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Warum darf Online-Glücksspiel beworben werden?

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

GGL veröffentlicht anlässlich des bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht umfangreiches FAQ zur Glücksspielwerbung

Glücksspiel kann süchtig machen. Gleichzeitig ist Werbung für erlaubtes Glücksspiel in Deutschland grundsätzlich zulässig. Warum ist das so? Welche Grenzen gelten für Glücksspielwerbung? Und woran lässt sich erkennen, ob für ein erlaubtes oder ein unerlaubtes Glücksspielangebot geworben wird?

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags Glücksspielsucht am 30. September 2026 veröffentlicht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ein umfangreiches FAQ zur Werbung für Online-Glücksspiel. Der diesjährige Aktionstag steht unter dem Motto „Suchtmittel Glücksspiel – Massive Werbung, wenig Schutz!“ und greift damit die öffentliche Diskussion über die Präsenz von Glücksspielwerbung und den Spielerschutz auf. Das neue FAQ beantwortet zentrale Fragen zur Glücksspielwerbung und erläutert, welche Regeln für Anbieter und Werbetreibende gelten.

Werbung für Glücksspiel: erlaubt, aber nicht grenzenlos

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) haben die Länder einen regulierten Glücksspielmarkt geschaffen. Ziel der Regulierung ist es unter anderem, den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten, der Entstehung von Glücksspielsucht entgegenzuwirken und der Entwicklung und Ausbreitung des unerlaubten Glücksspiels entgegenzuwirken.

Werbung für erlaubtes Glücksspiel ist innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens grundsätzlich zulässig. Sie unterliegt jedoch konkreten gesetzlichen Grenzen. So darf beispielsweise zwischen 6 Uhr und 21 Uhr keine Werbung für Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen. Auch für Sportwettenwerbung gelten besondere Einschränkungen.

Die GGL kontrolliert im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Einhaltung dieser Vorgaben durch die erlaubten Anbieter und geht gegen unerlaubtes Glücksspiel sowie Werbung hierfür vor.

FAQ gibt Orientierung

„Glücksspielwerbung ist für viele Menschen im Alltag sichtbar. Umso wichtiger ist es, verständlich zu erklären, welche Regeln dahinterstehen und welche Schutzvorgaben für legale Glücksspielangebote gelten“, sagt GGL-Vorstand Ronald Benter.

Das neue FAQ erläutert unter anderem,

  • warum Werbung für erlaubtes Glücksspiel grundsätzlich zulässig ist,
  • welche gesetzlichen Grenzen für Glücksspielwerbung gelten,
  • welche Besonderheiten für die verschiedenen Glücksspielarten bestehen,
  • welche Spielerschutzmaßnahmen Anbieter einhalten müssen und
  • wie sich unerlaubte Glücksspielangebote und entsprechende Werbung erkennen lassen.

Hier geht es zum neuen FAQ-Bereich: Werbung für Online Glücksspiel - Was ist erlaubt? | GGL 

Spielerschutz ist gemeinsame Verantwortung

Spielerschutz ist eine zentrale Aufgabe der Regulierung.

  • Anbieter sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Spieler- und Jugendschutz sowie zur Glücksspielwerbung einzuhalten.
  • Die GGL kontrolliert diese Vorgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit und verfolgt festgestellte Verstöße.
  • Auch andere Akteure, die Glücksspielwerbung verbreiten oder ermöglichen, etwa Medien, Sportvereine und andere Werbeträger, sind Teil des gesellschaftlichen Umgangs mit Glücksspielwerbung.

Illegale Glücksspielwerbung: Erkennen und melden

Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten. Wer unsicher ist, ob ein Glücksspielangebot über die erforderliche Erlaubnis verfügt, kann dies in der amtlichen Whitelist auf der Website der GGL überprüfen.

Die GGL geht gegen unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür vor. Bürgerinnen und Bürger können die Glücksspielaufsicht dabei unterstützen, indem sie Hinweise auf mögliche Verstöße melden.

Drei Schritte genügen:

  1. Erlaubnis prüfen: Ist der Anbieter bzw. die beworbene Domain in der amtlichen Whitelist aufgeführt?
  2. Werbung dokumentieren: Screenshot der Werbung oder des Angebots anfertigen. Nach Möglichkeit sollten dabei auch URL bzw. Domain, Anbieter, Datum und Uhrzeit sowie das Medium, in dem die Werbung erschienen ist, erkennbar sein.
  3. Hinweis melden: Den Hinweis über das Kontaktformular der GGL übermitteln und die vorhandenen Informationen und Screenshots beifügen. Je genauer der konkrete Sachverhalt beschrieben und dokumentiert wird, desto besser kann die GGL den Hinweis prüfen.

Wichtig: Auch wenn ein Anbieter in der Whitelist aufgeführt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass jede Werbung dieses Anbieters zulässig ist. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben für Inhalt, Form, Zeitpunkt und Verbreitung der jeweiligen Glücksspielwerbung.

Zur Whitelist: Whitelist: Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter | GGL

Zum Kontaktformular „Verstoß melden“: Ihre Kontaktmöglichkeiten | GGL

Zum FAQ Risiken einer Teilnahme an illegalem Glücksspiel FAQ: Teilnahme an illegalem Glücksspiel - Strafen, Risiken etc.

 

Hinweis:

Die GGL ist keine Suchtberatungsstelle. Beratung und Unterstützung bei problematischem oder pathologischem Glücksspiel bieten die hierfür zuständigen Beratungs- und Hilfsangebote.

Glücksspielsucht: Hilfsangebote und Beratung | GGL


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