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Verwaltungsrat der neuen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder bestellt Vorstände

Geschrieben am . Veröffentlicht in News.

Am 30. September haben die Mitglieder des Verwaltungsrates im Rahmen ihrer Sitzung in Halle (Saale) den künftigen Vorstand der Behörde bestellt.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wird künftig durch Ronald Benter und Benjamin Schwanke geführt. Benter war zuletzt Leiter des Referates Glücksspielwesen und Gemeindewirtschaftsrecht im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Schwanke war in Hamburg in der Behörde für Inneres und Sport als Leiter der Glücksspielaufsicht Hamburg tätig.

Die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Gemeinsamen Glücksspielbehörde, Sachsen-Anhalts Staatssekretärin für Inneres und Sport, Anne Poggemann: „Ich freue mich, dass wir mit Ronald Benter und Benjamin Schwanke zwei ausgewiesene Experten im Bereich des Glücksspielrechtes und der Glücksspielwirtschaft für die Aufgabe der Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes gewonnen haben.“

Den Großteil ihrer im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) beschriebenen Aufgaben wird die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wie geplant ab 1. Januar 2023 wahrnehmen. Bis dahin soll die Behörde nach derzeitigem Planungsstand auf 110 Mitarbeiter anwachsen.

Benter und Schwanke informierten während der Verwaltungsratssitzung über den aktuellen Stand des Aufbaus der Behörde. Die ersten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind eingestellt, weitere folgen sukzessive.

Ronald Benter: „Unsere Aufgabe für die kommenden eineinhalb Jahre ist es zunächst die Behörde so aufzustellen, dass sie handlungsfähig ist. Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen dafür, um ab 2023 den Glücksspielmarkt wirksamer zu regulieren, in dem wir länderübergreifende Glücksspielangebote prüfen und genehmigen und dafür sorgen, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten und Angebote bekämpfen, die diese Regeln nicht umsetzen.“

Bis durch die Behörde alle notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen sind, werden die Aufgaben planmäßig während der Übergangsphase bis 2023 von verschiedenen Ländern und durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt – wahrgenommenen.

Mitte 2022 gehen erste Aufgaben an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder über. „Ab 1. Juli 2022 beginnen wir mit der operativen Tätigkeit. Im Sinne des Spielerschutzes werden wir uns zunächst um die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels kümmern. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen des IP-Blockings bei illegalem Spiel, sowie die Untersagung bezüglich unerlaubten Glücksspiels im Internet und der Werbung dafür“, sagte Vorstand Benjamin Schwanke.

Die Einleitung und Durchführung entsprechender Verfahren werden bis 30. Juni 2022 zentral durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wahrgenommen. Das Referat Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben nach §27p GlüStV 2021 ist bis 31.12.2022 zudem die länderübergreifende Erlaubnisbehörde für virtuelle Automatenspiele und Online Poker.

Die Aufgabe der Zahlungsunterbindung das so genannte Payment-Blocking, wird bis zum 30.06.2022 durch das Innenministerium in Niedersachsen zentral für alle Länder wahrgenommen. Dass mit dem GlüStV 2021 neu eingeführte IP-Blocking obliegt übergangsweise dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Die Gewinnung von Mitarbeitern mit Fachexpertise in Glücksspielthemen wird eine unserer zentralen Herausforderungen für den Aufbau der Behörde. Unser Anspruch ist es, die Kompetenz zu allen Fragen rund um das Thema Glücksspiel in Deutschland langfristig in der GGL zu bündeln“, sagte Vorstand Ronald Benter. Vorstandskollege Benjamin Schwanke ergänzt: “Wir sind optimistisch, dass uns dies gelingt. Wir sprechen gezielt Experten an und freuen uns über qualifizierte Bewerbungen.“

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