßnahme sofort. Limiterhöhungen sind nach einer Frist von 7 Tagen möglich. Die Änderungen der personenbezogenen Daten und des Einzahlungslimits müssen vom Anbieter an die zentrale Limitdatei der GGL gemeldet werden.

  • Ein- und Auszahlungen koordinieren

    Einzahlungen auf das Spielkonto müssen unmittelbar gutgeschrieben und Auszahlungen unmittelbar abgezogen werden. Einzahlungen dürfen dabei nur von einem auf den Namen des Spielers lautenden Zahlungskonto (zum Beispiel von einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut) erfolgen. Anonyme Zahlungsmethoden (Gutscheine, Bargeld etc.) sind ausgeschlossen.

    Empfehlenswert ist die Nutzung der Funktion, Gewinne über einen bestimmten Betrag automatisch auszahlen zu lassen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, diese anzubieten.

    Bei Schließung des Spielkontos muss das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei an den Spieler überwiesen werden.

  • Nutzung des Panikbuttons

    Pathologisches Spielen oder Zwanghaftes Spielen ist als Abhängigkeitskrankheit - Gambling Disorder - offiziell anerkannt. Im ICD-10* ist pathologisches Spielen als abnorme Gewohnheitss und Störung der Impulskontrolle klassifiziert.

    Um aus der direkten Situation des Spielens entfliehen zu können, gibt es die Möglichkeit, den Panikbutton zu nutzen, den der Glücksspielanbieter zusätzlich zu der Möglichkeit der mehrmonatigen Selbst- und Fremdsperre ermöglichen muss. Dieser muss überall erkennbar und eindeutig dort angezeigt werden, wo eine Spielteilnahme möglich ist. Die Verpflichtung zur Anzeige des Panikbuttons gilt nur für Spielseiten, nicht für die allgemeine Startseite des Anbieters.

    Die Aktivierung des Panikbuttons führt zu einer kurzfristigen Sperre von 24 Stunden, die automatisch nach Ablauf der Zeit endet. Von dieser Funktion profitieren Spielende, die sich nur kurzfristig vom Spiel sperren lassen wollen.

    *ICD-10: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10,. Revision; herausgegeben von der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

  • Nutzung weiterer Sperrmöglichkeiten im Internet

    Die Glücksspielbetreiber müssen Informationen auf der Anbieter-Homepage über die Möglichkeit der Selbstsperre und Fremdsperre und deren Umsetzung bereitstellen.

    Es gibt das anbieter- und spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS, in dem alle Spielersperren erfasst werden. Die Verantwortung für OASIS liegt dauerhaft beim Regierungspräsidium Darmstadt.

    Selbstsperre

    Die Selbstsperre kann für mindestens 3 Monate beim Regierungspräsidium Darmstadt kostenlos beantragt werden. Der Anbieter hat auf seiner Internetseite über diese Sperrmöglichkeit zu informieren und ggf. auch den Antrag zur Verfügung zu stellen bzw. zu verlinken. Der Antrag kann im Auftrag des Spielenden durch den Anbieter an die zuständige Behörde weitergeleitet werden oder der Spieler stellt ihn direkt online bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt.

    Entsperrungen werden nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person beendet. Diese können nach Ablauf der Mindestdauer gestellt werden.

    Bei der Aufhebung einer Selbstsperre wird diese nicht vor Ablauf einer Woche nach der Eintragung der Entsperrung wirksam. Dem Antragsteller ist die Entsperrung mitzuteilen.

    Fremdsperre

    Die Fremdsperre kann von einem Dritten, z. B. Glücksspielanbietern, Verwandten oder Lebenspartnern von Spielenden beantragt werden. Fremdsperren haben eine Mindestdauer von 12 Monaten. Bei Fremdsperren bekommt die betroffene Person die Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Sperre in Kraft tritt. Bei einem Antrag auf Aufhebung einer Fremdsperre ist der Anbieter oder die dritte Person (die, die Fremdsperre beantragt hat) unverzüglich über den Eingang des Antrags und über die Möglichkeit einer erneuten Beantragung auf Fremdsperre zu informieren. Die Aufhebung einer Fremdsperre wird nach der Eintragung nicht vor Ablauf eines Monats wirksam. Damit sichergestellt ist, dass gesperrte Personen nicht am Glücksspielangebot teilnehmen, ist von den Anbietern regelmäßig ein Abgleich mit der OASIS Datei durchzuführen.

    Gesperrte Personen dürfen keine personalisierte Werbung erhalten, weder online im Netz noch per Post o. Ä. und dürfen auch nicht mit Boni oder Rabatten zur Rückkehr animiert werden.

Hier geht es zu Informationen und Hilfsangeboten rund um die Themen Glücksspielsucht und riskantes Spielverhalten

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Broschüren der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Broschüren und Publikationen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Broschüren und Publikationen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Broschüren und Publikationen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Broschüren und Publikationen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Broschüren

Die Broschüren der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder richten sich primär an VerbraucherInnen sowie an MitarbeiterInnen von Präventionseinrichtungen und sollen vornehmlich zur Aufklärung und Sensibilisierung hinsichtlich illegaler Glücksspielangebote, der damit verbundenen Risiken sowie Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 beitragen. 

Die Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen
des Glücksspielstaatsvertrages 2021

Diese Broschüre richtet sich an VerbraucherInnen sowie an MitarbeiterInnen von Präventions- und Beratungseinrichtungen. Sie bietet kompakte und verständliche Informationen zum Thema illegales Glücksspiel im Internet. 

Ziel ist es, die Orientierung im digitalen Glücksspielmarkt zu erleichtern. Es wird aufgezeigt, wie legale und illegale Angebote voneinander zu unterscheiden sind, welche Risiken mit illegalen Glücksspielen im Internet verbunden sein können und wie illegale Anbieter erkannt und gemeldet werden können.

Darüber hinaus erläutert die GGL die von illegalen Anbietern häufig verwendeten Marketing- und Bindungsstrategien, damit Spielende solche Mechanismen erkennen, vermeiden und im besten Fall melden können

Illegales Glücksspiel im Internet - Erkennen, Vermeiden, Melden

In dieser Publikation sind wesentliche Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 für die von der GGL zu beaufsichtigenden Online-Glücksspiele übersichtlich aufbereitet. VerbraucherInnen soll damit erleichtert werden, legale von illegalen Glücksspielangeboten im Internet zu unterscheiden. Zudem soll transparent gemacht werden, welche konkreten Voraussetzungen Glücksspielanbieter erfüllen müssen, um eine Erlaubnis zu erhalten und wie die GGL die Einhaltung dieser Regeln und Anforderungen beaufsichtigt. 

Um die Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages übersichtlich und nutzungsfreundlich darzustellen, veröffentlichte die GGL eine Informationsbroschüre, die sich vornehmlich an VerbraucherInnen sowie an MitarbeiterInnen von Präventionseinrichtungen richtet.

Vollständige Broschüren zum Download


Publikationen

Information zu Methoden von Screening-Instrumenten zur Messung einer potenzieller Glücksspielstörung

In wissenschaftlichen Studien erfolgen Untersuchungen potenzieller Glücksspielstörungen und Prävalenzschätzungen anhand verschiedener Methoden. In dieser Publikation werden diese Methoden kurz vorgestellt und deren Aussagekraft eingeordnet.

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Spielerschutzmaßnahmen für verschiedene Glücksspielarten

Konkrete Spielerschutzmaßnahmen

Konkrete Spielerschutzmaßnahmen

für verschiedene Glücksspielarten

Konkrete Spielerschutzmaßnahmen

Konkrete Spielerschutz­maßnahmen

Regeln für jede Glücksspielart

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Welche Regelungen gibt es für die verschiedenen Glücksspielarten?

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verfolgt unter anderem das Ziel, die Entstehung von Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und Voraussetzungen für die wirksame Bekämpfung von Sucht zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden neben allgemeinen, spielartenübergreifenden Regelungen auch spezielle Maßnahmen für einzelne Glücksspielarten eingeführt.

Welche Glücksspielarten der GlüStV 2021 unterscheidet und wie diese definiert sind, erläutern wir ausführlich in unserem FAQ zu Glücksspielarten.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die konkreten Spielerschutzregelungen für Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Sportwetten und Pferdewetten.

Virtuelle Automatenspiele

Virtuelle Automatenspiele sind digitale Nachbildungen klassischer Spielautomaten, wie sie aus Spielhallen oder Gaststätten bekannt sind. Legale Anbieter von Virtuellen Automatenspielen müssen neben den allgemeinen glücksspielübergreifenden Spielerschutzmaßnahmen zusätzlich folgende Vorschriften umsetzen:

  • Verwendung bestimmter Begriffe

    Begriffe wie „Casino“ oder „Casinospiele“ dürfen nicht verwendet werden.

    Grund ist die gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen den von Bundesländern betriebenen Online-Casinos und länderübergreifenden Virtuellen Automatenspielen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem FAQ-Bereich Legale Online Casinos in Deutschland.

  • 5 Sekunden Mindestdauer pro Spiel

    Während des Spielens gilt ein Verbot von schnellen Wiederholungen des Spielablaufs. Als ein Spiel wird ein Durchlauf verstanden. Liegt der eingezahlte Betrag beispielsweise bei einem Euro und der Einsatz pro Spiel bei 10 Cent, können 10 Spiele gespielt werden.

    Zwischen diesen Spielen muss allerdings eine Mindestdauer von 5 Sekunden liegen. Das heißt, erst nach Ablauf von mindestens 5 Sekunden kann ein neues Spiel gestartet werden.

  • Cool Down Phase: Spielpause nach einer Stunde

    Nach einer ununterbrochenen Spieldauer von 60 Minuten müssen Spielende aktiv ein Informationsfeld bestätigen, wenn ein Weiterspiel gewünscht ist. Eine weitere Teilnahme ist dann erst nach 5 Minuten nach Bestätigung der Kenntnisnahme möglich.

    Spielenden muss zudem die Zeit der Spieldauer insgesamt dauerhaft angezeigt werden.

  • Manueller Spielstart

    Ein automatischer Start der einzelnen Spiele, so wie es bei klassischen Spielautomaten in beispielsweise Spielhallen teilweise möglich ist, ist bei Virtuellen Automatenspielen verboten. Jedes Spiel muss einzeln und manuell vom Spielenden gestartet werden.

  • Ein Euro Einsatzgrenze

    Es darf maximal ein Euro pro Spiel eingesetzt werden.

  • Transparente Gewinnchancen

    Die Gewinnwahrscheinlichkeit muss zufallsbasiert sein. Darüber muss Spielenden die Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote pro eingesetzten Euro, (die Return-to-Player-Rate (RTP)) deutlich angezeigt werden.

  • Jackpotverbot

    Der mögliche Gewinn muss vor Beginn des Spiels feststehen. Einsätze, Gewinne oder Teile von Einsätzen oder Gewinnen dürfen nicht dazu angesammelt werden, um Gewinne in zukünftigen Spielen schaffen zu können.

  • Transparenz der Informationen

    Auf der Internetseite müssen Anbieter den Spielenden alle spielrelevanten Informationen klar und dauerhaft zur Verfügung stellen.

Online-Poker

Es gibt verschiedene Online-Poker Varianten, die durch die GGL erlaubt werden können. Die häufigste davon heißt „Texas Hold’em“. Online kann im „Cash Game“ (Echtgeldspiel) oder Turnierformat (Buy-in, also der Einkauf in ein Turnier mit Echtgeld) gespielt werden.

Folgende Spielerschutzmaßnahmen müssen in allen Varianten von Anbietern gewährleistet werden:

  • Spieleridentität und Tischzuweisung

    Spielende werden durch Zufall einem Tisch zugewiesen. Es dürfen ausschließlich natürliche Personen gegeneinander spielen, also keine Computerprogramme, KI-Bots o. ä.)

  • Anzahl der Tische

    Beim Online-Poker ist das Spielen von maximal vier virtuellen Tischen bei einem Anbieter gleichzeitig möglich.

  • Einsatzregeln

    Laut GlüStV 2021 sind Einsatz-, Verlust-, Buy-in- und Tischlimits vorzusehen, die eine Kontrolle des Spielverhaltens ermöglichen. Das bedeutet:

    Anbieter müssen für die Teilnahme an einem Turnier Limits festlegen, darunter:

    • ein maximales Buy-in,
    • ein Tischlimit, also den maximalen Betrag, den eine Spielerin oder ein Spieler an einem virtuellen Tisch einsetzen darf,
    • eine Begrenzung der Mindesteinsätze pro Hand (z. B. Blind oder Ante),
    • sowie ein Verlustlimit.

    Die GGL prüft im Erlaubnisverfahren, ob diese Limits den Anforderungen des Spielerschutzes entsprechen.

    Konkrete Beträge sind im GlüStV 2021 nicht festgelegt, sondern werden im Rahmen der Erlaubnisauflagen oder durch nachgelagerte Regelungen bestimmt.

Sportwetten

Sportwetten dürfen nur angeboten werden, wenn sie nach Art und Zuschnitt vorher erlaubt worden sind. Für Sportwetten gelten folgende Vorschriften zusätzlich neben den glücksspielübergreifenden Spielerschutzmaßnahmen:

  • Zulässige Wettinhalte

    Sportwetten können nur auf Sportereignisse abgegeben werden. Wetten auf gesellschaftliche, politische Ereignisse o. ä. sind nicht erlaubnisfähig. Das Wetten auf E-Sport ist nicht möglich, da es nicht als Sport zugelassen ist.

  • Wettverbot bei bestimmten Gruppen

    Es ist nicht erlaubt, Wetten auf Minderjährige oder Amateure (Im Fußball z.B. unterhalb der 3. Liga) zu platzieren. Ausgenommen davon sind national oder international bedeutsame Großereignisse. Mehr Informationen dazu gibt es in unserem FAQs zu Wetten auf Amateurligaspiele.

  • Erlaubte Wettarten

    Folgende Wettarten können angeboten werden:

    • Ergebniswette: Bei dieser Art von Wette wird auf das Endergebnis (Sieg, Niederlage, Unentschieden) getippt.
    • Ereigniswette: Bei Ereigniswetten werden Tipps auf Vorgänge während eines Sportereignisses abgegeben, wie beispielsweise Anzahl der Tore beim Fußball.

    Diese beiden Wettarten werden vor Beginn des Sportereignisses abgegeben und dürfen kombiniert werden.

    • Livewetten: Livewetten dürfen nur auf das Ergebnis des Sportereignisses und auf seltene Vorgänge während des Sportereignisses abgegeben werden, damit nicht zu häufig gewettet wird. Livewetten sind möglich auf z. B. das nächste Tor im Fußball oder den nächsten Satz im Tennis oder Volleyball, aber nicht auf den nächsten Korb im Basketball, den nächsten Punktgewinn in Tennis oder Volleyball oder das nächste Tor im Handball. Durch die Begrenzung der Live-Ereigniswetten wird der erhöhten Suchtgefahr Rechnung getragen.
  • Auszahlung von Gewinnen

    Gewinne aus Wetten, dürfen erst nach offiziellem Ende des Sportereignisses, auf das die Wette abgegeben wurde, ausgezahlt werden.

Pferdewetten

Pferdewetten bilden ein historisch gewachsenes Sondersegment im Bereich der Sportwetten. Neben der klassischen Buchmacherwette gibt es im Bereich der Pferdewette die Besonderheit der Totalisatorwette. Diese unterscheidet sich von der Buchmacherwette dadurch, dass nicht gegen den Buchmacher, sondern gegen die Mitspieler gewettet wird.

Für die Veranstaltung von Pferdewetten im Internet gelten weitestgehend dieselben Vorgaben wie für die Sportwetten, so ist auch für die Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten im Internet eine Erlaubnis notwendig. Der Anteil am Sportwettmarkt ist insgesamt eher gering.

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